Kindergeld Nachzahlung und Jobcenter …?

Hallo,

da ich im Internet nicht wirklich auf Hilfreiches gestoßen bin, wende ich mich nun an euch.
Bei mir spielt sich Folgendes ab:

Ich bin 20 Jahre alt, lebe allein und mache zurzeit mein Fachabitur im sozialen Bereich.

Ich erhalte Bafög (Lebensunterhalt) und Geld vom Jobcenter (nur für die Miete).

bis vor 2 Monaten war es allerdings so, dass ich nur Geld vom Jobcenter bekommen habe ( Regelsatz) also nirgends war irgendetwas bezüglich des Kindergeldes vermerkt. Also ich habe im Prinzip seit ich allein lebe noch nie in irgendeiner Form Kindergeld erhalten.

Seit längerer Zeit bin ich dabei, mein Kindergeld mithilfe eines Abzweigungsantrags zu beantragen (meine Lage entspricht den Voraussetzungen dafür)
Da es hinsichtlich meiner Eltern Probleme mit den Schreiben gab, hat alles extrem lang gedauert.

Nun ist es endlich offiziell, dass ich das Kindergeld bekommen werde und zusätzlich eine Nachzahlung von ca 2.200€ oben drauf kommen.
Werde ich die Nachzahlung behalten können ? Dass sich der monatliche hartz4 Satz dadurch reduzieren wird und angerechnet wird, weiß ich. Es geht mir wirklich nur um die Nachzahlung. Wie gesagt, habe ich vom Jobcenter nie etwas zusätzliches außer des Regelsatzes erhalten.

Natürlich ist bereits alles in Bewegung gesetzt, aber es hat ja alles seine Bearbeitungszeit und ich bin ziemlich neugierig. Die von der Familienkasse sagen, ich werde alles behalten dürfen und nichts wird angerechnet und bei, Jobcenter sagt mir auch jeder was anderes.

ich bitte um Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Jobcenter, Kindergeld, Ausbildung und Studium
JC Vermittlungsvorschläge ZAF/PAV?

Guten Abend,

aufgrund persönlicher Umstände in der Coronazeit habe ich meinen Job vor ein paar Wochen verloren und erhalte von dem JC verschiedene Vermittlungsvorschläge. Soweit, so gut! Darüber bin ich auch sehr dankbar, allerdings erhalte ich in letzter Zeit ausschließlich Vorschläge von ZAF und PAV. Ich habe mich schon einmal mit einem PAV unterhalten und mir verschiedene Sachen angehört, unter anderem, dass es auch vorkommen kann, dass man an ZAF vermittelt wird. Ich suche Arbeit, bis ich etwas gefunden habe, das zu mir passt. Ich suche einen Betrieb, in dem ich viele Jahre oder gar bis zur Rente bleiben kann. Ich möchte mich bei keinem PAV bewerben, der mich dann an eine ZAF weitervermitteln kann. Dort hat man natürlich auch Chancen einen guten Job zu finden, in der Regel wird man allerdings nur von der ZAF verliehen und bekommt nur auf gut Glück eine Festanstellung in einem Betrieb. Das möchte ich auf gar keinen Fall. Jetzt ist es allerdings so, dass ich mich auf diese Stellen bewerben muss. Ein nettes Gespräch mit meinem SB führt zu keinem grünen Zweig, denn die PAV und ZAF Stellen sind ja „zumutbar“. Im Internet gibt es viele Anti-ZAF Bewerbungen, Tipps und Tricks. Zu persönlichen Arbeitsvermittlern finde ich allerdings gar keine Inspiration. Versteht mich nicht falsch, ich möchte arbeiten, am liebsten so schnell wie möglich. Allerdings nicht über die genannten Firmen/Vermittler. Da ein Gespräch mit dem SB nicht geholfen hat und ich auch keine Sanktionen riskieren kann, muss ich einen anderen Weg finden die ZAF und PAV Stellen zu umgehen.

Vielleicht kann mir hier der ein oder andere von seinen Erfahrungen berichten, darüber wäre ich wirklich sehr dankbar. 

Bleibt gesund und habt einen schönen Abend.

ZAF: Zeitarbeitsfirmen

PAV: private Arbeitsvermittler

Recht, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Kann das Jobcenter die Übernahme der Nebenkostenabrechnung ablehnen, nur weil ich umgezogen bin?

Leider beziehe ich zur Zeit Leistungen nach SGBII, sprich ALG 2 oder auch Hartz 4. zum 1 Februar 2022 bin ich in ein anderes Bundesland gezogen und somit beziehe ich die Leistungen nun von einem anderen Jobcenter. In meiner vorherigen Wohnung hatte ich einen privat Vermieter und am 15 Februar 2022 hat dieser mir die Nebenkostenabrechnung für 2021 zukommen lassen; ich muss 464,41€ nachzahlen. Durch den Umzugsstress habe ich die Abrechnung erst am 24 März 2022 beim Jobcenter meines vorherigen Wohnortes eingereicht, welches aber 2021 für mich zuständig war und Leistungen gezahlt hat. Heute habe ich die Ablehnung für die Übernahme der Kosten erhalten, mit der Begründung, dass eine Übernahme der Kosten nur dann möglich ist, wenn ich zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch im Leistungsbezug in deren Hause stand. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Und kann ich irgendwie Dagegen angehen? Die Kosten sind ja entstanden, als ich Leistungen aus diesem Hause bezog und die Rechnung muss bezahlt werden. Und natürlich hab ich nicht mal eben so 464,41€ in der Portokasse.
Das Jobcenter, von dem ich momentan Leistungen beziehe, weigert sich natürlich ebenfalls, die Kosten zu übernehmen, das kann ich jedoch auch völlig nachvollziehen.
Tut mir sehr leid wegen des langen Textes. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
liebe Grüße und einen schönen Abend euch allen

Recht, Hartz IV, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jobcenter