Was geht das Jobcenter meine vergangene Beziehung an?

Hallo liebe Community,

Ich bin verwirrt und finde im Internet keine passende Antwort. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen gesammelt zum folgenden Sachverhalt:

Ich lebe mit meinem Expartner zusammen. Dieser ist 2020 zu mir gezogen, im Juli 2021 haben wir uns getrennt. Da unser Verhältnis aber freundlich ist und es nahe zu unmöglich ist in unserer aktuellen Stadt mit ALG II eine Wohnung zu finden, beschlossen wir, dass er so lange bei mir wohnen bleibt, bis er eindeutig was eigenes gefunden hat.

Wir zählen nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft und was das angeht ist alles geklärt. Jedoch wurde mein Expartner schon FÜNF mal gefragt, seit wann wir kein Paar mehr sind (was er auch dementsprechend 5 mal schon beantwortet hat) und nun fragt sein zuständiges Jobcenter auch noch nach, wie lange wir in einer Beziehung waren.

Unsere Beziehung ging ca. 5 Jahre und 1 Jahr davon haben wir zusammen in einer Wohnung gewohnt. Wir fragen uns nur: wieso möchte das Amt das wissen? Wozu dient diese Information? Und da das schon ziemlich persönlich oder gar privat ist: geht die das überhaupt was an? Er soll ihnen den Zeitraum unserer Beziehung mitteilen, sonst droht ihm eine Sanktion von 30€. Hatte hier wer so eine Erfahrung gemacht bzw. Kennt sich mit dem ein wenig aus und kann mir beantworten, wieso das Jobcenter nach so privaten Infos fragt, wo bei nicht Beantwortung mit Kürzungen gedroht wird?

Wir wären für Antworten sehr dankbar, da es sich für uns so anfühlt, als würde man sehr stark in unsere Privatsphäre eindringen und leider scheint Transparenz ein Fremdwort für diese Behörden zu sein...

Hartz IV, Jobcenter
Jobcenter Einstellung der KDU wegen KH?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Mann und Frau leben in einem Haushalt haben ein Kind.

Die Frau hat eine rechtliche Betreuerin mit Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Frau ist seit dem 15.11.2022 zwangsuntergebracht per Beschluss bis 17.04.2022 die Unterbringung läuft aus.

Seit dem 15.11.2022 hat sie die Betreuung.

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Mann stellt Antrag auf Wohnungszuweisung.

Die Wohnungszuweisung ist noch nicht entschieden per Beschluss.

Der Frau wurde das Sorgerecht entzogen, wobei der Mann für eine räumliche Trennung sorgen soll von ihr zum Kind, daraufhin ist er ausgezogen und aktuell wieder eingezogen.

Somit wird ja die räumliche Trennung nicht mehr gewährleistet.

Beide wären nun dort gemeldet.

Die Leistungen bezieht die Frau seit 02 2021 vom Jobcenter, wobei auch Hauslasten bewilligt wurden, da das Haus auf Kredit finanziert ist.

Die Leistungen wurden nun eingestellt ab April 2022, dass heißt die Wohnkosten, nach den genannten Paragraphen.

Es wurde der Frau mit den Paragraphen erklärt die unten stehen, auf dem Bescheid steht keine Adresse

Nun hat man ihr eine Ferienwohnung bzw. Pension zugewiesen nach Entlassung, in der Sie bleiben soll von der Betreuerin aus.

Sie hat unsagbare Angst was mit ihr geschieht.

1. Wenn das Jobcenter die Leistungen einstellt nach § 48 SGB X in Verbindung mit § 22 SGB II wenn der Mann wieder eingezogen ist von welcher Entscheidungsgrundlage geht das Jobcenter aus ohne Adresse?

Das es wieder eine Bedarfsgemeinschaft ist?

Und deswegen vorsorglich die Hauslasten bzw. die Kosten der Unterkunft einstellt, bis das Vermögen des Mannes vorliegt?

2. Oder hat das was mit dem stationären Krankenhausaufenthalt zutun nach § 7 SGB II mit den übrigen Paragraphen die genannt wurden?

Ein Leistungsausschluss wäre damit anzusetzen mit der Prognoseentscheidung wie lange sie schon abwesend vom gemeldeten Haushalt ist, noch nicht länger als ein halbes Jahr oder wird dies voraussichtlich entschieden?

3. Welche Rechtsgrundlage hat die Pension?

4. Die Auszüge können ja auch eingereicht werden, von der Betreuerin und der Mann könnte diese nach Aufforderung vom Jobcenter sofort einreichen?

Dies ist mehr wie dringlich, die Frau weiß nicht was mit ihr geschieht.

Mit dringender Bitte um Mithilfe!

Mfg

Jen

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Hartz IV, Jobcenter

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