Werden die Heizkosten komplett vom Jobcenter übernommen?

5 Antworten

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Die Heizkosten müssen in tatsächlicher Höhe übernommen werden, solange diese als angemessen gelten, aber selbst wenn das nach einer jetzigen Erhöhung nicht mehr der Fall sein sollte, muss das Jobcenter diese anerkennen und bei Bedarf übernehmen.


isomatte  26.01.2022, 21:37

Danke dir für deinen Stern !

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Samo31 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 20:16

Hoffentlich!

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isomatte  26.01.2022, 21:41
@Samo31

Es ist doch ein großer Unterschied, ob man eine Erhöhung durch zu unwirtschaftlichen Verbrauch bekommt, oder durch einen harten Winter bzw.jetzt durch die allgemeine Verteuerung.

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Übernommen werden grundsätzlich die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, solange diese angemessen sind.

Eigentlich sollten auch verteuerte Heizkosten übernommen werden; ich kann jedoch nicht sagen, ob jedes Jobcenter dies anstandslos tun wird.

Falls Nein, muß man gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen und, falls erfolglos, ggf. vor den Sozialgerichten klagen.

Das JC ist verpflichtet die HK zu übernehmen.
Aktuell sogar unbegrenzt.

Was viele nicht wissen:
- Auch eine Gastherme zur Warmwassererzeugung gehört zu den Kosten der Unterkunft und muss vom JC übernommen werden.
- Wer also aus dem Regelsatz den Abschlag bezahlt, kann Geld wiederbekommen


Samo31 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 16:00

Ja,Warmwasser hängt auch mit dran.

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Comp4ny  19.01.2022, 16:26
@Samo31

Was heißt "hängt auch mit dran" ?
Erzeugt die Warmwasseraufbereitung über die Gastherme?
Wenn ja, würde ich wie erwähnt, einen Überprüfungsantrag stellen.

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Samo31 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 17:29
@Comp4ny

Genau.Warmwasser und Heizung alles im Keller per Gastherme

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Comp4ny  19.01.2022, 18:23
@Samo31

Ähm... du meinst Warmwassererzeugung für das ganze Haus oder nur für die Wohnung?

Zahlst du eigenhändig GAS an deinen Gasanbieter?

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Maritha25  19.01.2022, 15:51

Für Warmwassererzeugung muß ein Antrag gestellt werden. Dazu muß der Vermieter das bescheinigen, das eine dezentrale Warmwassererzeugung vorhanden ist.Dann erhält man nicht die ganzen Kosten, sondern nur einen Teilbetrag, liegt meist bei 10€ bei einer Gastherme oder Gas DLH.

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Comp4ny  19.01.2022, 15:57
@Maritha25

Ist nicht ganz richtig.

Stellt man fest (ich), so wie im Fall meiner Ex-Freundin, dass sie seit dem Einzug 35 € jeden Monat an Gas bezahlt hatte für die Gastherme, so empfiehlt es sich einen Überprüfungsantrag beim Jobcenter zu stellen.

In der Regel bekommt man die Kosten die seither geflossen sind, als Guthaben vom JC zurück. In ihrem Fall waren das knapp 400 €, seit dem übernimmt das JC die vollen Kosten.

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Ja. Das Jobcenter übernimmt im Rahmen der Kosten der Unterkunft (KdU) neben der Wohnungsmiete inklusive Nebenkosten auch die Heizkosten, sofern diese angemessen sind..


Samo31 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 15:30

Könnten fast 200€ ab Februar werden,bei 45qm Wohnung. Miete ist aber gering.

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Natürlich, wir sind doch nicht mehr beim Kohl.

Das war der, mit der läppischen Pauschale.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung