Leitungsrecht für Kanal?
Zur Situation:
Wir haben dieses Jahr unser Hausbau beendet und sind im März eingezogen. Unser Grundstück war das letzte unbebaute im Neubaugebiet. Nun soll neben unseren Gebiet ein neues erschlossen werden. Dazu muss entweder eine neue Pumpstation gebaut werden um das Abwasser ins Oberdorf zu befördern oder aber quer über unser Grundstück am Haus vorbei gelegt werden um die Kosten für eine zusätzliche Pumpstation zu sparen.
Noch wurde ich nicht gefragt aber ich möchte mich dennoch vorher schlau machen was dies genau bedeutet.
Habe ich hier irgendwas zu beachten? (Rechte, Pflichten)
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ist sowas sinnvoll oder sollte man dies niemals eingehen?
Da mein Garten noch nicht angelegt ist würde dies nicht viel ausmachen
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3 Antworten
Wieso bist du der Meinung der neue Kanal müsste durch dein Grundstück? Klar will die Gemeinde immer Kosten sparen, aber bei einer Planung eines Neubaugebietes die Entwässerung direkt über eine Dienstbarkeit zu sichern?
Du solltest die Offenlegung über dieses Neubaugebiet verfolgen, ob dein Grundstück hier negativ beeinflusst wird.
Sollte du tatsächlich gefragt werden: würde dir auf die Länge des Kanals einschließlich des nicht nutzbaren Sicherheitsstreifen eine einmalige Entschädigung zustehen. Dies wird vermutlich ein prozentualer Wert des Bodenrichtwertes sein. Schachtbauwerke werden gesondert entschädigt.
Auf freiwilliger Basis würde ich hier mein Einverständnis eher nicht geben.
Wenn so eine Leitung euer Grundstück quert, ist das mit Auflagen verbunden. So muss im Bedarfsfall der Zugang zu der Leitung gewährleistet sein. In einem bestimmten Bereich darf nicht gebaut werden und es dürfen auch nur bestimmte Außenanlagen errichtet werden.
Das Leitungsrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundstück wird dadurch im Wert gemindert und ihr habt Anspruch auf eine einmalige Entschädigung.
Weshalb sollen denn andere zu Ihren Lasten die Kosten für eine angedachte Pumpstation sparen?
Halten Sie ihr Grundstück frei von jeder wertmindernden Maßnahme!