Wie Alg2 beantragen?
Hallo,
ich bin gerade am ausfüllen des Alg2 Antrags und mir platzt gleich der Schädel. Ich habe mir mehrere Videos darüber jetzt angesehen, bei der Arge auf der Homepage nachgelesen und kapier es immer noch nicht!
z.B Ich (23) bin in einer Bedarfsgemeinschaft
( oder doch Haushaltsgemeinschaft?) mit Bruder(29) Schwester (30) und Mama(51). Schwester ist depressiv und arbeitslos, ich leider auch.
Mit dem Bruder bin ich zerstritten und deswegen wird man auch nicht gegenseitig für einander einstehen , also bliebe meiner Auffassung nach nur noch die Mama übrig und so müsste ich unter "Ich wohne mit" und "Einkommen" nur sie angeben, weil man ja nur die angeben muss, die für einen einstehen wollen, oder?
Weil ansonsten macht das kein Sinn, mein Bruder wird sich kaum mit mir hinsetzen und seine Daten angeben oder geschweige denn, irgendwas für mich kopieren.
Also ich müsste auf jeden Fall vor Ende des Monats meinen Anspruch geltend machen. Und deswegen habe ich aus zweierlei Grund Sorge.
1. Beim „vereinfachten" Antrag steht ganz oben: „Für Bewilligungsanträge vom .... bis 31.12.2021". Ich habe jetzt deswegen Sorge, dass ich dann evtl. einen neuen Antrag fürs nächste Jahr ausfüllen muss und mein Anspruch für das letzte Jahr, präziser den letzten Monat, erlischt.
Und 2. wenn ich es zeitig nicht mehr schaffen sollte kann ich auch einfach erst nur den Hauptantrag per Email schicken ohne Unterschrift und nacher alle Anlagen nachreichen? Also die Anlagen wo im Hauptantrag grün drunter steht: Wenn dies zutrifft, bitte diese und jene Anlage ausfüllen (zB EK)..
Ich hab wirklich absolut keine Ahnung und brauche Hilfe , ich hab Angst, dass ich nichts kriege oder schlimmer das ich etwas falsch ausfülle und strafrechtlich verfolgt werden könnte. Außerdem, momentan häufen sich meine Krankenkassenbeiträge an und ich hab absolut keine Lust da in eine Schuldenspirale zu tappen.
Außerdem gehe ich mich impfen lassen und hab schon einen Arbeitsplatz in Aussicht, aber die Zeit bis dahin muss ich irgendwie überbrücken, da man ja mindestens 2 mal geimpft sein muss im Abstand von 1 Monat.
Eine letzte Frage noch: Krankenkassenbeiträge fallen zur Mitte des Monats an, würden die somit beide zahlen ? Also wenn ich meinen Bedarf am 31 noch geltend mache vom 15.Nov - 15 Dez, da das ja auch noch im Dezember wäre und gleichzeitig den ab 15. Dez? Es geht ja rückwirkend für den GANZEN Monat. Deshalb die Frage
Also ich bin ziemlich verzweifelt, muss ich ehrlich zugeben, und ala bis zum 23 Lebensjahr meine Familienversicherung endete, war ich ehrlich gesagt ein bisschen zu stolz, als das ich Alg beantrage.
Nun jetzt ist es so, dass ich keine andere Wahl habe als nach langer Depression arbeiten zu gehen, wegen diesen 250 € Krankenkassenbeiträge + Pflegeversicherung die laut der Frau am Telefon pauschal für alle wären, ich habe ihr meine Lage erklärt und sie hat mir vorgeschlagen, dass ich besser Sozialleistungen beantrage....
Gruß
Frag mal den User @isomatte der hat anhung und wird dir sicherlich weiterhelfen
Hallo, Ich bin neu hier, wie frage ich denjenigen? Gibts hier einen Chat oder ähnliches?
3 Antworten
Wenn du bereits für den Dezember Geld haben möchtest, musst du spätestens heute einen Antrag stellen. Der muss nicht vollständig sein, es genügt, dass du darin erklärst, dass du ALG II erhalten möchtest.
Dann hast du die Möglichkeit offen gehalten, für den gesamten Dezember Leistungen zu erhalten, also Regelbedarf der Stufe 3, deinen Kopfanteil Miete und Heizkissen, Mehrbedarfe und Beträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Was noch fehlt an Angaben, reichst du im Januar nach. Kleine Fehler sind dabei nicht schlimm, etwa beim Jahr des Hausbaus. Darüber beraten auch Mitarbeiter und Hinweisbläter des Jobcenters und viele NGOs.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ich (23) bin in einer Bedarfsgemeinschaft
ergo ist es im Prinzip Aufgabe des Haushaltsvorstandes Leistungen nach SGB II zu beantragen, wenn die Familie bedürftig ist. Denn soweit ein 23 jähriger im Haushalt der Eltern lebt, so sind diese - nach Regularien von SGB II ( Hartz IV ) vorrangig für dessen Unterhalt verantwortlich.
Kernfrage .... Du lebst mit Deinen Eltern in einem Haushalt ? ..... ist Deine Familie bedürftig? Oder ist diese eher genervt, dass sie Dich - mit 23 plus - noch immer durchfüttern muss? ... jetzt wo zusätzlich noch ein eigener Krankenversichertenbeitrag zu leisten ist?
Verfügen Deine Eltern über ausreichendes Einkommen, so wird Dein Antrag abgelehnt werden.
Nein, nur der Haushaltsvorstand: Deine Mutter, du kannst ihr gern helfen, aber beantragen muss sie. Und alle im Haushalt lebenden angeben.
Jeder Mensch kann selbst Sozialleistungen beantragen und erhalten , sobald er 15 ist. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__36.html
Den Antrag stellt der Haushaltsvorstand, speich deine Mutter und muss sie Daten von allen angeben, die mit ihr in einer Wohnung leben. Wobei dein Bruder, wenn er über genug eigenes Einkommen verfügt, dann rausfällt aus der Bedarfsgemeinschaft und sich selbst unterhalten muss- ABER sich anteilig an den Kosten der Miete und Nebenkosten beteiligen muss, denn um diesen Betrag wird deine Mutter die Leistungen gekürzt bekommen.
Wenn deine Mutter arbeitslos ist, heißt es entweder, sie bekommt ALG I oder ist schon im Bezug von ALG II, dann wärest du aber Teil der Bedarfsgemeinschaft und sie würde ggf. für dich schon Leistungen bekommen und auch deine Krankenversicherung wäre gesichert über dasd Jobcenter.
Wenn sie ALG I bekommt und damit so viel bekommt, daß sie keinen Anspruch auf Leistungen von Jobcenter hat, dann bekommst du auch nichts. Musst dann sehen, daß du zumindest einen Minijob machst, damit du, wenn sie ihn nicht aufbringen kannst, wenigstens die Krankenkassenbeiträge entrichten kannst.
Du selbst kannst erst mit 25 einen eigenen Antrag stellen.
Aber ich darf es doch auch selbst beantragen, oder wird es dann gleich abgelehnt?