Darf man in eine Wand eine zusätzliche Tür einbauen zwischen zwei Wohnungen die nebeneinander sind und einem selbst gehören?

oklein  26.12.2020, 12:24

2 Wohnungen in Deinem Eigentum in einem Mehrfamilienhaus mit auch anderen Eigentümern?

Hast Du zufällig einen Grundriss der beiden WEs zum posten?

ichbinanonym572 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 12:25

Es ist genauer gesagt die höchste Etage eines Mehrfamilienhaus, einer WEG. Weitere Wohnungen befinden sich nicht auf dieser Etage.Grundrisse habe ich leider spontan nicht parat

9 Antworten

Jetzt wollte ich scohn einen Roman schreiben, aber der Link hier zeigt eigentlich alles auf:

Vereinigung zweier Sondereigentumseinheiten – Kompetenzen des WEG-Verwalters – Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB (strunz-alter.de)

dazu noch: Vereinigung von Wohnungseigentumsrechten | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

Du musst nebenbei darauf achten, wie sich Deine Stimmrechte in einer ETV verhalten. Beachte dazu, dass sich genau an dieser Stelle auch das WEG-Gesetz geändert hat. Entscheidungen sind nun auch mehr nach Mietanteil und nicht mehr nur nach Flächenanteil (x/1000) möglich und Dein Anteil würde durch die Zusammenlegung ja von 2 auf 1 reduziert. Das könnte man ggfs. im Zuge einer ETV auch anders regeln, wenn die ETG zustimmt. Habt ihr auch eine Gemeinschaftsordnung mit Öffnungsklausel oder nur die klassische Teilungserklärung im Grundbuch?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ichbinanonym572 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 12:53

Also müsste ich als erstes feststellen, ob es eine tragende Wand ist?

oklein  26.12.2020, 14:25
@ichbinanonym572

Korrekt, das sowieso. Wenn Du je 2 Wohnungen auf der Etage hast, kannst Du aber davon ausgehen, dass die Wand statisch tragend ist. Alles andere wäre bautechnisch ungewöhnlich (deswegen meine Frage nach dem Grundriss).

Zudem solltest Du Dir auch die Haustechnik-Pläne anschauen. Es ist möglich, wenn auch nicht wahrscheinlich, dass durch diese i.d.R. durchs gesamte Haus führende Trennwand auch Haustechnikleitungen gehen. Dann wird es richtig spannend, da diese zum Gemeinschaftseigentum zählen und nicht so einfach umzulegen sind. Normalerweise liegt eine vertikale Verbindung im Treppenhaus, aber ich habe es auch schon anders erlebt.

ichbinanonym572 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 15:39
@oklein

Also beide Wohnungen haben einen abstellraum und da würde ich da den Durchgang machen wollen. Aber Grundriss hab ich grundsätzlich gerade nicht

oklein  26.12.2020, 19:02
@ichbinanonym572

Der aktuelle Raum ist von der Nutzung her irrelevant. Interessant ist, wie die Decke darüber statisch gespannt ist (also von welcher zu welcher Wand) bzw. wo die Decke aufliegt.

Die Wand sollte eine Brandwand sein und damit massiv. Aus diesem Grund legt man auch gerne die Decke auf diese Wand ab (Lastabtragung bis in das Fundament).

Ohne Grundriss kommen wir hier nicht weiter und es ist sowieso noch einiges von Dir vorab zu klären. Prüfe das nach und poste dann die Ergebnisse gerne wieder.

  1. Du musst die Eigentümergemeinschaft fragen und es schriftlich festhalten und unterschreiben, da es ein Eingriff in die Bausubstanz ist.
  2. Eine Wohnungstrennwand ist immer eine tragende Wand. Je nach Baujahr, wohl selten eine 17,5er Wand. Wahrscheinlich eine 24er Wand. Sie kann ganz selten aus 2 Mauern mit Mineralwolle dazwischen bestehen.
  3. Für einen Türdurchbruch bis < 1,00m braucht es keinen Statiker. Da macht der Maurer einfach einen Sturz rein und gut ist es.
  4. Je nach Baujahr und größe des Hauses mindestens mit Vollsteinen gemauert. Schlimmstenfalls betoniert oder als gemauert und mit Beton aufgefüllt.
  5. 2 Mann, brauchen 2 Tage um im 2. Stock ohne Aufzug eine Tür zu schlagen und 2 Stürze einzubauen. a 50€/ Std x 2 x 9 Std = 1800€Netto. + 1 Mann 1 Tag für Putzarbeit und Estrich = 900€ + Material und Maschinen 600€ = 3300€ Netto = 3927€ Brutto.
  6. Für Großstadt musst du erst mal einen guten Handwerker finden und dann auch noch einen gewissen Zuschlag rechnen, für lange Anfahrt, Parken, Behinderung, Strafen...
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du beide Wohnungen gekauft hast, die Statik des Hauses es zulässt und du vor hast beide Wohnungen gleichzeitig zu bewohnen kannst du das sicher machen.

Ist es nicht deine Wohnung und du hast diese nur gemietet dann musst du das mit Vermieter klären. Wohnt nebenan jemand anderes, dann kannst du nicht einfach ein Loch in die Prügeln. Es gibt sowas tolles wie Privatsphäre.


ichbinanonym572 
Beitragsersteller
 26.12.2020, 12:44

Beide Wohnungen gehören natürlich mir selbst und in der jeweiligen Etage gibt es keine weiteren Wohnungen

Wenn es Eigentumswohnungen sind vermutlich

Mietwohnungen nur mit Erlaubnis des Vermieters

Kosten? Kommt drauf an, ob tragende Wand oder nicht. Wie die die Wand ist. Aus welchem Material die Wand besteht usw

Laß einen entsprechenden Handwerker (sprich Maurer) kommen und laß ihn einen Kostenvoranschlag erstellen

Bei Eigentumswohnung, zunächst ja.

Aber die Umsetzung erfolgt durch Eingriff in die Bausubstanz, also ist ein Statiker zu Rate zu ziehen, welcher den Durchbruch jeweils auf seine Auswirkungen auf die Statik des Gebäudes berechnet und seine Durchführung plant.

Einfach mal so ein Loch rein zu hauen ist nicht.

Zudem, sind nach andere Eigentümer im Haus, sollte man in die Teilungserklärungen und deren Bedingungen schauen, eventuell müssen diese einem solchen Umbau zustimmen.

Diese Einwilligungen sollten schriftlich vorliegen.

Also zunächst einmal die Zustimmung der anderen Eigentümer.

Dann der Statiker.

Dann ein Maurer, der den Durchbruch vornimmt.

Die Kosten, 4-Stellig wirds schon werden.