Kann das Jobcenter sehen ob ich ein Gewerbe angemeldet habe?
Hallo , ich wollte mal wissen ob das Jobcenter Info darüber bekommt wenn ich ein Gewerbe anmelde ? Ich beziehe Hartz 4 . Danke im Voraus.
6 Antworten
Dein Jobcenter wird meines Wissens nicht darüber aktiv informiert, dass im örtlichen Rathaus eine Gewerbeanmeldung für eine Person oder für eine Firma erfolgt ist.
Zudem sagt eine Gewerbeanmeldung auch nichts darüber aus, ob und wann eine Person oder eine Firma ein Gewerbe nach dessen Anmeldung auch ausübt und welche § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen ein Gewerbetreibender damit erzielt hat.
Aber Jedermann kann Einsicht nehmen in das örtliche Gewerbe-Register - also auch das Jobcenter. Vielleicht tun die das auch, wenn wer dem Jobcenter meldet: "Ihr Kunde Max Mustermann repariert bei meinem Nachbarn das Dach!"
Wenn man aber erstmal nur eine Anzeige aufgegeben hat, "Max Mustermann repariert Ihnen das Dach!", kann man dem Jobcenter auch erklären: "Ich suche erstmal Kundschaft, nach meiner Gewerbeanmeldung. Sobald ich auch Einnahmen habe, melde ich das auch umgehend!"
Und spätestens dann sollte man das auch umgehend melden! Zur Not auch kurz danach, etwa so: " Mein erstes § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen aus meinem Gewerbe als Dachdecker hatte ich am 15. Dezember. Leider hatte ich es versäumt, es umgehend zu melden. Seither sind noch folgende Einkommen geflossen: ..."
So könnte alles etwas harmloser ausgehen als möglich.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ob sie das nun evtl. erfahren würden oder nicht spielt da noch keine Rolle, aber sobald Du damit Einnahmen erzielen würdest, hast Du das dem Jobcenter unaufgefordert zu melden ( Mitwirkungspflicht ) und die Höhe und Zufluss ( Zuflussprinzip ) des Einkommens nachzuweisen.
Machst Du das nicht, kann man dir Betrug unterstellen und das ganze zur Anzeige bringen und dann hast Du nicht nur ein Problem.
Eine automatisierte Meldung erfolgt meines Wissens nach nicht.
Die Info über die erfolgte Gewerbeanmeldung sollte das Jobcenter von Dir bekommen.
Es ist nicht verboten ein Gewerbe zu haben und H4 zu beziehen.
Und wenn sie die Daten abgleichen, dann sehen die das auch. Dann wäre die Kacke am dampfen wenn du das verschwiegen hättest und keine gute Ausrede hast.
Was ist wenn ich mit der music anfange. Und ein Gewerbe anmelde aber 2 Jahre den Freibetrag von 9k nicht überstreite dem jobcenter trotzdem melden. Bzw muss ich dann auch eine Steuererklärung jedes Jahr schreiben wenn ich kein Einkommen erziele mit der music??
Wenn es nur um die Anmeldung an sich geht, dann wäre der TE wohl eher nicht in der Bredouille.
Richtig. Ich könnte auch 7 Gewerbe anmelden, damit ich gleich loslegen kann, sobald ich einen Auftrag bekomme in einem der 7 Gewerbe. Manche machen aber 7 Jahre keinen Gewinn, siehe Amazon wegen Erweiterungs-Investitionen, oder auch die, die vom Finanzamt als "Steckenpferd-Betreiber" eingestuft werden. Das Jobcenter möchte nur wissen, ob ich Gewinne, also ob ich § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen realisiert habe, und inwieweit ich noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe.
Bei seinem Bammel hat er wohl gewinnbringende Einnahmen und somit kann das FA Auskunft geben dass es ein Gewerbe gibt/gab und das JC wurde nicht informiert, was aber für die Leistungsberechnung nötig wäre und auch beim Antrag unterschrieben wurde.
DU bist verpflichtet, dies dem JC zu melden...
Das Bundeszentralamt für Steuern kann, glaube ich, keine Angaben darüber machen, ob im örtlichen Rathaus eine Gewerbeanmeldung für eine Einzel-Person oder für eine Firma erfolgt ist.