Tiefes Geländer erhöhen- wie?
Hallo!
Ich habe eine Mietwohnung im 4. Stock mit seeehr tiefem Balkongeländer bei dem ich angst habe, dass jemand runterfallen würde. Das Geländer kann leider nicht ersetzt werden (bitte keine Tipps von wegen wie ich es ersetzen könnte). Deswegen wollte ich fragen ob ihr Ideen habt das zu erhöhen. (also nicht so Zeug wie mit dem Vermieter reden etc, einfach falls ihr ideen habt ob ich was darauf stellen oder nebendran stellen kann etc.) Der Balkon ist 1.1m x 1.2 m (sehr klein) und die Höhe der Brüstung weiss ich nicht.
Danke im Voraus!
6 Antworten
Ein Handlauf aus Flacheisen , so groß wie der der jetzt drauf ist. Immer da wo beim Geländer ein Pfosten ist ein Vierkantrohr (z.B. 40x40x3 ca.150mm lang) oben verschweißt, unten mit einer Platte mit 2 Löcher. Dann kannst du es oben auf den vorhandenen Handlauf aufschrauben.
Da du in den vorhandenen Handlauf Löcher bohren müsstest wäre das besser zu fragen. Bitte mal nachmessen wie hoch der vorhandene Handlauf vom Boden ist , neue Bauvorschriften sagt 950mm und 1100mm ab Absturzhöhe mehr als 12m (4.og) wenn dein Geländer niedriger ist kann dein Vermieter die Erhöhung nicht ablehnen , eventuell muss er sogar die Kosten übernehmen
Es gibt eine Menge Vorschriften wie hoch ein Balkongeländer/ Geländer in welcher Höhe/ Stockwerk sein muß. Ich glaube eine Geländer muß ab einer Stufenhöhe/ Absatz von ca. 50 cm her und es muß eine Mindeshöhe haben.
Je tiefer der Abgrund je höher muß das Geländer/ der Schutz sein. Mußte mal in den Bauvorschriften kramen. Ist schon länger her das ich mich damit beschäftigen mußte. Findet man auch im Netz.
Also ist es Sache des Vermieters das Geländer anzupassen zu lassen. Selber geht nicht, da er bei einen Unfall mit seinem Vermögen haften würde.
Ist das Geländer zu niedrig, laut Bauvorschriften, muß der Zugang zum Balkon gesperrt werden. Und er darf den Balkon auch nicht mit in die Miete einrechnen.
Als Eigentümer weiß ich das mein Geländer hier 15 cm zu niedrig ist und ein Stockwerk höher, dank der Balkonaufschüttung ca. 35 cm -- Da wir als Eigentümer die Wohnungen nutzen ist das egal. Aber wenn wir vermieten sollten, wissen wir das es teuer wird.
... weiß ich das > ... weiß ich, dass ...
... wissen wir das > ... wissen wir, dass ...
Vive la différence
Manchmal ist es so, daß in der schnellen Aufregung, noch mal eben so, dass ich in die alte Schriftweise zurückfalle oder mal was weg lasse. Ist eh klein. Aber ein geübtes Auge überliest Fehler gern. Das Hirn möchte sich nicht mit Kleinigkeiten belasten. Man glaubt nicht, was es alles ausblenden kann. Das erstaunt jeden. 😁
Immer mehr Leute können 'das' und 'dass' nicht mehr auseinanderhalten und das immer öfter. Das hat mit 'Alter Schreibweise' nichts zu tun.
Dann hört man als Argument sowas wie "weil's ja gleich klingt" ... Wie bitte? Irgendwie tut mir das in den Knochen weh!
Bitte nicht böse sein, ich habe mich dazu entschlossen, vermehrt auf diese Krankheit hinzuweisen.
Bis 12 m Absturzhöhe muß das Geländer 90 cm hoch sein, darüber dann 1,10 m. Das ist Sache des Vermieters. Wenn du ein Provisorium machen willst: es gibt Blumenkastenhalter zum ausfestzen auf das Geländer.
B
Du kannst die Länge und Breite des Ballons messen, aber die Höhe des Geländers nicht?
muss ich das verstehen?
zur frage:
fahr in den Baumarkt, Kauf dir zaunlatten in der gewünschten Höhe bzw Länge , schraub die aneinander und befestige die mit dicken kabelbindern von innen an dem Balkongeländer... fertig
danke, ist nett! ich ziehe erst noch in die Wohnung ein und habe die Höhe der Brüstung des Balkons nicht auf dem Plan. Deswegen!
Da zahlt keine Versicherung, wenn was passiert. Weißt Du wie viel ein Mensch wiegt?
Jup, aber schonmal was von hebelgesetzen gehört?
wenn du ein ca 80 cm hohes Geländer mit 100 cm langen zaunlatten ‚bedeckst‘ und die unten und oben mit DICKEN kabelbindern am alten Geländer befestigst, dann hast du 20 cm hebelweg bei 80cm Gegenlager
da bricht eher das alte Geländer als das die verschraubten Latten sich lösen
balkongeländer erhöhen
google das mal, da bekommst du ettliche angebote und verschiede variationen
Ich glaube nicht, dass ich als Mieter diese Vorkehrungen treffen darf ohne Absprache mit dem Vermieter. Trotzdem vielen Dank!