4 Übernachtungen pro Woche?

5 Antworten

Ich werde Dir von jetzt ab nicht mehr antworten, da Du offensichtlich zu den "Kandidaten" gehörst, die hier so lange fragen, bis sie die Antwort bekommen, welche sie lesen wollen. Aber das Leben spielt nicht immer so, wie man es gerne hätte :)

Da die Freundin aufgrund Deiner Angaben bereits hälftig quasi bei Dir wohnt, mußt Du es melden und damit rechnen, daß man rückwirkend Deine Miete neu berechnet.

Wenn Du keine Leistungen vom Jobcenter beziehen würdest, wäre das quasi insofern egal.

Dennoch sollte der Vermieter Bescheid wissen und ggf. verstößt die Freundin gegen geltendes Melderecht.

Verstehst Du das unter "was Böses"?


verreisterNutzer  24.12.2021, 10:36

Ne Böses ist für mich ne Anzeige wegen sozialbetrug oder sowas in der Art mein Vermieter weiß Bescheid

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Agamemnon712  24.12.2021, 10:54
@verreisterNutzer

Theoretisch kann es auch zu einer Anzeige führen. Je nach dem, wie lange Deine Freundin schon ohne Kenntnis des Jobcenters hälftig bei Dir wohnt.

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Das Jobcenter kann dir immer was Böses.

Und wenn deine Freundin nur 600m weiter von dir wo entfernt wohnt, dann gibt es eigentlich keinen Grund bei dir zu übernachten. Aber das das lassen wir mal im Raum stehen.

Lese dir die Definition einer Bedarfsgemeinschaft durch, lese dir den entsprechenden Paragraphen im Gesetz durch, Stichpunkt Paragraph 7 SGB 2, verstehe beides, dann weißt du ob du dem Jobcenter etwas melden musst oder nicht.

Wechselseitiger Wille füreinander einstehen


verreisterNutzer  24.12.2021, 11:53

sie Ist bei ihren Eltern gemeldet bin auch voll oft bei ihr über Nacht

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Comp4ny  24.12.2021, 20:59
@verreisterNutzer

Spielt keine Rolle.

Wie gesagt, die Kernfrage, kannst nur du beantwortet ob sie zutrifft. Hinweise gab ich ja bereits.

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verreisterNutzer  24.12.2021, 21:13
@Comp4ny

Okay danke mir raucht der Kopf schlafe seit Tagen wegen der Sache nicht mehr . Trotzdem schöne Weihnachten

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Comp4ny  24.12.2021, 21:16
@verreisterNutzer

Ich habe bereits dir einfach Antwort gegeben bzw Lösung zu deinem rauchenden Kopf. Man muss sie nur verstehen

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Nein, aber aus Erfahrung sind die anderen Mieter böse zu dir, weil du sie nicht anmeldest.


JustASingle  24.12.2021, 10:22

Und auch das geht die Nachbarn nichts an, sie wohnt ja nicht dort und entsprechend muss sie sich auch nicht anmelden.

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zirconium58  24.12.2021, 10:24
@JustASingle

Das interessiert die Nachbarn aber nicht, wenn du sie da 4 Tage wohnen lässt, finden sie das scheiße und mobben dich.

Hab ich schon x Mal erlebt.

Es interessiert auch keinen, dass bis 6 Wochen Besuch ist und sie danach nur einen Tag woanders schlafen müsste oder hier eben es gar nicht ist, weil es nur 4 Tage sind.

Das juckt die gar nicht und die mobben dich trotzdem.

Hab ich schon x mal erlebt und kann ich auch gut nachvollziehen.

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JustASingle  24.12.2021, 10:28
@zirconium58

Ich wurde noch nie von Nachbarn gemobbt, auch nicht, weil mein Partner bei mir übernachtet hat. Ob er bei mir übernachten durfte (heute nicht mehr, wir wohnen offiziell zusammen), habe ICH entschieden. Meine Nachbarn hatten da nie ein Mitspracherecht - es geht sie nichts an und wie sie das gefunden hätten, wäre mir auch egal gewesen.

Ich hatte allerdings immer äußerst freundliche Nachbarn, das macht dabei viel aus.

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zirconium58  24.12.2021, 10:29
@JustASingle

Die zahlen aber die Nebenkosten für ihn mit und erfahrungsgemäß finden die das ausgemacht beschissen.

Ich bin Vermieter, habe mehrere Objekte und es ist immer so.

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JustASingle  24.12.2021, 10:31
@zirconium58

Komisch, wir zahlen unsere Nebenkosten selbst, auch für unseren Besuch mit. Das zahlen nicht die Nachbarn.

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zirconium58  24.12.2021, 10:32
@JustASingle

Du hast überhaupt keine Ahnung von dem Thema und laberst einfach irgendwelches Zeug, was dir in den Sinn kommt.

Natürlich zahlen deinen Besuch deine Nachbarn mit, wenn du ihn nicht anmeldest.

Du zahlst ja nicht für ihn.

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zirconium58  24.12.2021, 10:34
@JustASingle

Seinen Verbrauch. Es ist eine Person mehr im Haus, die nicht bezahlt.

Also zahlen alle anderen ihren Anteil mit.

Was ist daran bitte unverständlich?

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JustASingle  24.12.2021, 10:35
@zirconium58

Verbrauch von was? Wir zahlen Strom, Wasser und Heizung selbst für unsere Wohnung. Das zahlen die Nachbarn genauso wenig wie unsere Frikadellen.

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zirconium58  24.12.2021, 10:37
@JustASingle

Die Kosten, die umgelegt werden.

Die werden nur durch 16Personen zb umgelegt und 17 erzeugen diese Kosten.

Heizung wird auch anteilig umgelegt zb.

Wasser wird oft auch umgelgt.

Aber zb die Grundbesitzabgaben immer.

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JustASingle  24.12.2021, 10:39
@zirconium58

Grundbesitzabgaben werden nach der Anzahl der Quadratmeter gerechnet, nicht nach der Pro-Kopf-Anzahl im Haus. Und die Quadratmeterzahl ändert sich nicht, wenn ich Besuch habe.

Dasselbe gilt für Heizkosten. Ich heize nicht mehr, wenn mehr Leute im Haus sind. Im Gegenteil, ein menschlicher Körper mehr bedeutet eine zusätzliche Wärmequelle im Haus.

Bei Wasser muss man wirklich unfassbar kleinlich sein, zumal die Kosten doch sehr gering sind.

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verreisterNutzer  24.12.2021, 10:40
@zirconium58

Ich wohne in einen Hochhaus mit mehr als 130 Mietern da dürfte das kaum auffallen mit dem Wasser verbrauch außerdem ist es nur noch bis zum 15.01 dann ziehen wir offiziell zusammen

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zirconium58  24.12.2021, 10:40
@JustASingle

Nein, ich muss das nicht zwingend nach m² machen.

Müllabfuhr ist zb meist pro Kopf.

Aber mach es einfach, hol dir deinen Besuch und gucke, wie es die Leute finden.

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zirconium58  24.12.2021, 10:41
@verreisterNutzer

Es ist rechtlich legal, aber erfahrungsgemäß machen die anderen Streß.

Aber bis 15.01. wird es schon gutgehen.

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verreisterNutzer  24.12.2021, 10:42
@zirconium58

Ne Nachbarn haben sich noch nie beschwert ist jetzt 2 Jahren so und ziehen ja am 15.01 offiziell zusammen wollte nur wissen ob mir das im Nachhinein um die Ohren fliegen kann

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zirconium58  24.12.2021, 10:43
@verreisterNutzer

Nein, es ist 100% legal.

Ist alles gut dann.

Ich hatte Fälle, da wohnt der Freund 1 Woche da und andere Mieter beschweren sich.

Aber sie können rechtlich nichts machen.

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zirconium58  24.12.2021, 10:44
@verreisterNutzer

Das spielt für die im Regelfall keine Rolle, es reicht ihnen zu wissen, dass du da bist.^^

Ist aber egal, mach einfach halt.

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zirconium58  24.12.2021, 10:46
@verreisterNutzer

Nein, bis 6 Wochen ist einfach Besuch.

Und dann reicht 1 Tag woanders schlafen und die 6 Wochen zählen neu.

Also sie könnte 5 Wochen bei dir schlafen, dann 1 Tag woanders und wieder 5 Wochen.

Immer wieder.

Wäre dann einfach nur Besuch.

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zirconium58  24.12.2021, 10:53
@verreisterNutzer

Sie unterstellen euch das einfach, wenn sie Bock haben.

Dann müsstet ihr aussagen, dass es nicht so ist.

Bezieht sie auch H4?

Erst dann interessiert es das Center wirklich, vorher eigentlich nicht.

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JustASingle  24.12.2021, 11:06
@zirconium58

Ich wohne jetzt seit dem Sommer mit meinem Partner zusammen in einer gemeinsamen Wohnung. Sie liegt in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen. Aktuell gibt es dort 3 Mietwohnungen, 2 Eigentumswohnungen und eine 4. ehemalige Mietwohnung steht nun zum Verkauf.

Besuch hatten wir seit unserem Einzug mehrfach, auch mal für einige Tage, es waren Freunde und Verwandte aus dem Ausland. Kein Nachbar hat sich auch nur für eine Sekunde beschwert und wir haben zu allen ein gutes Verhältnis.

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zirconium58  24.12.2021, 11:07
@JustASingle

Es sind alles Eigentumswohnungen.

Manche bewohnen nur nicht die Eigentümer.

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zirconium58  24.12.2021, 11:27
@JustASingle

Dann ist es bei euch nicht so, meine Glückwünsche dazu.

Im Regelfall ist es so, wie ich schrieb.

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JustASingle  24.12.2021, 11:28
@zirconium58

Es ist die dritte Wohnung, die ich in meinem Leben bewohne. Es gab nie Probleme.

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Nein, solange sie bei dir nur übernachtet und nicht nachweisbar wohnt.


GerdausBerlin  24.12.2021, 17:26

Ob eine Person in einer Wohnung wohnt oder dort "nur übernachtet", das entscheidet im Streitfall wer?

Genau: Ein angerufenes Gericht, häufig nach Anhörung von Zeugen!

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verreisterNutzer  24.12.2021, 11:52

Ne sie ist ja bei ihren Eltern gemeldet

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Nein, das Jobcenter hat darin keine Aktien. Das geht die auch nichts an.


Agamemnon712  24.12.2021, 10:27

Doch, das tut es sehr wohl ...

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Agamemnon712  24.12.2021, 10:33
@JustASingle

Da die Freundin des FS dessen Angaben zufolge bereits hälftig beim FS wohnt, wäre ggf. die Miete des FS vom Jobcenter neu zu berechnen.

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Comp4ny  24.12.2021, 11:34
@Agamemnon712

Das Jobcenter hat es nur zu interessieren ob ein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, darf etwaiges Einkommen der Freundin nicht angerechnet werden.

Sex miteinander zu haben ist kein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen

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