Verwaltungsakt hartz 4?

6 Antworten

Auf dem fotografierten Teil der Zuschrift ist das Wort "Sanktionen" nicht zu erkennen. Allerdings ist zu erkennen, daß Du eine Art Verweigerungshaltung an den Tag gelegt zu haben scheinst.

Man wollte eine "Potentialanalyse" mit Dir machen, die scheinbar nun nach Aktenlage erstellt wurde.

Es wurde ein Verwaltungsakt erlassen über die Dauer einer regulären Eingliederungsvereinbarung. Das hat mit Sanktionen in diesem Fall nichts zu tun und ist zudem nichts Ungewöhnliches.

Natürlich dürfen sie das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rayzor12 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 17:49

Woher hast du die spere bekommen und was müssen da für gründe vorlegen

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Jurafuchs  29.12.2021, 17:50
@Rayzor12

Gegenfrage: Warum sollte der Staat das nicht dürfen? Erklär es mir.

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Eine Sanktion geht 3 Monate. Du meinst sicherlich etwas Anderes.

Es gibt auch noch Abzüge der Regelleistungen bei Schulden, Kredite, überzahlte Leistungen. Die gehen natürlich solange, bis die überzahlte Summe getilgt wurde.

Ein weiterer Fall wäre die gesamte Aufhebung der Leistung, wenn man absolut nicht kooperiert.

Wir benötigen etwas mehr Details.

Eine Sanktion geht maximal 3 Monate.

Eine EGV als Verwaltungsakt ist Widerspruchs- und Klagefähig.
Eine EGV mit Unterschrift ist beides nicht.

Die Sanktion muss aufgehoben werden, wenn man eine Einigung findet.


Rayzor12 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 17:54

Aber ab wann erst erst wenn keine grpbde vorlegen oder

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Comp4ny  29.12.2021, 18:20
@Rayzor12

Da niemand weiß warum du eine Sanktion erhalten sollst, kann man sich dazu nicht äußern. Im Sanktionsbescheid steht drin, ab wann die Sanktion eintritt.

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Comp4ny  29.12.2021, 20:20
@Rayzor12

Das ist kein Sanktionsbescheid, sondern die Begründung, warum man nun eine EGV per Verwaltungsakt erlassen hat, weil DU nicht die EGV die man dir zugesendet hat, unterschrieben hattest. Aus welchen Gründen auch immer.

Die sogenannte "Potentialanalyse" ist eine Beurteilung, welche Jobs oder andere Förderungen für dich in Frage kommen.

Es ist immer Ratsam die EGV gemeinsam mit dem SB zu gestalten. Erst dann, wenn es nicht möglich ist, kann man die Unterschrift verweigern, somit sind die nun genannten Punkte der EGV dennoch gültig und hast du zu erfüllen. Wenn du es anders siehst, kannst du dagegen Widersprechen oder gegen die EGV per Verwaltungsakt sogar klagen.

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Rayzor12 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 20:23
@Comp4ny

Für was sind danb die 6 Monate

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Comp4ny  29.12.2021, 20:26
@Rayzor12

Eine EGV ist 6 Monate gültig, sofern diese nicht geändert wird.

In spätestens 6 Monaten wird erneut geprüft, ob die EGV geändert werden muss / soll und dann ggf. erneut unterschrieben wenn man sich geeinigt hat, oder eben wieder per Verwaltungsakt.

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Rayzor12 
Beitragsersteller
 29.12.2021, 20:57
@Comp4ny

Also habeb sie quasi ohne meine Unterschrift die egv gültig gemacht

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Comp4ny  29.12.2021, 23:06
@Rayzor12

Richtig. Und das ist rechtlich auch in Ordnung.
Du hattest die Chance deine EGV mitzugestalten, hast es verweigert.
Somit nun der Verwaltungsakt und die ist solange gültig.

Wenn dir da was nicht passt, lege Widerspruch ein.

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Ein paar Details mehr wären noch interessant: was wird dir vorgeworfen und um welche Sanktionen geht es?