Minijob?

5 Antworten

Der Krankenkassenbeitrag muss nur ein Mal pro Monat gezahlt werden. Wer diesen bezahlt - ob Du oder Dein Sohn oder sonstwer - ist egal. Beitragsnachweise muss niemand bezahlen - sie zeigen lediglich auf, was wann an wen gezahlt wurde.

Das Foto sollte um 90 Grad nach links gedreht werden, da es sich so schlecht lesen läßt! Nicht jede/r nutzt diese Seite auf dem Handy ...

Der Beitragsnachweis und die Krankenversicherung des Sohnes sind zwei verschiedene Dinge.

Der Sohn muß seine Krankenversicherung zahlen bzw. irgendjemand für ihn. Wer seine Beträge zahlt, kann seiner Krankenkasse letzlich egal sein, solange die Überweisung zugeordnet werden kann.

Welche Kosten arbeitgeberseitig anfallen, weiß ich auswendig nicht.

Übt ein Arbeitnehmer einen Minijob aus, ist er über diesen nicht gesetzlich krankenversichert. Bei der Abgabe zur Krankenversicherung handelt es sich um einen Pauschalbeitrag, sofern Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dieser Pauschalbeitrag begründet keinen Krankenversicherungsschutz. Somit muss dein Sohn anderweitig krankenversichert sein. 

Wir empfehlen dir, dich bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu informieren ob ggf. die Familienversicherung in Betracht kommt. 

Vielleicht ist es auch möglich ihn im Kiosk mehr als 450 Euro monatlich zu zahlen und somit versicherungspflichtig zu beschäftigen.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale