Darf ich das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung behalten wenn über 6 Monate die Warmwasserversorgung nicht funktionierte?
Vermutlich will das Jobcenter das Guthaben von 90 EUR zurückhaben, hab ja aber ziemlich lange diesen Mietmangel gehabt und konnte immer nicht Duschen etc.
5 Antworten
Nein, natürlich nicht. Das Guthaben der NK-Abrechnung steht demjenigen zu, der die NK bezahlt hat - und das war hier wohl das Jobcenter. Mängelansprüche gegenüber dem VM sind davon losgelöst zu betrachten.
Das Jobcenter hat nichts damit zu tun!
Wenn du einen Mangel anzeigst und die Miete mindern willst, während du Leistungen nach SGB II erhältst, musst du dem Jobcenter die Mietminderung ebenso anzeigen.
Natürlich, wer sollte es Dir wegnehmen?
Das Job-Center bezahlte alles, dem Schröder sei gedankt, und wird das Guthaben lediglich verrechnen.
Wenn Du aufgrund des beschriebenen Mangels die Miete gemindert und dies dem Jobcenter mitgeteilt hast, so, daß dieses die Mieterstattung anpassen konnte, ist alles in Ordnung.
Grundsätzlich gehört das Geld dem Jobcenter.
Das Jobcenter ist nicht dafür da, für Mietmängel zu entschädigen.
Wenn Du glaubst, Ansprüche dieser Art zu haben, mußt Du diese an den Vermieter richten.
Aber wenn ich eigenständig einfach sparsamer gelebt hätte, müsste ich diese Ersparnisse auch zurückzahlen, egal ob Regelleistung oder Wasser und Heizung? Finde das etwas unlogisch.
Ich verstehe nicht, was Du als "unlogisch" ansiehst.
Das Jobcenter erstattet die sog. Kosten der Unterkunft und Heizung. Wenn es hier zu einer Überzahlung in Form einer Gutschrift kommt, mußt Du das Geld natürlich zurückzahlen.
Kurz gesagt, wenn das Jobcenter Dir die 90 € erstattet (gezahlt) hatte, wovon ich ausgehe, mußt Du es zurückzahlen.
Dies gilt nicht für Haushaltsstrom, da dieser aus dem Regelbedarf zu zahlen ist und vom Jobcenter grundsätzlich nicht erstattet wird.
Das JC hat 90 EUR nicht erstattet. Der Vermieter wird mir diese ersteatten, aber nur weil ich zwangsweise sparsam sein musste. Meine Vermutung isrt, dass das JC dieses zurückfordern wird, weil sie nach der BKA fragen.
Das Jobcenter wird vermutlich versuchen, die 90 € anzurechnen.
Wenn Du damit nicht einverständen bist, steht Dir die Nutzung der gängigen Rechtsmittel frei.
Ich bin jetzt raus.
Nein, darfst du nicht.
Du hättest fristgemäß eine Mängelanzeige mit anschließender Mietminderung anleiern müssen. Im nachhinein geht das nicht.
Und was ist die Entschädigung, dass das Warmwasser so lange nicht funktionierte? Musste mich ja zwangsweise einschränken.