Vaterschaft beim Jobcenter direkt angeben?
Hallo meine lieben,
Vllt kann mich jemand etwas mit meinem Anliegen unterstützen.
Momentane Situation:
Ich habe vor 4 Monaten einen Untermietvertrag abgeschlossen (von der Genossenschaft bewilligt bekommen)
Der Untermieter allerdings bezieht Hartz 4 und das Jobcenter zahlt seine Untermiete.
Wir sind uns nach 2 Monaten näher gekommen und ich habe das Gefühl es könnte mehr draus werden, weil da mittlerweile schon Gefühle im Spiel sind wir uns aber trotz allem noch zu wenig kennen.
Ich habe jetzt vor 4 Wochen erfahren das ich schwanger bin und er kommt nur in Frage!
Zum Zeitpunkt des Mietvertrages und Einreichen seiner Formulare inkl. Untermietvertrag beim Jobcenter war das alles natürlich noch kein Thema.
Jetzt meine Frage:
Muss ich dem Jobcenter direkt die Situation mitteilen, weil ich denke nicht das dem Jobcenter direkt mein sexual und Privatleben angeht , zumal das Kind noch nicht einmal geboren ist und wir noch nicht so genau wissen wie es jetzt mit uns weitergeht. Ob wir uns dafür entscheiden nach einer gewissen Zeit eine Beziehung einzugehen. Nur er möchte natürlich hier wohnen bleiben.
Es ist halt alles gerade unklar und ich muss mich auch erstmal sortieren weil ich das Kind definitiv behalte.
Ich habe halt nur Angst wenn ich es dem Jobcenter erst melde wenn er die Vaterschaft offiziell anerkannt hat oder bzw. Spätestens wenn das Kind auf der Welt ist, dass das Jobcenter mir unterstellt warum ich es nicht vorher angegeben habe weil es dann ja sozusagen denke ich für das Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft gilt und die für ihn Miete bezahlt haben in dem Zeitraum, obwohl er zum jetzigen Zeit noch sein Zimmer hat.
Bin ich dem Jobcenter danach eine Rechenschaft schuldig oder geht die das nichts an und ich kann es einfach als Bedarfsgemeinschaft melden wenn mir danach ist?
Ich weiss nicht wie ich vorgehen soll...weil ich ihn natürlich auch nicht lange genug kenne und wir jetzt auch erstmal gucken müssen wie es sich zwischen uns entwickelt. Daher möchte ich es ungern direkt dem Jobcenter melden, dass wir ein Kind erwarten und er der Vater ist, weil dann muss ich nachher noch für ihn aufkommen da ich wirklich sehr gut verdiene und es für das Jobcenter evtl. Schon als Bedarfsgemeinschaft gilt.
Möchte jetzt auch keine schlafenden Hunde wecken, wenn noch nicht klar ist wie es weitergeht!
Ich meine zu dem Zeitpunkt wo der Mietvertrag zustande kam war ich noch nicht schwanger! - Weiss halt nicht wie die dann reagieren wenn es kurz vor der Geburt aufgelöst wird beziehungsweise wir es dann beim Jugendamt offiziell machen und den Jobcenter melden. Evtl hat er auch davor schon einen neuen Job.
hat ja auch noch Zeit mit der Vaterschaftsanerkennung.
Möchte halt nicht das wir oder ER eine Nachzahlung oder Probleme bekommt, warum wir es nicht vorher nachträglich angegeben haben und erst jetzt kurz vor der Geburt.
Ich bitte Mal um eure Erfahrung, weil mich das Thema sehr beschäftigt.
Liebe Grüße
2 Antworten
Du beziehst keine Leistungen, also bist Du niemandem Rechenschaft schuldig.
Für das Jobcenter ist das Kind erst existent wenn du die Geburtsurkunde vorlegst. Vorher juckt es das Amt relativ wenig.
Frage ist: Hast du einen Job oder bekommst du auch Geld vom Amt (dann würde dir ein Mehrbedarf zustehen sowie Schwangerschaftskleidung und Babyausstattung).
Wenn DU nicht der Bezieher von ALG 2 bist, muss ER das Kind erst melden, wenn es auf der Welt ist. Was davor war, interessiert das Amt nicht.
Hallo und danke für deine schnelle Rückmeldung 😇
Ich habe einen Vollzeitjob in dem ich sehr gut verdiene.
Hatte halt nur Angst, das das Jobcenter mich dann mit fragen bombardiert das ich ja danach wusste das ich schwanger bin und er der Vater ist und warum ich ihn weiterhin als Untermiete gemeldet habe und nicht als Bedarfsgemeinschaft...das war halt meine sorge. Aber denke auch solange das Kind nicht auf der Welt ist oder spätestens wenn die Vaterschaft anerkanntt ist, geht die mein Privatleben nichts an..zumal ich auch nichts vom Amt beziehe.