Bürgergeld zu große Wohnung?
Ich habe gelesen, dass das Bürgergeld dieses Jahr in Kraft tritt mit neuen Regelungen. Bis März sind bei Anträgen die Beachtung der Wohnunggröße ausgesetzt. Gilt das auch , wenn man Leistungen bezieht und umziehen muss ( gesundheitliche Gründe ) ? Muss man da auch nicht mehr drauf achten ? Eine Bekannte muss aus gesundheitlichen Gründen ausziehen. Danke.
3 Antworten
Es ist aus meiner Sicht zweifelhaft, daß BG dieses Jahr noch kommt.
Ich vermute, Du meinst das verlängerte Sozialschutzpaket, welches vereinfachten Zugang zu Sozialleistungen ermöglicht.
Wenn man bereits ALG 2 bezieht und umziehen will/muß, hat sich nach meiner Kenntnis nichts geändert -> Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.
Ka was die Zukunft bringt aber wenn du halt jetzt nicht drauf achtest und dann gibt es ne neue Regelungen in ein paar Monaten musst du dann ja wieder neu umziehen weil die WOhnung zu teuer / groß ist.
Worauf sie achten muss, dass ihre neue Wohnung auch ihrer Erkrankung/ Behinderung entspricht. Und erstmal finden.
Gründe genug, sich eine andere Wohnung zu suchen und anzumieten. Nur aber die Gründe beweisen und belegen, nicht vergessen. Könnten sie ja erfunden sein
Danke. Aber ich hatte eine andere frage. Haben Sie Meine Frage gelesen?
Natürlich habe ich sie gelesen. Bessere Antwort fällt mir nicht ein
Es geht um keine Erkrankung , die eine besondere Wohnung erfordert oder Behinderung, sondern Schimmel/ Nachbar Stalking in der jetzigen Wohnung