Alg 2 auslaufen lassen ohne Angaben?

6 Antworten

Der Bruder kann einen Weiterbewilligungsantrag stellen, soweit er noch bedürftig ist, und der Arbeitsvertrag ist dem Jobcenter mitzuteilen.

Dies gilt auch für das in Zitatzeichen gesetzte Praktikum, welches warum-auch-immer- in Zitatzeichen steht.

Würde bemerkt werden dass er in Doppel Bezug gekommen ist wenn man nicht mehr verlängert ?

Du ersuchst hier nicht wirklich um Beihilfe zu Straftaten? (rhetorische Frage)

Für so etwas gibt es Gott-sei-Dank regelmäßig stattfindende Datenabgleiche zwischen den Jobcentern und der Sozialversicherung.

Oder einfach beantwortet: Ja, natürlich.

Irgendwann würde das rauskommen und er muss das zurück bezahlen. Er hat ja auch jetzt schon doppelten Bezug den er Melden und zurück zahlen muss ansonsten muss er das halt dann wenn es raus kommt. Dann vermutlich mit Strafen.


Doktorsunshine 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 13:26

Okay Danke für deine Antwort wüsstest du auch vielleicht wie das rauskommen könnte weil er ins Harz 4 gerutscht ist und wenn er bisschen länger arbeitet würde ja danach wieder das Arbeitsamt zuständig und nicht das Jobcenter also könnte es doch gar nicht rauskommen oder ?

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Ja, kommt raus.

Die Firma hat den Arbeitsvertrag zum 01.12.21 abgeschlossen und wird ihn entsprechend bei der Sozialversicherung, also Krankenkasse etc. anmelden. Da kommt es dann zur Überschneidung und das Jobcenter wird automatisch informiert und wird ihn anhören. Das Ganze fliegt in ca. 6 Wochen spätestens auf.

Dein Bruder hat auch Mitwirkungspflichten. Dazu gehört, die Aufnahme einer Arbeit umgehend mitzuteilen.

Erstens wird ein neuer AN überall angemeldet, das fällt dann sehr schnell auf.

Zweitens, selbst wenn es nicht sofort auffällt: ab da, wo es auffällt, ist er dann dran, egal ob heute oder nächstes Jahr.

Zahlt er dann nicht zurück, geht es den gerichtlichen Mahnweg, sie erwerben einen Titel gegen ihn..der kann ab Erwerb 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Gaaanz dolle Idee also.

Dein Bruder sollte so schlau sein und sich beim Amt abmelden wenn er einen Job bekommen hat, die Frage ist nämlich nicht OB das Amt raus findet das er doppelt Geld bezieht, sondern WANN es ihm um die Ohren knallt.
Das Geld was er bekommen hat wird er dem Amt zurückzahlen müssen, wenn er Glück hat belässt das Amt es dabei, ansonsten hat er ein weiteres Problem und das nennt sich Leistungsbetrug.