Eine Frage zu Hartz4/Heizkosten?

Zur Zeit Beziehe ich Hartz 4. Habe aber wieder einen neuen Job in Aussicht(April). Jedenfalls geht es um die Heizkosten+ Warmwasser für Februar + März. Neben dem normalen Regelsatz und der Miete werden ja auch die Heizkosten übernommen,also man zahlt es ja nicht von diesen 449€. Jedenfalls war es so als ich 2018 im Hartz 4 Bezug war,wurde komplett üernommen vom Amt jeden Monat.Bei mir wird Warmwasser+Heizung monatlich Abgerechnet,also ich lese ab und dann wird vom Vermieter Berechnet und dann zahle ich in Bar an den Vermieter(keine Ahnung ist eben deren Entscheidung).

Ich hatte eine Kopie von der monatlichen Abrechnung an das Amt geschickt und das kam zurück:

" Bezüglich der eingereichten Belege 'Monatsabrechnung Heizkosten' möchten wir Ihnen mitteilen, dass dies so nicht akzeptiert werden kann. Es ist üblich dass monatlich eine Vorrauszahlung wie bei den kalten Betriebskosten gezahlt wird und und am Jahresende bzw. im laufe des Folgejahres hierzu eine Abrechnung erstellt wird,wo die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Verbrauchswerten gegenübergestellt werden. Eine monatliche Prüfung wird nicht Erfolgen aus Zeit- und Kostengründen.Wir möchten Sie bitten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und den Mietvertrag bezüglich einer Vorauszahlung an Heizkosten zu ergänzen. Dieser ist dann beim Jobcenter einzureichen."

Das kam als Antwort zurück.

ABER... wie ist das wenn ich nur insgesamt ca 3 Monate Hartz 4 Beziehe und bald wieder Arbeiten gehe? Müsste man mir diese Heiz/Wasserkosten nicht gleich Auszahlen? Da es ja nur 3 Monate sind und nicht länger. Wenn ich jetzt längere Zeit im Bezug wäre dann verstehe ich es ja noch.

Können diese Heizkosten auch Rückwirkend ausgezahlt werden? Wenn ich z.b. wieder Arbeiten gehe das ich dann diese 3 Monate Rückwirkend bekomme.

Recht, Heizkosten, Hartz IV, Jobcenter, Warmwasser, Wirtschaft und Finanzen
Ich habe eine Berufsberatung mir gewünscht beim Jobcenter nur bezüglich für die Ausbildungssuche, bin 27, die Sachbearbeiterin ruft mich aber an wegen....?

wegen Arbeitsvermittlung, also ich suche eine Ausbildung ich hole derzeit meinen Realschulabschluss an der Abendschule nach und habe in 2 Monaten meine Prüfungen, sollte gut ausfallen für mich, ich lebe in Hamburg nun bräuchte ich irgendwie zusätzliche Hilfe was Ausbildungsplätze betrifft, würde gern eine Ausbildung im IT beginnen z.B. Fachinformatiker für Systemintegration oder am besten Kaufmann im E-Commerce aber glaube dazu sollte ich dann doch den Fachabi haben? naja, das sind Berufe worunter ich mir eben vorstellen könnte das sie mir liegen. Nun meine Frage, habe ich kein recht irgendwie auf Unterstützung seitens des Arbeitsamtes bezüglich Ausbildungssuche?? die Sachbearbeiterin ist einfach auch super unhöflich zu mir und ich habe den Eindruck das sie persönlich auf mein anliegen nicht eingehen möchte, Sie eher versucht mich an einer Maßnahme anzumelden wo es nur darum geht einen Job zu finden wie es auch im Vertrag steht aber da steht halt nichts von Ausbildung für mich finden, ich habe heute mit Ihr einen Telefon Termin, was sage ich Ihr am besten?

P.S.: ich mache derzeit eine Therapie durch wegen Autoimmunreaktion wohlmöglich durch Corona Infizierung, daher momentan nicht Arbeitsfähig.

Gesundheit, Schule, Arbeitsamt, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Werde ich meinen Anspruch auf ALG II verlieren? Wie lange am Stück darf man eigentlich ALG II beziehen?

Ich weiß, der Text ist lang, aber es wäre super, wenn ihr euch alles durchlest.

Wie man in meinen anderen beiden Fragen sehen kann, bekomme ich (w/25) Geld vom Jobcenter. Ich versuche derzeit zum dritten Mal die Mittlere Reife zu bekommen, was auch ganz gut aussieht. Die zwei Male davon habe ich die Schule aufgrund psychischer Probleme abgebrochen. Zu dieser Zeit, also von 2018 bis März 2021 war ich zum Teil erwerbsunfähig für über 6 Monate, aber nicht auf Dauer. In dieser Zeit hab ich meine psychischen Probleme verdrängt und begonnen, die Mittlere Reife nachzuholen, da ich nur die Berufsreife besitze. Ich hab es Anfang letzten Jahres dann geschafft, beim Gutachter eine Arbeitsempfehlung zu bekommen, seitdem bekomme ich ALG II und keine Grundsicherung oder wie das bei Erwerbsgeminderten heißt. Ich möchte mich damit nicht auseinandersetzen.

Ich hab meiner Sachbearbeiterin alles soweit erzählt und sie war sehr geduldig und verständnisvoll. Unser erstes Telefonat war im April letzten Jahres. Im Oktober 2021 gelang es mir dann endlich, mich trotz sozialer Angst in therapeutische Hilfe zu begeben. Die Gespräche mit meinem Therapeuten sind hilfreich, allerdings brauche ich definitiv noch etwas mehr Zeit, vielleicht nochmal 12 Monate. Ich bin psychisch noch nicht gefestigt, gehe auch mal eine Woche nicht zum Therapeuten (wir haben einmal wöchentlich einen Termin), weil ich es nicht schaffe und in der Schule habe ich bis jetzt auch um die 120 Fehlstunden, weil es mir psychisch immer mal wieder schlecht geht.

Das letzte Telefongespräch mit meiner Sachbearbeiterin hatte ich im Oktober und als ich sie fragte, ob ich mich einem berufspsychologischen Dienst vorstellen muss, der meine Erwerbsfähigkeit beurteilt, da ich ja gerade nicht in der Lage bin zu arbeiten, meinte sie, dass das nicht nötig sei, da ich ja im Begriff bin, etwas gegen meine psychischen Probleme (soziale Angst, Versagensangst, Prokrastinationverhalten) zu tun. Eigentlich hätten wir im Dezember wieder miteinander gesprochen, aber ich ging nicht ans Handy als sie mich anrief, da ich wieder eine Angstattacke hatte. Daraufhin kam eine Mail, dass sie es dann im Januar nochmal versucht. Daraus wurde nichts und auch im Februar nicht, weil es angeblich organisatorische Schwierigkeiten seitens des JC gab.

Nun ist morgen ein erneuter Telefontermin und ich habe Angst. Ich würde ihr natürlich sagen, dass ich noch Zeit brauche, da ich psychisch noch nicht gefestigt bin, aber verliere ich dann meinen ALG II-Anspruch? Ich bekomme es dann schon 11 Monate, ohne eine Arbeit aufgenommen zu haben. Ich möchte aber auch nicht nochmal in die Erwerbsminderung rutschen. Kann ich noch ein Jahr lang ALG II bekommen? Sie geht auch davon aus, dass ich eine Ausbildung zur Tierwirtin machen möchte, aber eigentlich möchte ich lieber studieren und hab es ihr nur so gesagt, weil es sich für mein Alter vernünftiger anhört. Hab mich auch schon an einem Fach- und Abendgymnasium beworben. Sollte ich ihr davon erzählen?

Schule, Arbeitslosengeld, Recht, Psychologie, Abendgymnasium, Abitur, ALG II, Fachgymnasium, Gymnasium, Hartz IV, Jobcenter, Mittlere Reife, Volkshochschule, zweiter Bildungsweg, Ausbildung und Studium
Praktikum vor Ausbildung?

Hallo,

bis zum Ausbildungbeginn sind es noch ein gutes halbes Jahr. Bis dahin habe ich nichts zu tun und mir fällt die Decke auf dem Kopf. Noch beziehe ich ALG 2 und möchte gern mit dem Jobcenter sprechen ob ich bis August in meinem Betrieb ein Praktikum machen kann. Durch ein Praktikum kann ich den Betrieb besser kennenlernen und kann mich gut auf die Ausbildung vorbereiten, außerdem kann ich mir das halbe Jahr eventuell anrechnen lassen zur Ausbildung. Welche Möglichkeiten habe ich beim Jobcenter um vor der Ausbildung ein Praktikum dort zu machen? Es kann auch nicht die Lösung vom Jobcenter sein mich ohne Beschäftigung stehen zu lassen bis zum Beginn. Und eine andere Tätigkeit finde ich nicht, welche begrenzt ist bis Ende Juli. Um mir ein Praktikum finanziell Leisten zu können, bräuchte ich eine Kostenübernahme der Fahrtkosten vom Jobcenter. Das Praktikum selbst würde ich ohne Bezahlung machen müssen, aber dies ist in Ordnung da ich dafür mir die Zeit auf die Ausbildung anrechnen lassen kann und der Betrieb bereits gesagt hat, sie können sich nicht noch eine zusätzliche Kraft erlauben. Sobald ich die Ausbildung beginne wird eine andere Kollegin ihre beenden, deshalb muss ich warten. Aber ich würde sehr gerne jetzt schon Arbeiten und nicht Daheim bis Sommer aushalten müssen.
Hat einer eine Idee wie ich dies mit dem Jobcenter vereinbaren kann?
Bin über jeden Tipp dankbar. :)

Arbeit, Schule, Ausbildung, Jobcenter, Praktikum, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Ablauf einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit durch das Jobcenter?

Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage durch von psychischen Krankheiten Betroffene, Jobcenter-Erfahrene Menschen.

Ich bin derzeit wg "Kündigung aufgrund von Eigenbedarf" wohnungslos und wegen psych. Verfassung arbeitslos. Habe das Bundesland gewechselt, da ich es für meine Gesundheit sinnvoll hielt, den Ort zu verlassen, der mich retraumatisiert und mit Erinnerungen überlebter Gewalt triggert. Ich weiß dass einem überall etwas passieren kann, aber ich hoffte, dass die Angst das Haus zu verlassen mit Änderung des Aufenthaltsorts sich bessert. Wahrscheinlich trägt auch Corona und meine seit über 3 Jahren stattfindende soziale Isolation mit bei.

Ich kann momentan bei meinem einzigen sozialen Kontakt unterkommen; bin sonst sozial und familiär isoliert/alleine. Möchte damit ausdrücken, dass ich mich in einer Extremsituation befinde mit Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, psychischer Krankheit, regelmäßigen sui**dalen Gedanken und selbstverletzendem Verhalten.
Hab einen Antrag auf Hartz4 gestellt, um finanziell gesichert zu sein und eine Wohnung finden zu können. Meine aktuelle Unterkunft ist vorübergehend bis max. Ende April. Mir wurde nach Telefonat mit einem Sachbearbeiter gesagt, man würde mir einen Gesundheitsfragebogen senden. Darauf soll eine ärztliche Untersuchung zur Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich meiner Arbeitsfähigkeit erstellt werden.

Ich habe große Angst davor und recherchiere seit Stunden, was da auf mich zukommen könnte bei d. Untersuchung. Angst vor rassistischer Benachteiligung,nicht ernst genommen werden, Unterstellung von Faulheit etc. Daher wäre ich sehr dankbar über Antworten.

Wie ist der Ablauf? Welche Fragen werden gestellt? Werden psychische Krankheiten ernstgenommen? Leider wird selbst unter Fachärzt:innen noch viel Ableismus reproduziert, und so könnte mein guter Wille mich selbst vorzubereiten mir im schlimmsten Fall noch negativ ausgelegt werden. Ich habe alle Symptome einer schweren depressiven Episode, aber wenn ich persönlich wo aufkreuzen muss und weiß dass meine existenzielle Sicherheit davon abhängt, setze ich all meine Kraft in die Termineinhaltung. Habe lange im Funktionsmodus gelebt, dafür gar nichts mehr gefühlt, weil dies nötig war um zu funktionieren. Dieser Modus wurde mit Therapie unterbrochen und seitdem bin ich das Gegenteil, weitestgehend bettlägrig, Angst das Haus zu verl.
Wünschte ich könnte einfach etwas weniger Panik haben, ich gehe jetzt schon vom schlimmsten aus. Hoffe mir kann da wer helfen. Vielen Dank!

Psychologie, Hartz IV, Jobcenter, psychische Erkrankung, ärztliches Gutachten, Wohnungslosigkeit
Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Mit 28 Jahren hochverschuldet, ca. 110.000€ und Arbeitslosigkeit, komme Ich da noch raus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin (M) 28 Jahre jung und habe leider durch meine Arbeitslosigkeit und meiner Spielsucht einen sehr großen Schaden hinterlassen. Die ein oder anderen Schulden habe Ich beglichen, es sind noch knapp 12.000€ an Schulden an jegliche Banken, 30.000€ an das Finanzamt wegen gewerblichen handeln auf Ebay sowie der Rest an Familienmitgliedern z.B. Mama, Papa, Geschwister sowie Freundin usw. Ich bin leider seit knapp einem 3 Vierteljahren arbeitslos, beziehe ALG2 Geld womit Ich auch etwas Schulden abbezahlt habe. Nun meine Frage, Insolvenz käme wegen den 12 TSD nicht in Frage, eine Stelle finde Ich ebenfalls zeitgerecht nicht und wegen privatlichen Gründen wie z.B.: Spielsucht, komisches Verhalten, Ängstlichkeit, Psychische Bauchschmerzen, Arbeitsphobie usw. - kann Ich eventuell noch diese Schulden begleichen, Ich frage mich manchmal was das Leben noch für einen Wert hat, Ich möchte nur vernünftige Ratschläge haben, Ich überlege auch eine Selbstständigkeit auszuüben, eventuell so auf die Beine zu kommen, das Jobcenter würde gegebenenfalls Unterstützung leisten, die Frage ob Ich auch ohne einen Laden mich selbstständig machen kann müsste noch geklärt werden.

Tipp: Bitte nur realistische Antworten schreiben. Wenn Ihr mir helfen wollt, dürft Ihr gerne eure Meinung schreiben, bitte unterlässt beleidigende Kommentare, danke!

Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz, Selbständigkeit, Schulden, Recht, Anwalt, eBay, Psychologie, ALG II, arbeitslos, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Liebe und Beziehung, Wirtschaft und Finanzen
Problem mit ALG2 - Mehrbedarf?

Hi zusammen. Eine relativ wichtige Frage, mit etwas persönlichen Angaben:

Vorab: Ich bin wegen einer psychischen Erkrankung "arbeitsunfähig" beim Jobcenter geschrieben. Also dauerhaft sozusagen. (max- 3 std/Tag arbeiten und so). Ich war zuletzt mehrere Jahre in einer Tagesstätte für psychisch erkrankte. Mache jetzt eine Berufliche Reha und ein Kumpel, der die Reha auch angefangen hat bekommt einen Mehrbedarf von ca. 150€ /Monat. Also schon krass. in dem Gesetzestext steht: bei Erwerbsfähigkeit und Behinderung. Ich hab einen höheren Grad der Behinderung als mein Kumpel. Aber ich glaub keine Erwerbsfähigkeit. Ansonsten unterscheiden wir uns nicht. Der Kumpel war auch in der Tagesstätte. (Hatte aber schon eine Ausbildung fertig).

Zur Frage: Wieso kriegt er einen Mehrbedarf? Ich werde da nochmal nachhaken beim Jobcenter. Und Frage dazu: Kann ich meine Arbeitsunfähigkeit einfach kündigen, damit ich für diesen Mehrbedarf berechtigt bin? Eine frühere Jobcenter-Mitarbeiterin meinte, dass mein diesen "Zustand" bzw. "Status" einfach beenden kann.

Ich finde das irgendwie voll ungerecht (und reg mich allgemein klein wenig über solche sachen auf, weil ungerecht und einem nichts gesagt wird, man nicht aufgeklärt wird). Nach außen machen wir das selbe, nur dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat glaub ich, könnte man sagen. Bekommt er nur deshalb einen Mehrbedarf???? Sorry, aber das kann doch echt nicht sein

Danke für hilfreiche Antworten. Einen friedlichen Tag wünsche ich noch

Recht, ALG II, behinderungsgrad, Hartz IV, Jobcenter

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