Hartz 4 Jobcenter - Auto kaufen, darf er das?
Ein Onkel bezieht mit seiner Frau Hartz 4, also ALG II. Dürfen die ein Auto im Wert von ca 9.000 Euro kaufen? Sie sparen seit Jahren dafür und den Rest haben sie sich ausgeliehen ...
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4 Antworten
Warum sollten sie es nicht dürfen?
Wenn sie genug Schonvermögen besitzen bzw. angespart haben und sich den Rest dazu leihen, dürfen sie mit den Flocken grundsätzlich machen, was sie wollen.
Allerdings muß für den geliehenen Anteil des Geldes eine realistische Rückzahlungsvereinbarung bestehen.
Davon abgesehen sehe ich den Erwerb eines PKWs als Vermögensumwandlung.
Sie dürfen ein Auto haben, allerdings darf es nur bis 7.500€ kosten und für das Geld findet sich sicherlich schon einiges.
Ein Auto nicht teurer als 7000 Euro kosten darf bei ALG II
Laut Google nicht, weil:
"Hartz 4 Empfänger dürfen ein Auto im Wert von bis zu 7.500 Euro besitzen. In diesem Fall wird der Autowert beim Antrag auf Hartz 4 nicht auf das anrechenbare Vermögen gerechnet. Liegt der Verkaufswert über dem Freibetrag, wird in Einzelfällen vom Jobcenter entschieden, ob das Fahrzeug noch als angemessen anzusehen ist."
Das solltest du deinem Onkel vielleicht mal zeitnah mitteilen.