DHL Deutsche Post Einfuhrumsatzsteuer, Zoll, falsch gerechnet?

Hallo,

ich habe eine ware bekommen aus USA. Der DHL hat mich nachgefragt über die Rechnungen. Ich habe hinzugefügt die Paypal Rechunungen und den Invoice von Verkäufer. Ich habe noch geschrieben extra, dass der Preis inkl. Versand hat mir 1000 Euro gekostet. Dann bekomme ich paar Tage später die Rechnung für Zoll und Mwst was ich Zahlen soll und der Betrag is viel zu viel. Ich habe ein eimal geschrieben, in dem ich gebeten habe, dass die sollen nochmal die Zoll und die Mwst rechnen. Die ware inkl. Versand hat mir gekostet ca 1000 Euro und die haben an 1000 euro + noch 500 Euro Frachtkosten verzollt, also 500 Euro mehr. Also die richtige Zoll + Mwst wäre ca 250 Euro, und jetzt weil die Idioten sind sollte ich ca 370 Euro Zahlen.

Ich füge die Antwort hier, bitte sagen sie mir was soll ich jetzt zu tun. Einfach nur bezahlen? Habe ich andere Wahl?

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In Ihrem Schreiben zur oben genannten Rechnung baten Sie um Überprüfung der vom Zollamt erhobenen Beträge an Einfuhrabgaben.

Die Berechnung der Einfuhrabgaben richtet sich nach den Angaben auf der Commercial Invoice/Zahlungsnachweis.

Wird in der Commercial Invoice/Zahlungsnachweis wie in diesem Fall, keine Fracht- kosten oder Frachtkosten mit 0,00 EUR angegeben, wird vom Zollamt anhand einer Tabelle (IATA) ein Wert angenommen. Dieser Wert bildet zusammen mit dem Warenwert und dem erhobenen Zoll die Grundlage zur Errechnung der zu zahlenden Einfuhrabgaben.

Die richtige Berechnung der Zölle lautet wie folgt:

Rechnungspreis 999.23 EUR + Nicht-EU-Anteil Transportkosten 498.77 = Zollwert 1498 EUR x Abgabensatz laut Warentarifnummer = Zölle 47,00 EUR

Die richtige Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer lautet wie folgt:

Rechnungspreis 999.23 EUR + Transportkosten 584,33 EUR + Zoll 47,00 EUR= EUST-Wert 1630,56 EUR x Einfuhrumsatzsteuersatz 19% = Einfuhrumsatzsteuer 309,80 EUR

Die Berechnung der Einfuhrabgaben ist also korrekt.

Damit Ihre Import-Sendungen ohne Verzögerungen verzollt und zugestellt werden 

können, müssen wir für Ihre Einfuhrabgaben (Zölle/Einfuhrumsatzsteuer) in Vorleistung treten. Die dadurch entstandenen Kapitalbereitstellungskosten werden lt. aktuell geltender Preisliste (siehe Anlage) mit 2% aber mind. 12,50 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Unser beim Zoll geführtes Aufschubkonto wurde bei der Einfuhr belastet, da DHL für Sie in Vorleistung getreten ist. DHL hat also die von Ihnen zu bezahlenden Einfuhr- abgaben bereits an das Hauptzollamt gezahlt. Eine Erstattung von Einfuhrabgaben kann daher nicht erfolgen. "

Recht, Zoll, DHL, MWSt, Einfuhrumsatzsteuer, Wirtschaft und Finanzen
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