Hartz 4 wohnen mit den Eltern, Hilfe Wiederspruch Schreiben?

4 Antworten

Wenn die Verwandten in der Haushaltsgemeinschaft einen Haufen Geld verdienen oder über enormes Vermögen verfügen, ist das Jobcenter verpflichtet, zu vermuten,

dass die dich damit unterstützen. Siehe SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
  1. Da es hier aber hohe Freibeträge gibt, gibt man am besten die Höhe der Einkommen und Vermögen an! Dann hat sich die Vermutung oft schon erledigt.
  2. Man kann natürlich auch der Vermutung widersprechen, dass sie dich unterstützen. Das könnte auch schon genügen.
  3. Man kann natürlich auch der Unterstellung widersprechen, dass man mit denen eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Das könnte auch schon genügen.

Muss es aber nicht. Es ist ja auch häufig gar nicht wahr. Im Streitfall entscheidet am Ende ein angerufenes Sozialgericht, was wahr ist und wem es glaubt.

Gruß aus Berlin, Gerd


Flo753159 
Beitragsersteller
 19.01.2022, 17:29

Vielen Dank Gerd

Viele Grüße zurück aus Aachen

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Aber ich habe Irgendwas nicht richtig verstanden, das Thema ist auch kompliziert.

Nein ist es bei weitem nicht.
Ist sogar sehr schnell erklärt:

  • Bedarfsgemeinschaft

Bildet man mit einer oder mehreren Personen, mit denen man einen --> wechselseitigen Willen füreinander Sorge zu tragen <--- . Hierzu siehe auch die Definition der Arbeitsagentur sowie § 7 Abs. 3 SGB II.

Gerne wird von vielen eine BG unterstellt, sobald man mit einem Partner zusammen ist oder gar wohnt. Das ist rechtlich aber nicht korrekt. Hier findet sich unter § 7 Abs. 3a SGB II die Lösung.

Eine BG bildet man zb. auch, wenn man Verheiratet ist oder gemeinsame Kinder hat. Theoretisch kann man auch eine WG bilden, aber das durchzubekommen, ist schwer.

Eine BG ist man ebenfalls, wenn U25 ist und zb. im eigenen Haushalt mit den Eltern lebt.
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  • Haushaltsgemeinschaft 

Hier verweise ich auf die Definition einer Haushaltsgemeinschaft.
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  • Wohngemeinschaft

Bildet man automatisch eine BG oder HG wenn man als Ü25 noch oder wieder bei seinen Eltern wohnt oder gar mit seinem Partner? ABSOLUT NEIN.
Den hierzu müssen die bereits zb. o.g. Punkte erfüllt werden. Eine HG kommt auch dann nicht in Frage, obwohl man mit den Eltern zusammen wohnt, da man mit Ü25 seine eigene BG bilden kann.

Das selbe gilt auch für den eigenen Partner. Man selber oder der Partner ist NICHT verpflichtet für den anderen aufzukommen, auch wenn das JC das gerne als Begründung nimmt, rechtlich aber total Unsinn ist. Daher versucht das JC immer über Tricks und oft illegale Wege es so zu drehen, dass man selber sich in eine BG bringt. Ist man einmal eine BG, ist man in der Falle und es ist schwer da wieder rauszukommen.

Jemand der diese Zeilen und o.g. Links versteht, versteht auch was das finanziell bedeutet. Und das will das JC natürlich verhindern und Menschen die sich wehren und die Rechtslage kennen, mögen hier auf GuteFrage.net so manche User nicht.

Nach Antragsstellung haben alle im Haushalt lebenden Personen Post vom Job Center bekommen zu Offenlegung ihrer Finanzen. WTF!

Das ist völlig normal. Denn will man mit dir keine BG bilden, so müssen alle Personen (man selber auch), dem Schreiben widersprechen.

Du selber kannst sowas schreiben wie

"Ich bin nicht berechtigt über Unterlagen oder Einkommen der Personen XY zu verfügen oder habe Zugang zu diesen."

Selbiges schreiben sie als abgeänderte Form die anderen Personen, die ein Schreiben erhalten haben, dass DU keinen Zugriff auf solche Daten hast, man nicht verpflichtet ist Auskunft zu geben du deine eigene BG bildest.


Flo753159 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 15:41

Danke

Gute Antwort 

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ich benötige dabei Eure Unterstützung damit dieser auch Rechtssicher gegenüber dem Job Center ist.

Dieser Wunsch wird sich hier nicht erfüllen, da hier keine Rechtsberatung erfolgen darf.

Als 27-jährige/r solltest Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden und den vollen Regelsatz bekommen.

Bei Schwierigkeiten mit der Einstufung durch das Jobcenter solltest Du Dich bzw. Ihr Euch an eine Rechtsberatung vor Ort, bspw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht, wenden.

Du bildest mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft, da ihr zusammen in einer Wohnung lebt. Eine Bedarfsgemeinschaft bilden deine Mutter und deine Schwester. D.h. deine Mutter bekommt den Mietanteil für sich und deine Schwester und die ALGII- Sätze für sich und deine Schwester.

Du bildest deine eigene Bedarfsgemeinschaft, du musst nicht für die anderen einstehen, jedoch bekommst du nur anteilig die Miete.

Die Wohnung überschreitet mit 90 qm die übliche Größe für 3 Personen (75 qm). Sollte sie auch teuerer sein als eine der Wohnungsgröße angemessene, kann das Jobcenter den Mietanteil entsprechend kürzen.

Du musst deiner Mutter also den Mietanteil und den Anteil an den Stromkosten auszahlen.

Prüf deinen Bescheid genau.


Comp4ny  18.01.2022, 15:29
Du bildest mit dem Rest der Familie eine Haushaltsgemeinschaft, da ihr zusammen in einer Wohnung lebt.

Dazu kann man nur sagen "NÖ".
Ich lebe auch mit meinen Eltern zusammen und wir sind weder eine BG noch eine HG. Begründung habe ich ja bereits geschrieben.

Die Wohnung überschreitet mit 90 qm die übliche Größe für 3 Personen (75 qm). Sollte sie auch teuerer sein als eine der Wohnungsgröße angemessene, kann das Jobcenter den Mietanteil entsprechend kürzen.

Aktuell schwierig. Ich verweise mal auf § 67 SGB II.
Weiter verweise ich auf § 22 Abs. 1 SGB II. Darüber hinaus, kann diese Frist verlängert werden, unter Erbringen von Eigenbemühungen per Nachweis. Einzelfallentscheidung.

Eine Klage vor dem SG hätte ggf. sogar Erfolg, wenn dem Leistungsbezieher durch die Reduzierung ab 6 Monate ein erheblicher Nachteil mit sich bringen würde.

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Flo753159 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 15:19

Danke für die schnelle Antwort

Nein die Wohnung ist nicht teuer wegen WBS 

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