Was muss in eine Errichterbescheinigung?

1 Antwort

Grundsätzlich drängt sich hier schon die Frage auf, wie man das als ausführende Fachfirma nicht wissen kann.

In der Bescheinigung bestätigt der ausführende Betrieb die Einhaltung sämtlicher geltenden Vorschriften sowohl in genehmigungsrechtlicher wie durchführungsrechtlicher Hinsicht. Während Ersteres sich auch aus den gesetzlichen Bestimmungen zwingend ergibt, ist Letzteres je nach Gegebenheiten und Wunsch / Vorgaben des Auftraggebers individuell festgelegt.

Beispiel dafür:

http://www.budau.com/unternehmen/downloads/muster_fachbauleiterbenennung.pdf


nurAMnerven 
Beitragsersteller
 25.02.2020, 11:22

bin leider neu hier :) und mein netter kollege im faschingurlaub..

so weit, so gut.. hab mich ja auch ein wenig schlau gemacht, nur wissen sie zufällig ob es reicht so "allgemein" zu bleiben wie in ihrem muster? oder müssen DIN normen etc. explizit erwähnt werden? ist ja hier nicht der fall

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