Baugenehmigungsverfahren =schikane?

Guten Tag zusammen,

ich möchte kurz den Vorgang unseres Baugenehmigungsverfahrens schildern und hätte gerne mal eine neutrale Meinung dazu.
Wir haben vor einigen Monaten unsere Bauantrag eingereicht, weil eigentlich im Juni unsere Bauphase beginnen sollte. Nun kommt die Baugenehmigung einfach nicht herbei, obwohl die Bearbeitungsfristen längst abgelaufen sind. Für uns sehr ärgerlich, noch ärgerlich aber für unsere Baufirma, da dadurch nun der Zeitplan/Produktion völlig durcheinander kommt und auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Nach Nachfragen beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man noch auf ein Statement des Forstamtes warten würde, da der waldabstand gewahrt werden müsse (dieser Wald existiert allerdings nicht mehr).
nachdem gestern auch diese Frist abgelaufen war, haben wir noch einmal beim Bauamt nachgefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, das jetzt alle Unterlagen vorhanden seien, die Genehmigung aber erst frühestens Mitte Juni fertig sein würde , da der Sachbearbeiter jetzt erstmal im Urlaub sei. Nun hat unser Bauleiter selbst noch einmal dort angerufen und auf die überschrittenen Fristen hingewiesen, daraufhin wurde der Sachbearbeiter vom Bauamt wütend und meinte, er würde doch jetzt erstmal ganz genau schauen, ob wirklich alles richtig eingereicht worden sei. Und eine Stunde später kam dann die Mail, dass unser Grundstück auf einem Bombenabwurfgebiet liegt und nun ein Antrag für eine Bildmitteluntersuchung vom Kampfräumdienst beantragt werden müsse. Davon war vorher nie die Rede und angeblich waren ja auch alle Dokumente fertig.
Wir sind mittlerweile einfach nur noch frustriert, da nun natürlich auch unser Tiefbauer den geplanten Termin nicht wahrnehmen kann und auch alle Firmen, die am Hausbau beteiligt sind, davon betroffen sind.
hat man irgendeine Möglichkeit, das alles irgendwie zu beschleunigen? Sollte man dagegen vorgehen, oder würde dies das ganze eher noch verschlimmern? Wir haben uns so sehr bemüht, alles fristgerecht in die Wege zu leiten und nun stockt das ganze Bauvorhaben, weil ein Sachbearbeiter die Genehmigung nicht fertig schreibt.

bauen, Recht, Gesetz, Architektur, Baugenehmigung, Baurecht, Behörden, Behördenwillkür, Baurecht NRW
Ausfahrt versperrt, was tun?

Hi,

wir sind gerade am bauen in unserem Vorgarten. Hoftor und Gartenzaun sind weggekommen und das Pflaster der Einfahrt kommt auch neu.

Auf dem Nachbargrundstück direkt gegenüber von uns wird gerade neu gebaut. Gestern Nachmittag kam eine Materiallieferung für den Nachbarbau. Der Lieferant hat das Material auf der Straße DIREKT vor unserer Hofeinfahrt abgesetzt. Um das Material herum ist eine Absperrung gesetzt. Wir kommen jetzt weder rein noch raus.

Ich bin gestern erst Nachhause gekommen als schon so gut wie alles abgeladen war. Ich habe den LKW-Fahrer angesprochen, was der Unsinn denn soll und gesagt, dass er das Material sofort wieder entfernen soll. Angeblich liegt eine Genehmigung samt beantragter halbseitiger Sperrung der Straße vor, dementsprechend hat er sich geweigert das Material zu entfernen.

Bei der Stadt habe ich gestern niemanden mehr erreicht, heute ist Feiertag. Der Bauherr ist ebenfalls nicht zu erreichen.

Zum Glück habe ich morgen frei, denn mit dem Auto komme ich aus der Einfahrt nicht raus...

Allerdings bekomme ich morgen eine Lieferung für unser Bauvorhaben, Material für die neue Einfahrt, was so definitiv nicht angeliefert werden kann.

Was soll ich nun machen? Bei der Stadt erreiche ich heute niemanden. Anzeige bei der Polizei? Material entfernen lassen?

Kann es denn tatsächlich sein, dass für sowas eine Genehmigung vorliegt? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Das ist doch ein schlechter Scherz!

bauen, Polizei, Recht, Anwalt, Gesetz, Baurecht, Jura, Ordnungsamt, Straßenverkehr
Mietminderung Mängel in & um Neubau Wohnung?

Hallo, steht es mir zu und wenn ja, in welcher Höhe meine Miete zu mindern wenn in einer Neubauwohnung in der ich seit 2 Jahren lebe:

• Setzrisse in 5 Räumen, zwischen Decke und Wand sowie Wandecken entstanden ist (dadurch immer mehr Spinnen in die Wohnung gelangen)?

• undichte Dusche - Wasser tritt aus und beschädigt Holztür im Bad ?

• Baufolie Zwischen WC Sitz und Wand?

• fehlende Übergangsleisten - Laminaten Decke Stütze?

• Mäusebefall im Garten & Gartenhaus der laut Vermieter als Kellerersatz dienen soll?

• Feuchtigkeitsschaden im Gartenhaus, da nicht Fachmännisch abgedichtet wurde (Eigentumsschaden über 300€)?

• Verkehrsicherungspflicht missachtet wird (Baustellenschild hängt aus) - Eisenstangen ragen im unangenehmen Vorgarten aus dem Boden (Stolperfalle/Verletzungsgefahr, seitlich des Weges zur Haustür Gräben von 50 cm Tiefe unter anderem direkt neben der Haustür?

• Leichte Nasse Wand/Decke in 3 Räume. Vermutlich von der Dusche des darüber liegenden Mieters?

• Decken in alle Räumen sind Ungeschliffen?

• Löch in Wand an Luftzufuhr und Lichtschalter wie auch Decke ?

• Übergang Boden/Wandfliesen sind oberhalb nicht verfugt?

• Alle über uns liegenden Balkone haben keinen Wasseraufwang und Ablauf so das sämtliches Regenwasser auf unserer Terrasse landet und die Gartenpolster regelmäßig verunreinigt?

• Verletzungsgefahr an Metallabschlussleisten im Bad?

• Verletzungsgefahr an einer Zwischentür vor dem Haus ( zu schwer, zusammengebastelte Baustellentür die sich oft verkeilt und Splitter hat)?

Seit zwei Jahren fordere ich den Vermieter immer wieder auf seine Mieter nicht länger in sei einem Zustand leben lassen zu müssen - er belächelt es und sagt das dies alles keine Mängeln wären nur Schönheitsreperaturen!

Kann mir jemand helfen? Ich würde gern die Mietemindern denn die beläuft sich auf rund 800€ kalt.

Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baurecht, Bautechnik
Wohnung hat keinen Wasserzähler und keine Badewanne. Liegt in jedem Falle ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor?

Ich lese gerade aus Neugier die Landesbauordnung. Dort steht ganz klar drin:

"(1) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Jede Wohnung und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Nun ist mir beim Lesen aufgefallen, dass anscheinend mehr als 4 Verstöße gegen die Landesbauordnung vorliegen.

2 davon finden sich in dem zitierten § 43.

Das Haus hat keinen Denkmalschutz oder Ähnliches, ist aber schon vor 1920 gebaut worden. Es wurde immer privat genutzt und auch privat vermietet. Zumindest ist mir bekannt, dass seit ca. den 80er Jahren immer wieder auch mal 1 bis 2 Wohnungen vermietet wurden.

Ganz im Ernst: Würde sich das örtliche Bauamt tatsächlich für solche und andere Verstöße gegen die Landesbauordnung interessieren?

Gibt es Fälle, wo sich Mieter einer Mietwohnung tatsächlich beim Bauamt über eine fehlende Badewanne beschwert haben und das Bauamt dann den Vermieter dazu gezwungen hat, eine Badewanne einzubauen?

Oder gilt eigentlich für sämtliche Verstöße gegen die Landesbauordnung "Bestandsschutz"?

Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder Bauamtsleiter. Und auch deswegen weiß ich nicht wirklich wie all' diese Dinge gehandhabt werden, aber zumindest sind ja Verstöße sehr offensichtlich und ich würde das gerne verstehen lernen.

Haus, Wohnung, Mietwohnung, Vermietung, Immobilien, Bauamt, bauordnung, Baurecht, Behörden, Bestandsschutz
Regenrinne nachbar trennen?

Hallo,

Ich habe eine gemeinsame regenrinne mit der Nachbarin also Reihenhaus bzw doppelhaushälfte. Nun ist es so das vor der Tür ein ca 20 Meter hoher Laubbaum mit einem abstand von ca 1,5 m zur Hausfront ist bzw quasi unmittelbar über dem Dach.

Einen Rückschnitt konnte ich nur mit Hilfe eines anwaltes erreichen dies hat aber nicht wirklich Abhilfe des laubes Erbracht.

Meine Regenrinne ist also nahezu immer mit Laub bedeckt bzw gefüllt und selbst wenn ich jeden zweiten Monat mein Gerüst auf und ab Bau Höhe 7 Meter würde das Laub von ihrer Seite bei mich durch rutschen und somit wäre meine Reinigung unnötig.

Die gute Frau wohnt nicht dort und sie hat seitdem ich dort wohne ca 3 Jahre noch nie die rinne gesäubert.

Das mein ganzer Parkplatz voller Laub ist und ich jeden Tag kehren muss spielt in Punkto rinne ja keine Rolle.

Nun habe ich ihr vor einer Woche einen Brief eingeworfen mit der Bitte das Sie ihre rinne bitte mit einem laubschutz versehen lassen soll da ich meine marode rinne erneuern muss oder sie sich halt ein eigenes Fallrohr machen soll.

Keine Reaktion der Nachbarin obwohl sie nach Brief einwurf schon einmal da war ihre mülltonnen verschieben und in ihrem verwilderten Garten Äste von a nach b zu tragen.

Nun steht mein Gerüst und ich habe nächste Woche Samstag vor meine rinne zu demontieren und ne zink rinne samt zink fallrohr zu Montieren.

Kappe ich nun ihre rinne von meiner neuen, hafte ich dann für den Schaden? Oder muss sie sich in der Tat um oben verlangtes kümmern?

Wäre mal über ein paar rechtliche Tipps dankbar.

Vielen Dank.

Haus, Anwalt, Gericht, Baurecht, Dachdecker, Gesetzeslage, Haftpflicht, Nachbarschaftsrecht, Rechtsschutzversicherung, laubbaum
Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

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Nachbargrundstück vor Bebauung schützen?

Liebe Community,

damals, vor etwa 4 Jahren, erwarb ich ein wunderschönes Grundstück am Rande eines Dorfes in Österreich. (siehe Bild Anhang)

Einer der wichtigsten Kaufgründe war die Lage:
Auf der einen Seite (links neben dem Haus) eine große Wiese und dahinter ein altes Sacherl.
Oberhalb des Hauses ein freies Grundstück (gehört zum Garten des Nachbars, wird frei bleiben).
Unterhalb ebenfalls ein freies Grundstück, seit längerem verkauft, wird aber wahrscheinlich als Geldanlage verwendet und erst in ferner Zukunft verkauft.
Und, in der Grafik rechts: ein riesiges Feld, wobei wir mit dem Bauern gesprochen haben, und dieser komplett davon überzeugt ist, es nicht umwidmen zu lassen, da es für ihn extrem praktisch sei (ein Ende befindet sich direkt neben seinem Hof). Davon ist er übrigens noch immer felsenfest überzeugt.

Zwischen dem Feld und unserem Haus befindet sich eine Grünfläche, die wir später ebenfalls mal hinzukaufen könnten. Diese Grünfläche ist ausschließlich dafür gedacht, als spätere Erweiterung für unser Grundstück zu dienen, das dachten wir zumindest. Vor rund einer Woche erfuhren wir nämlich (durch ein Gespräch mit dem Bauern), dass die Grundbesitzerin der Grünfläche, von welcher auch wir unseren Baugrund haben, etwas von dem Grundstück des Bauern dazukaufen möchte, um die Grünfläche zu erweitern.

Wir haben uns dann den jetzigen Flächenwidmungsplan angesehen, und siehe da, die Grünfläche ist plötzlich Bauland. Natürlich gingen wir sofort zu Gemeinde und haben gefragt, wann diese umgewidmet wurde. Anscheinend ist dies schon 2014 passiert, von der Grundstücksbesitzerin beauftragt, mit der Begründung, dass wir dadurch später, wenn wir es kaufen würden, einen Pool darauf errichten könnten (und der Grund auch teurer ans uns verkauft werden würde, was aber nicht das Problem darstellt). Wir sind uns jedoch sicher, das damals, als wir gebaut haben (vor 4 Jahren), auf dem Flächenwidmungsplan noch eine Grünfläche eingezeichnet war, leider finden wir diesen Ausdruck nicht mehr.

Das mag vielleicht glaubhaft klingen, doch wir sind uns alle sicher, dass das nicht ihr Vorhaben ist. Damals wollte sie uns nämlich den Grund nicht verkaufen, heute lügt sie: "Ihr wolltet ihn ja nicht", obwohl wir sie damals gefragt hatten.

Wenn wir eins gelernt habe, dann ist das, bei solchen Dingen misstrauisch zu sein. Wir glauben, sie wollte das Grundstück schon immer als Baugrund verkaufen und bebauen lassen, die Gemeindeleute meinen, sie sei so oft gekommen und habe gebettelt, bis sie ihn dann doch umgewidmet haben.

Direkt unter dieser "Grünfläche", sind drei weitere, siehe Grafik, von denen die erste mittlerweile auch ein Baugrundstück ist. Alle gehören dieser Besitzerin. ...

=> hier weiter, Zeichenbeschränkung ;)

https://drive.google.com/file/d/1wBL4RvOkuVGLfZmrLYUe8RTld6jNVE5H/view?usp=sharing

Grafik:

https://drive.google.com/file/d/1P7f-fQlQppRSrY1O_vNZ0hsAymWTm5IP/view?usp=sharing

Recht, Gesetz, Baurecht, grundstückskauf, Grundstücksrecht, Grünfläche, Baugrundstück, Grundstücksgrenze, mündliche Vereinbarung
Wandaufbau für Holz(Tiny)haus und EnEV?

Hallo,

wir möchten ein Tinyhouse in Holzständerbauweise bauen und sind am Beginn der Planungsvorbereitungen. Nun geht es um die Außenwände und deren Beschaffenheit. Nach Recherche haben wir uns dazu entschieden diffusionsoffen zu bauen, jedoch fehlt noch ein wichtiger Punkt - nämlich die Wandstärke bzw. die Dämmstärke.

Gibt es hierzu einen groben Anhaltspunkt? Wir möchten mit Holzfaser oder Hanf dämmen, alles soll so natürlich wie möglich sein (bzw. mit unserem moralischen Empfinden der Natur nicht zu viel zu nehmen in Einklang stehen). Holzfaser hat eine Wärmeleitfähigkeit von 0,038 W/m2K, Hanf von 0,042 W/m2K - ist dieser Unterschied merklich oder eher theoretischer Natur? Und wie stark würde die Dämmstärke ausfallen?

Das leitet mich auch zur nächsten Frage. Muss ein Tinyhouse, zirka 11m x 3,5m, auf Schraubenfundament in Verbindung mit einem Mobilheimchassis (per Krank versetzbar), nach EnEV gebaut werden? Oder entfällt bei einem derart kleinen Häuschen, welches nicht ortsgebunden ist, diese Forderung? (Mit den Gesetzbüchern und der Gleichen werde ich nicht warm, daher wäre mir eine einfache Antwort recht)

Da uns das ganze momentan etwas erschlägt wäre ich froh, wenn Ihr etwas Licht ins dunkle bringen könntet und uns auf (einfache) Art und Weiße in die Materie einführen könntet. Links und Quellen zu unseren Themen sind auch gerne gesehen.

PS: Wir wollen in Bayern bauen.

Vielen Dank!

Schule, Hausbau, Baurecht, Holzhaus
Bauträger arbeitet Mängel nicht ab?

Hallo zusammen,

wir haben (mal wieder) großen Ärger mit unserem Bauträger. Wir sind Ende Juni in unsere Doppelhaushälfte eingezogen (ursprünglicher Termin war 1. Mai) und im Juni waren noch jeden Tag Handwerker da also auch nicht fertig. Aber das ist heute nicht Thema. Bei der "Übergabe" haben wir dann einige Mängel aufgeschrieben die bis August hätten behoben werden müssen.

Leider ist der Bauträger hier nicht nachgekommen. Nachdem wir schon so lange mit dem Bauträger diskutieren und ich schwanger bin hatte ich in letzter Zeit weder die Kraft noch die Nerven ihm zu schrieben. Daher haben wir ihn leider erst vor einem Monat angeschrieben und ihn an die noch anstehenden Arbeiten erinnert. Auf diese E-Mail hat er mal wieder nicht reagiert. Daraufhin haben wir ihm nochmal eine Mail mit einer Frist von einer Woche gesetzt. Leider auch keine Reaktion. Wir haben ihm jetzt letztmalig bis Mitte der Woche die letzte Frist gesetzt. Was können wir tun, wenn er wieder nicht reagiert (wovon ich ausgehe).

Unser Baby kommt Anfang des Jahres und ich möchte in den ersten Monaten defintiv keine lärmende, Handwerker im Haus haben. Den Kaufpreis vom Haus haben wir bereits bezahlt, damit das mit dem Überschreiben losgeht. Jedoch ist noch eine größere Summe für "Sonderwünsche" offen die wir noch nicht beglichen haben, damit wir eben auch noch was in der Hand haben. Sobald wir was zu ihm sagen und "Druck" machen, droht er uns mit 10% Zusatzkosten für die Sonderleistungen (haben wir leider auch vertraglich unterschrieben). Was meint ihr rechnet sich ein Anwalt?

Liebe Grüße

Rechtsanwalt, Bau, Recht, Baurecht, Bauträger, Vertragsrecht

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