Hallo
Sehr geehrte Community

Ich habe zum ersten Mal Hartz 4 beantragt.

Ich 27 Jahre alt wohne zusammen mit meiner jüngere Schwester (20J) Studentin (kein Einkommen) und mit meiner Mutter (Einkommen) in einer 90qm Mitwohnung.

Die Wohnung gehört meiner Mutter und sie steht auch im Mietvertrag.

Ich beteilige mich mit 300€/Monat an den laufenden kosten.

Während der Bearbeitung der notwendigen Papiere bin ich schon häufiger über die Begriffe:

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft gestolpert.

Aber ich habe Irgendwas nicht richtig verstanden, das Thema ist auch kompliziert.

Siehe Video: ...

Nach Antragsstellung haben alle im Haushalt lebenden Personen Post vom Job Center bekommen zu Offenlegung ihrer Finanzen. WTF!

Laut Internet Recherche haften Geschwister nicht für andere Geschwister!

Wenn ich bei Google folgendes eingebe:

„Hartz 4 wohnen mit den Eltern“      ->     kommt folgendes Ergebnis:

Bei Hartz 4 bildet eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wer über 25 beziehungsweise genau 25 Jahre alt ist. ... In diesem Fall kann keine Vermutung für ein gegenseitiges finanzielles Aufkommen bestehen und der Regelsatz des ALG-2-Empfängers bleibt unberührt.“

Das heißt ich würde den vollen Harz 4 Regelsatz bekommen.

Aber …

„Wird eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter festgestellt, können Kürzungen des Regelsatzes eintreten. „

Das wäre für mich nachteilhaft.

Ich muss diesbezüglich einen Widerspruch schreiben und ich benötige dabei Eure Unterstützung damit dieser auch Rechtssicher gegenüber dem Job Center ist.

Ich bitte um Beispiel Formulierungen

https://www.youtube.com/watch?v=yha-jRiko74

Mit freundlichen Grüßen

Flo