Regelbedarf Jobcenter?


31.12.2021, 04:41

Meine Frau ist in Mutter Schutz und ich habe meinen Job verloren und unser Kind ist 2 Monate alt .. ich möchte nur wissen ob unser Regelbedarf in Höhe von ca. 1450€ inklusive Miete ist ( die Miete beträgt 690€ Warm) oder kommt die Miete noch oben drauf ?

6 Antworten

Der Regelbedarf ist ohne die Kosten der Unterkunft/Heizung.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Regelbedarf

Die Onlinerechner, zeigen aber den Gesamtbedarf und nicht nur den Regelbedarf. Deine Summe sieht für einen Gesamtbedarf zu wenig aus (außer ihr wohnt extrem billig) und für Regelbedarf zu hoch.

Ohne eigenes Einkommen liegt euer Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab 2022 bei 2 x 404 € = 808 € für euch Erwachsene und 1 x 285 € Regelbedarf für 1 Kind von 0 - 5 Jahren.

Also für die Regelbedarfe 1093 € und dazu eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Bei 690 € KDU - sollte euer Bedarf bei min. 1783 € pro Monat liegen, eigene anrechenbare Einkommen wie z.B. Kindergeld ( ist vorrangiges Einkommen des Kindes und wird auch vorrangig auf dessen Bedarf angerechnet, der besteht min. aus dem Regelbedarf + 1/3 von der KDU ) und Elterngeld + ggf. ALG - 1 von der Agentur für Arbeit werden entsprechend auf den Gesamtbedarf angerechnet.

ALG - 1 würde im Regelfall bis auf 30 € Versicherungspauschale angerechnet, eigene KFZ - Haftpflicht usw. könnte auch noch abgesetzt werden.

Wenn die Frau ihr Elterngeld aus einer vorherigen Beschäftigung bekommt bzw. in den letzten 12 Monaten vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt hat, dann könnte sie vom Elterngeld monatlich bis zu 300 € Freibetrag absetzen, wenn sie das Elterngeld auf 1 und nicht 2 Jahre verteilt, dann wären es nur max. 150 € an Freibetrag.


LouPing  31.12.2021, 12:52
ich wurde plötzlich Anfang des Monats gekündigt, nun musste ich mich beim Jobcenter anmelden.

Nach Kündigung sich beim JC melden - ok. Aber hat der FS (nach Erfüllung der Anwardschaft) nicht erstmal Anspruch auf ALG1?

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isomatte  31.12.2021, 18:48
@LouPing

Deshalb spreche ich das in meiner Antwort ja auch an.

Wenn er bisher immer gearbeitet hat, so wie es aus einem Kommentar zu entnehmen ist, dann besteht auch erst einmal Anspruch auf ALG - 1.

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Harz 4 ist immer eng

muss ja ansporn geben, wieder arbeiten zu gehen


sahil007 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 04:26

Schade dachte kriege eine vernünftige Antwort

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sahil007 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 04:57
@Waldmeister1234

Ich kenne mich null mit sowas aus … also ich wir sind zu dritt … meine Frau in Mutterschutz, Kind 2 Monate alt, die Wohnung ist ca 60qm und kostet kalt 534,27€ und heizkosten 64€ Betriebskosten 96 somit 694,27 warm

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1.450 € Regelbedarf für Euch drei kann nicht sein. Ihr bekommt bis 31.12.2021 2 x 401 € plus 283 € für das Baby plus Warmmiete.

Zusammen also 1.775 €. Kindergeld und andere Einkommen werden angerechnet.

Euer Regelbedarf liegt bis 31.12.2021 bei zusammen 1.085 €.

Ab 01.01.2022 gelten leicht erhöhte Regelbedarfe (ohne Miete).

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regelsaetze-steigen-1775798

Warum wartest du nicht auf den Bescheid.

Und ohne zu wissen was dein Partner für Einkünfte hat kann dir auch niemand weiterhelfen.

Eine Miete von 1450€ für drei Personen zahlt das Amt mit Sicherheit nicht.


sahil007 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 04:39

Du hast den gesamten Text gar nicht verstanden .. lies noch mal … meine Frau ist in Mutterschutz und unser Regelbdarf ist 1450 € ca. unsere Miete liegt bei 690 € warm meine Frage ist … ob das mit der Miete ist doch kommt noch zu den 1450 Euro die Miete dazu

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JMJreboot  31.12.2021, 04:41
@sahil007

„Weil wenn ich die Miete von 1450 € rausnehme dann wird es ziemlich eng für mich."

Eventuell solltest du exakter schreiben!

Von Mutterschutz steht da auch nichts.

Und ja die Miete ist da inbegriffen denke ich.

Wie gesagt, auf den Bescheid warten.

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JMJreboot  31.12.2021, 04:42
@JMJreboot

Und toll das du den Text bearbeitest nachdem du mir vorwirfst ihn nicht verstanden zu haben.

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sahil007 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 04:43
@JMJreboot

dad Heißt 1450- 690 = 760€? Für drei Personen ?

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sahil007 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 04:46
@JMJreboot

Ja das habe ich mir nämlich auch gedacht… ich beziehe zum ersten Mal in meinem Leben Leistung vom Staat … ich kenne mich da nicht so aus ..! Aber 760 ? Für 3 Personen ?

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sahil007 
Beitragsersteller
 31.12.2021, 04:57
@JMJreboot

Ich kenne mich null mit sowas aus … also ich wir sind zu dritt … meine Frau in Mutterschutz, Kind 2 Monate alt, die Wohnung ist ca 60qm und kostet kalt 534,27€ und heizkosten 64€ Betriebskosten 96 somit 694,27 warm

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JMJreboot  31.12.2021, 04:57
@sahil007

So wie ich das verstehe wird der Regelsatz bei einer Bedarfsgemeinschaft auf 90% und bei unter 25 jährigen auf 60% gekürzt.

Hast du den Rechner denn benutzt?

Ist eigentlich ziemlich simpel gehalten.

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JMJreboot  31.12.2021, 05:00
@JMJreboot

Zudem weiß hier niemand ob deine Frau Einkommen hat.

Dazu dient der Rechner.

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LouPing  31.12.2021, 12:53
@sahil007

Warum bekommst du erstmal kein ALG1? Die Versicherungsleistung ist bei Entlassungen erstmal vorrangig.

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