Scheidungsfrage , Unterhalt für Ehefrau?

12 Antworten

Krankheit, Alter, Ehe von langer Dauer, Kinderbetreuung, Billigkeitsgründe, ehe bedingte Nachteile, Aufstockungsunterhalt... Es gibt einige Fälle wo nach ehelicher Unterhalt zu zahlen wäre. Ob und wie lange ihr Unterhalt zugesprochen wird, entscheidet das Gericht. Bei euch könnte es ggf. dazu kommen, dass es euch finanziell wohl sehr gut ging und sie an den Lebensstil zu schnell nicht anschließen kann. Dagegen spricht die relativ kurze Ehezeit.

3 Jahre sind hingegen ein Ammenmärchen! Es ist und bleibt IMMER eine Einzelfallentscheidung. Ein nach ehelicher Unterhalt setzt aber Bedürftigkeit voraus. Wenn sie nichts Anderes gelernt hat außer sich die Nägel zu lackieren, dann dürfte es sich auch schwierig gestalten einen adäquaten Job zu finden. Denn der Bedarf orientiert sich am Lebensstil innerhalb der Ehe. Und wenn du von "Cabrio fahren" und "mit Haushälterin streiten" schreibst, dann dürfte euer Lebensstil nicht gerade beim Hartz 4 Niveau angesiedelt sein.

Je nachdem wie gut ihr Anwalt aufgestellt ist, kann es also durchaus sein, dass sie einen Richter zu Tränen rührt und er ihr nachehelichen Unterhalt zukommen lässt.

Siehe dazu auch §1573 BGB:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1573.html

Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag.

Ein pfiffiger Anwalt rät zu vielen Bewerbungen die natürlich Alle erfolglos bleiben...Die Quittung, sich ein "Luxusweibchen" zu halten, folgt dann ggf. auf dem Fuße...


Katrin1000 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 11:10

Sehr gut , Danke , der Fall spielt im Bekanntenkreis , daher Thema

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Kessie1  31.01.2020, 11:15
@Katrin1000

Wie gesagt: immer eine Einzelfallentscheidung. Vielleicht hat er Glück - vielleicht Pech. Aber Glück sie los zu sein hat er ja allemal :-).

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Nachehelichen Unterhalt gibt es nur noch in absoluten Ausnahmefällen. Z.B. wenn die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten KANN.

Normalerweise ist ihr zuzumuten, eine Arbeit aufzunehmen.

Das hat natürlich keine Auswirkung auf den Versorgungsausgleich.


Tuehpi  30.01.2020, 19:53

Z.B. wenn die Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten KANN.

Ein Leben lang? Oder wie?

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Zugewinngemeinschaft: Hier wird der Zugewinn berücksichtigt. Der Zugewinn ist nicht das Einkommen des Ehemannes, sondern was dieser nach den 3 Ehejahren MEHR auf dem Konto hat. Hatte er zur Eheschließung 40.000€ und hat jetzt 50.000€, dann beträgt der Zugewinn 10.000€. Dieser Zugewinn wird dann durch 2 geteilt, die Ex-Ehefrau würde also 5.000€ bekommen. Rentenpunkte während der Ehezeit werden auch geteilt. Die Idee dahinter ist, dass die Frau dem Mann "den Rücken freigehalten" hat, indem sie sich um den Haushalt gekümmert hat, damit der Mann im Beruf durchstarten konnte.

Nachehelicher Unterhalt: Hier gilt der Grundsatz "Jeder sorgt für sich." Unterhalt gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B.

  • wenn ein Partner die gemeinsamen Kinder unter 3 Jahre (in Einzelfällen auch länger) betreut
  • wenn ein Partner erwerbsgemindert ist oder das Rentenalter erreicht hat
  • wenn ein Partner in Erwartung einer Ehe die Ausbildung abgebrochen hat, dann kann er von seinem Partner Unterhalt verlangen, während er (zügig) seine neue Ausbildung anfängt und durchführt

All diese Punkte sehe ich hier nicht. Die Ex-Frau muss sich also eine Arbeit suchen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Katrin1000 
Beitragsersteller
 31.01.2020, 11:03

und bekommt die Ehefrau 1 Jahr Trennungsunterhalt vom Ehemann?

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Elli113  31.01.2020, 13:38
@Katrin1000

In der Regel wohl: ja. Während des Trennungsjahres steht der Ehefrau Trennungsunterhalt zu, wenn sie kein eigenes oder ein geringeres Einkommen hat als der Mann.

Trotz einer Trennung sind Eheleute weiter füreinander verantwortlich – auch in finanzieller Hinsicht. Sie sind immerhin noch miteinander verheiratet. Das bedeutet, dass derjenige Anspruch auf Unterhalt hat, der sich nicht selbst unterhalten kann. Das gilt aber nur, falls der Partner genug Geld verdient, um überhaupt Unterhalt zahlen zu können.

s.a. §1361 BGB.

Wer vor der Trennung nicht gearbeitet hat, muss auch im Trennungsjahr keinen Job annehmen (BGH, Urteil vom 29. November 2000, Az. XII ZR 212/98), muss allerdings dann wieder anfangen zu arbeiten, wenn es von ihm erwartet werden kann (§1361 Abs. 2).

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Ein Richter wird darüber befinden, ob hier seitens des Mannes nachehelicher Unterhalt zu leisten ist - Einzelfallentscheidung. Besser er bezahlt, als dass die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.

Der Zugewinn setzt sich bei beiden aus dem Ausgangs- und Endvermögen zusammen. Davon stehen beiden jeweils 50% zu.

Hat die Ehefrau mit Null angefangen, d.h. nichts in die Ehe eingebracht, der Ehemann ebenfalls und am Ende stehen 10.000,-- Euro Zugewinn (d.h. erwirtschaftetes Vermögen), dann bekommt jeder 5.000,-- Euro.

Wenn die Frau nicht krank ist, dann darf sie nach der Scheidung arbeiten gehen und ihre Hobbies danach fröhnen.

Im Trennungsjahr steht ihr Trennungsunterhalt zu.

Ohne Kinder ist es ihr auf jeden Fall zuzumuten, wieder Vollzeit arbeiten zu gehen. Möchte sie das nicht, freut sich das Jobcenter über ihren Besuch, dann bekommt sie ALG II und das Jobcenter hilft ihr bei der Jobfindung.