Hallo!
Meine Schwester hat sich 2013 den Erbteil vom Vater auszahlen lassen der 1993 verstorben war.Zum Zeitpunkt des Todes vom Vater waren auf dem Haus jedoch Schulden in Höhe von gut 120000 DM.
Trotzallem haben wir meiner Schwester eine Erbauszahlung von 8500 Euro gewährt um ihr aus einer Notsituation herauszuhelfen. Als Familie hält man ja irgendwo zusammen und auf ihren Wunsch hin wollte sie sich dafür dann väterlicherseits aus dem Grundbuch austragen lassen.
Aber natürlich erst wenn das Geld geflossen ist. Als Familie hat man auch vertrauen und um Kosten zu sparen haben wir auf einen Notar verzichtet. Die Erbauszahlung kann auch per Kontoauszug belegt werden mit dem Vermerk "Erbauszahlung Erbe vom Vater."Nach Auszahlung des Erbes verweigert meine Schwester bis heute sich aus dem Grundbuch austragen zu lassen.
Nun ist folgendes Problem.
Meine Mutter starb 2018 hat laut Testament meine Schwester enterbt unter anderen auch aus dem Grund weil die Austragung aus dem Grundbuch nicht erfolgte. Mit meinen anderen beiden Schwestern hat sich durch den Tod der Mutter eine Erbengemeinschaft gebildet. Laut Testament soll das Haus der Mutter verkauft werden. Dies können wir jedoch nicht weil meine eine Schwester eben immernoch im Grundbuch steht und sich weigert dem Hausverkauf zuzustimmen.
Schlimmernoch versucht sie uns jetzt zu erpressen und zu verpflichten ihr trotz Enterbung ein Viertel vom Erbe zu zahlen bzw ein Viertel vom Erlös des Hauses zu zahlen ansonsten würde sie den Hausverkauf weiter blockieren. Was kann man also tun? Die Erbengemeinschaft ansich ist mittlerweile auch verstritten und die laufenden Kosten trage ich für den Hauserhalt seit dem Tod der Mutter allein
Gibts es eine Möglichkeit sie gerichtlich zu zwingen den Grundbuchaustrag endlich vorzunehmen damit sie den Hausverkauf nicht mehr blockieren kann?