Gilt Nachzahlung als Einkommen? Oder Überstunden?

Guten Abend/Morgen ihr lieben

Ich bin etwas durcheinander... ich habe eine Nachzahlung von knapp 1000 Euro vom Jobcenter erhalten obwohl ich Wohngeld bekomme. Zur Situation vorweg.

Ich habe im Jahr 2020 als Aufstocker von AlG 2 und Lohn gelebt und habe dann im Nov 2020 einen neuen besser bezahlten Job angefangen. Daraufhin wurde ich aus den Leistungen des Jobcenter rausbekommen da ich zu viel verdiene. Im Dez. 20 geriet ich dann bis März 21 in kurzarbeit und hatte Hilfe beim Jobcenter beantragt die es damals aber ablehnten. Daraufhin habe ich wohngeld beantragt und die Wohngeldbearbeiterin meinte das die Ablehnung nicht rechtens sei und ich solle einen Antrag auf Überprüfung der Sachlage stellen ect..Nach vielen hin und her auch zwischen den beiden Ämtern bekam ich dann ab April 21 Wohngeld bis einschließlich zum jetzigen Zeitpunkt.

Jetzt habe ich aber Post bekommen (Feb 22) das mein Antrag auf Überprüfung stattgegeben wurde , ich hätte doch Leistungen bekommen hätte und mir im Zeitraum von Dez 20 bis März 21 Leistungen nachbezahlt werden. Darunter auch BuT.

Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten muss oder kann? Bzw wie es weiter geht. Wenn ich es der Wohngeldbearbeiterin melde , was ich natürlich tue, passiert was??? Wird es mir als Einkommen angerechnet? Und ich verliere mein Wohngeld oder darf ich es behalten? Ich bekomme nur knapp 100€ monatlich an Wohngeld das wären da 10 Monate die sie mich sperren würden? 🙊🙈

Und wenn ich reguläre Überstunden von Arbeit ausbezahlt bekomme (ca 20 stk) wie verhält es sich da? 🙊🙈 1x im Jahr.

Liebe abendliche Grüße

Recht, Jobcenter, Nachzahlung, Wohngeldantrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Mein Leben hat kein Wert und jobcenter macht mir Angst und druck?

Hallo,

Ich weiss garnicht wo ich anfangen soll und aufhören.. Ich bitte nur darum das nur Leute antworten die mir auch helfen das Problem zu lösen... Bitte achtet dabei nicht auf kleine Details die ich vlt. Falsch erkläre..

Es geht dabei um. Mein leben. Es hört sich vlt. Hart an aber ich habe in den letzten Jahren einfach soviel schlimmes erlebt und dabei will ich nicht ins Detail gehen.. Also überspringe ich das und hoffe einfach das es jemand versteht. Ich bin in einer extremen Depression bin paranoid und möchte mit der Gesellschaft einfach nicht zusammen sein und mich auch nicht anpassen..ich habe es getan und bin immer tiefer gefallen und ihc weiss welche menschen mir gut tun.. Ich bin auch zu erschöpft zu reden.. Kann mich niemanden erklären. Ich sehe auch nicht ein einem fremden meine tiefsten Schmerzen zu erzählen mit der Hoffnung der hilft mir? Wobei? Da gibt es nix zu helfen.. Im Grunde genommen lebe ich nur noch für meine katzen die ich auch sehr viele Jahre schon habe und ohne sie würde ich ins offene Feuer laufen...

Ich bekomme nun vom jobcenter alg2 und die wollen mich nun zu einer Maßnahme schicken zum 20x dabei ignorieren die das ich Monate lang ständig wegen Kleinigkeiten ganze 100 %spere bekommen habe den Vermieter am Hals hatte wo es ständig so knapp war immer paranoider wurde und unruhiger habe weder frische Klamotten noch bin ich zuverlässig oder überhaupt interessiert an dem was da draussen zurzeit herscht...

Es fällt mir wirklich schwer mich zu

erklären deswegen werde ich nun langsam aufhören zu schreiben weil osnst meine ganze Motorik und meine Sinne ausfallen... Bitte deswegen um einzelne ragen wenn es welche gibt.. Ich habe vom. Jobcenter nun ein Vertrag bekommen die ich unterschreiben soll was unmöglich ist das einzuhalten und das wissen die... Ich kann mich auch nicht gut ausdrücken..

Ich möchte eine Email ans jobcenter zu meiner arbeitsvermittler schreiben.. Wo drin steht das ich mit ihr nicht mehr in Kontakt bleiben will.. Ich muss aufhören jetzt zu schreiben

Psychologie, Jobcenter
Jobcenter, Hartz4 Ex-Partner im selben Haus wohnen?

Hallo, es geht darum das meine Ex Freundin von ihrem Vermieter gesagt bekommen hat, das sie ausziehen muss weil er das Haus nicht mehr halten kann. Er würde es verkaufen, soweit ich weiß müsste der neue Besitzer sie kündigen, aber sie möchte nicht so lange warten, weil einige Mängel in der Wohnung sind. Jetzt ist bei meinem Bruder im Haus eine Wohnung frei, ich wohne auch in diesem Haus und die freie Wohnung würde ich meiner Ex anbieten, weil wir auch eine gemeinsame Tochter haben. Sie bezieht Hartz 4 und müsste nur die Nebenkosten zahlen, denkt ihr das Jobcenter würde da Zustimmen? Ich kenne welche die das auch schon so gemacht haben, aber da waren beide vom Jobcenter abhängig aber ich arbeite. Wir haben uns schon letztes Jahr getrennt, wir verstehen uns nur als Freunde und so wäre meine Tochter auch näher bei mir. Außerdem ist zur Zeit echt schwer bei uns eine anständige Wohnung zu finden. Die meisten Wohnungen sind sehr teuer oder sehen aus wie das letzte. Und wir würden beide getrennte Wohnungen haben, ich zahle aber auch nur Nebenkosten und ich weiß das mein Bruder von meiner Ex auch nicht mehr Geld möchte, weil wir ja ein Kind zusammen haben. Es wäre ja nicht für immer sondern vorübergehend, so kann sie in ruhe was suchen was ihr am Ende zu sagt.

Meine Ex weiß noch nichts von der Idee, weil möchte ihr keine Falsche Hoffnungen machen. Aber wenn sie nur Nebenkosten zahlen müsste, wäre das ja auch gut fürs Jobcenter. Kann aber sein das die auch einen Nachweis wollen das wir getrennt sind. Ich bezahle ja auch Unterhalt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im vorraus.

getrennt, Hartz IV, Jobcenter
Eine Freundin will Bafög-Darlehen komplett zurückzahlen, bezieht aber ALG-2. Wie soll sie in folgendem Fall vorgehen?

Hallo zusammen,

eine Freundin bezieht aktuell ALG-2. Sie hatte allerdings damals ein Studium abgeschlossen und während dieser Zeit auch Bafög erhalten. Nun kam Ihr Bescheid an vom Bundesverwaltungsamt. In diesem Schreiben geht hervor, dass sie 10.000 Euro entweder auf Raten bezahlen muss (monatlich, vierteljährlich) oder das Darlehen komplett in einer Summe abbezahlen müsste. Hierauf würde sie einen Erlass von 2100 Euro erhalten, womit sie dann 7900 Euro zahlen müsste. Sie möchte natürlich das Geld komplett in einer Summe bezahlen aufgrund des Erlasses.

Das Geld hat sie auch vorrätig, allerdings hat sie es nicht auf Ihrem Bankkonto, da es sonst vom Jobcenter angerechnet würde, da sie ein Schonvermögen von ca. 5000 Euro haben darf. Sie hatte damals nicht angegeben, dass sie Geld zur Seite zurückgelegt hat für ihre Schulden.

Kann oder darf sie das Geld in einer Summe abbezahlen, ohne dass das Jobcenter danach nachfragt? Darf sie diese hohe Summe von 7900 Euro auf das Konto einzahlen und dann an das Bundesverwaltungsamt überweisen? Es werden schließlich regelmäßig Kontoauszüge vom JC verlangt. In diesen Auszügen sieht dann das JC, dass sie die 7900 Euro einzahlen würde und dann würden wohlmöglich Fragen aufkommen, woher sie das Geld hat.

Wie kann sie die Situation am besten lösen? Bzw. wie sollte sie vorgehen? Sollte sie jetzt mit dem Jobcenter telefonieren und ihnen schildern, dass sie das Geld zur Verfügung hat, um es dem Bundesverwaltungsamt zahlen zu können?

Ich bitte um hilfreiche Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Recht, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Nebengewerbe aufbauen | ALG2?

Servus,
Ich gehe schon 3 Jahre mit dem Gedanken Schwanger, das ich mein Hobby zum Beruf machen möchte, und das vorerst als Nebengewerbe um mir das Stück für Stück aufzubauen. Ich bekomme Aktuell ALG2 nun weiß ich wenn ich mich Komplett Selbstständig machen will, muss ich dem Amt nen Business Plan 15 - 20 Seiten!!!! vorlegen, 3 Absagen eines Kredites bei Banken etc. um eine "Förderung" zu bekommen und weiter ALG2 mit Höherem Satz für 6/12 Monate.

Nun will ich das aber wirklich ruhig angehen, meine Sachbearbeiterin is nicht grade so drauf mich in der Hinsicht zu unterstützen hatte im Nov. 21 extra deswegen nen Termin bei ihr und wurde binnen 10 Minuten Mund tot gemacht (Not so cool). Da ich auf den Gründerzuschlag und den Zusatzzahlungen zum ALG2 "Sche...e", will ich erstmal nen Nebengewerbe Anmelden dies Natürlich dem Amt mitteilen damit diese das im bestenfalls anrechnen können

Ich weiß, das es kein Spezielles Nebengewerbe gibt, sondern man Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden muss, und der einzige Unterschied darin liegt ob man die Einnahmen von 17500€ im Jahr überschreitet. Nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich das einfach so anmelden und dem JobCenter mitteilen ohne jeglichen tamtam drumherrum, so das mir nur was abgezogen wird wenn ich einkommen habe in dem Monat?
  • Gibt es weitere Anlaufstellen für Gründer ?
  • Wenn ich weiterhin ALG2 bekomme bis ich mich selbst tragen kann, wie läuft das in der zeit mit der KV und den SA ?
  • Steuern muss ich ja im nebengewerbe bis 17500€ nicht Ausweisen und somit kann ich ja auch nichts absetzen ?

Danke schon mal im Vorraus, wer noch Tipps hat gerne nur her damit.

Beruf, Selbständigkeit, ALG II, Jobcenter, Nebengewerbe, selbständig
Sind Privatverkäufe einmalige Einnahmen (ALG)?

Hallo,

ich bin im Dezember einen Monat Arbeitssuchen gewesen, weil ich nach einem Umzug meinen Job gewechselt habe. Nun wollte das Arbeitsamt mir eine Zahlung für den Monat Dezember gewähren und das Amt hat einige Beträge gefunden die auf meinem Konto gutgeschrieben wurden, jetzt wollen die diese Beträge als einmalige Einnahmen anrechnen, wenn ich nicht vorlegen kann wofür diese Zahlungen waren.

Jetzt hatte ich zu einem die Frage was nicht zu einmaligen Einnahmen zählt und was schon. Laut Google zählen Sachen wie Abfindungen, Leistungsprämie etc-

Aber wie schaut es mit Privatverkäufen und so etwas aus? Darf man das damit verrechnen? Die Einnahmen die ich in diesem Monat bekommen habe, waren von einigen Online-Spiele Accounts die ich verkauft habe und das lief über eine ähnliche Seite wie Paypal.

Darf das Amt die Beträge aus Paypal mit dem verrechnen was mir eigentlich für den Monat Dezember zustehen würde?

Falls das zu umständlich beschrieben wurde, stellt Euch einfach vor ich habe etwas auf Ebay verkauft(im Dezember) und dafür knapp 400€ bekommen und wenn mir jetzt vom Amt für Dezember zb. 1000€ zustehen würde ob die diese 400€ davon abziehen dürften.

Wäre echt nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte, ich bin mir nicht Sicher was ich angeben soll, da ich mir im Dezember Geld von meiner Familie geliehen habe und dieses Geld auch möglichst schnell zurückzahlen möchte :/

Recht, ALG, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

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