Würde das Jobcenter die Kosten übernehmen?
Ich würde gerne raus aus dem Harz 4 und gerne eigenes Geld verdienen ich würde für eine gewisse Zeit als Taxi Fahrer arbeiten wollen allerdings habe ich keinen Führerschein würde das Amt mir dabei helfen?
4 Antworten
Hast du dich schon mal damit beschäftigt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen? Scheint mir nicht wirklich so.
Du musst erst mal einen Führerschein Klasse B machen. Dann musst du mindestens 2 Jahre im Besitz dieses Führerscheins sein, damit du den zum Taxifahren notwendigen Personenbeförderungsschein machen darfst.
Dafür, dass das Jobcenter einen Führerschein finanziert, musst du die Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers vorlegen, dass er dich nach Erlangen des Führerscheins fest anstellt. Das kann ja in dem Fall aber noch keine Stelle zum Taxifahren sein.
Ich persönlich bezweifele, ehrlich gesagt, dass "Taxen in die Werkstatt" fahren als jobfüllende Tätigkeit vom Jobcenter anerkannt wird.
Kann sein, wenn ein sicherer Job in Aussicht ist. Am besten direkt mit denen klären und schriftlich bestätigen lassen
Ich weiß nicht mehr, wie es jetzt ist aber früher war das möglich.
Frag nach, das geht sicher auch heute noch.
du könntest eventuell ein Darlehen bekommen, mehr nicht. Ohne konkrete Jobzusage bekommst du nichts bezahlt.
"ein Darlehen" für § 16 Leistungen zur Eingliederung nicht vorgesehen, höchstens eine Zuschuss.
Völlig richtig. Aber wenn ein Arbeitgeber jetzt schon einstellt, etwa, um seine Taxen in die Werkstatt zu fahren, könnte § 16 Leistungen zur Eingliederung Absatz 1 viele tausend Euro locker machen.