Kann ich das Jobcenter belangen, wenn es keine Möglichkeit gibt zur Beratung für Selbständigkeit für Harz V´ler?
Alle 4 Beratungen beim Jobcenter hinsichtlich Aktivierungs-und Vermittlung in den letzten 2 Jahren waren Leute, die keine Ahnung hatten vom neuen Arbeitsmarkt und neuen Jobs. Ich fragte nicht direkt nach Selbständigkeit, doch Sie merkten, daß ich mich suche und tausend Fragen hatte. Ich fragte, ich möchte Informationen zur Selbständigkeit bekommen. Das war vor einem Jahr. Wegen Covid sagte jemand gibt es nicht Selbständigenberatungen. Ein Jahr später fand ich heraus, es gibt doch eine Frau in einer Einrichtung in der Stadt, aber Sie ist krank und geht in Rente. Sonst gibt es keine Person mehr. Ich komm nicht mehr klar mit dem Abstellgleis und bin interessiert in Networkmarketing und solchen Sachen und melde mich einfach als Selbständiger an und das Jobcenter kürzt sofort Harz V, also alles und nimmt an, ich habe Geld. Kein Gespräch, kein gar nichts. Ihr geht doch auch nicht zum Metzger und der nimmt Euch das Geld weg weil er kein Fleisch hat, Ihr aber welches wollt. Der Vergleich hinkt natürlich ordentlich, aber so fühle ich mich. Im Zuge dessen habe ich auch 10.000 Euro von meinem Restvermögen ausgegeben. Ich war desperat. Ich habe mir Bildung gekauft. Meine Psyche suchte nach Halt. Ich wollte mich definieren. Wer bin ich, was will ich, was interessiert mich. Darf ich nun das anprangern!! Rückwirkend! Sollen Sie mir das Geld zurückzahlen. Sie hatten keine Angebote. Ich bin doch nicht schuld daran, wenn diese Einrichtung etwas vorgibt und dann nicht dem nachkommt. Meine Fallberaterin sagt: Naja, schade. Sie meint es kann sein, dass ich kein Geld sehe jetzt weil ich die richtige Reihenfolge nicht eingehalten habe. Ja, ich weiß, ich war unartig. Ich möchte unbedingt arbeiten, aber der normale Arbeitsmarkt draußen ist es nicht. Weiterhin habe ich einmal sehr negativ auf die Covidimpfung reagiert und möchte dem vorerst durch Homeoffice entgehen. Ich will daß rückwirkend, daß anerkannt wird, daß Sie nicht Ihrem "Soll" entsprochen haben und mir zumindest einiges von meinem Geld wieder erstattet wird. Ich hoffe Ihr seht das Menschliche darin. Ich suche nach Lösungen, daß ich wieder etwas Geld zurückbekomme und auch eine Unterstützung, sodaß ich Zeit habe meine Selbständigkeit aufzubauen. Das Gewerbeamt sagte mir: Richtig gemacht. 1000 Euro kostet es, wenn man seine Selbständigkeit erst angibt wenn man Geld macht und nicht schon zu diesem Zeitpunkt wo man mit der Tätigkeit zur Selbständigkeit anfängt. Im Januar, dem 5. bekomme ich eine Begleitung zur Selbständigkeit.... aber ich denke nicht, daß das Fördergelder sind. Wenn jemand weiß wo und wie ich mich kostenlos informieren kann und Selbständig werden kann mit Förderung oder meine 10000 wieder etwas reinbekommen kann, Bitte!!! Meine Entscheidung zur Anmeldung für Selbständigkeit hat meinem Selbstbewußtsein richtig gut getan und ich wäre krank geworden hätte ich es nicht getan. Jedwede Informationsquelle zu onlinemäßigem Einstieg für Anfänger in die Selbständigkeit wäre klasse. Danke für Eure Hilfe.
7 Antworten
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Kann ich das Jobcenter belangen, wenn es keine Möglichkeit gibt zur Beratung für Selbständigkeit für Harz V´ler?
Es gibt tatsächlich eine Beratungspflicht.-
Aber du kannst keinen belangen. Du kannst in der Praxis nicht einmal einen vollkommen inkompetenten Sachbearbeiter als Zumutung ablehnen.
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Die betroffenen Versicherten gehen von der Rechts- und Sachkunde der jeweiligen öffentlichen Stellen aus und vertrauen den Ausführungen der Sozialleistungsträger. Daher sind die jeweiligen Träger verpflichtet, zutreffende Auskünfte zu geben und ausführlich zu beraten - ungeachtet eines ggf. anderen eigenen Standpunkts.
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Ich kucks mir nochmals genau an. Vielleicht melde ich mich nochmals, danke.
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In jedem Jobcenter gibt es grundsätzlich einen Ansprechpartner zum Thema Selbständigkeit. In großen Städten ist das auch locker ein komplettes Team, das nichts anderes macht.
Du schreibst, du hast bald einen Termin mit einer Sachbearbeiterin. Ich gehe davon aus, dass du dann an dem Tag auch beraten wirst. Lege ihr doch dein Konzept oder den Businessplan vor. Sie wird dann eine fachkundige Stelle einschalten, die sich das anschauen. Wenn das als tragfähig eingestuft wird, könntest du auch die entsprechende Unterstützung erhalten.
Bereite dich auf das Gespräch vor. Was möchtest du vermarkten? Hinter welchen Produkten stehst du? Was bringst du formal bereits mit? Etc.
Über die selbstfinanzierten Qualifikationen, die du in deiner Frage erwähnst, würde ich Nachweise (Zertifikat + Rechnung in Kopie) mitbringen sowie einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Mit ausführlicher Begründung, so wie oben in deiner Frage.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
LG
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Das SGB II (auch SGB III) sind vornehmlich darauf ausgerichtet, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Deine Selbstständigkeit (oder dein Traum davon) ist dein Ding. Es ist nicht die Sache der Steuerzahler, das zu finanzieren oder zu ermöglichen. Du hast deine Hilfsbedürftigkeit durch Arbeitsaufnahme zu verringern - dabei wird dir geholfen. Ob du dich selbstständig machst oder nicht ist Privatvergnügen.
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Ja, das weiß ich. Aber das scheint wohl auch dann alles zu sein. Und dem ging ich nach bis die Spritzen kamen. Aber das ist jetzt eine andere Thematik. Ich wünsch dir noch alles Gute und einen guten Rutsch.
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Es gibt keine Anleitung zum Einstieg in die Selbständigkeit.
Voraussetzung für den Einstieg in die Selbständigkeit ist eine Idee; man will etwas machen oder etwas verwirklichen.
Network Marketing ist keine richtige Selbständigkeit; man macht nur die Verkaufsarbeit für einen Großkonzern auf eigenes Risiko. Die einzige Möglichkeit dort dauerhaft Geld zu verdienen ist, das man genug Wasserträger hat, die für einen Umsatz generieren.
Das Jobcenter hat weder menschliche Aufgaben noch sonst was. Die Aufgaben des Jobcenters stehen in den Sozialgesetzbüchern.
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Ja, aber Sie sind nicht der Verantwortung laut Gesetz nachgekommen, daß Sie eine Beratung zur Selbständigkeit und Förderung zur Verfügung stellen müssen.
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Es gibt kein Gesetz, in dem steht, dass dir das Jobcenter bei einer Selbstständigkeit helfen muss, weil du keine Ahnung davon hast. Dafür gibt es Gründungsseminare bei den Handwerkskammern. Du schreibst ja auch, dass du nicht direkt danach gefragt hast. Was erwartest du da? Ich hoffe, du gehst deine Selbstständigkeit nicht ebenso an, da sehe ich sonst schwarz für dich.
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Ja, es ist nicht so einfach. Danke. Ich war 20 Jahre Wohnungslos und alles auf einmal nachzuholen geht nicht. Weiterhin gibt es aber bei der Agentur für Arbeit Gründungszuschüsse und anderes. Ich habe die Zeit nicht mich gründlich mit allem zu befassen. Ich weiß schon wie man recherchiert und Informationen einholt. Ich habe auch mal studiert. Aber ich muß jetzt eben etwas riskieren. Ich weiß, daß es eine Form von Networkmartketing gibt, die sehr sicher ist. Ich machte nur den Fehler, das als Selbständigkeit zu bezeichnen, aber man ist da eigentlich auch sein eigener Boss. Wie nun die richtige wörtliche Termini dafür heißt... das weiß ich nicht.
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Es gibt Gelder vom Jobcenter für Harz V´ler die gestattet werden, wenn der Businessplan akzeptiert wird. Das weiß ich.
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Das JobCenter ist keine Bildungseinrichtung... Von daher sind sie auch nicht dazu verpflichtet, dir etwas beizubringen. Als angehender Selbständiger solltest du dich aber auch selbständig informieren können...
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Ja, obwohl Sie Geld bekommen und Bildungseinrichtungen mit Ihnen zusammenarbeiten hast du denke ich Recht. Sie verwalten ja eigentlich nur Bürokratie. Nun ja, dann habe ich richtig gehandelt. Dann wird es schnellstens Zeit mit aller Power mich mein eigener Chef zu machen. Danke für deine Antwort.
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"mich mein eigener Chef zu machen" - viel Erfolg dabei. Hoffentlich kannst du das besser als deutsch
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Ja, ich wünsch dir auch alles Gute Oberamtmann.
Dann frage ich mich aber wofür Businesspläner sind und Kontakte mit Jobcenterpsychologen und dann auch die Bewilligung und Ausschüttung von Geldern für eine zukünftige Selbständigkeit hinsichtlich eines bestimmten Zeitraums, bis man selbst auf eigenen Füßen steht? So ist die Reihenfolge meinte meine Fallberaterin.