Bebauungsplan vs. Verkehrssicherungspflicht?

3 Antworten

Mitunter gibt es sogar noch verschärfende Satzungen der Gemeinde. Der B-Plan gilt gegenüber privaten Spielanlagen.

Baulich würde ich an Deiner Stelle beim Bauamt anfragen, ob Du ein Fangnetz vor die Betonmauer stellen darfst (auf Dein Grundstück). Das ist im Winter einzulagern und somit nur in den Sommermonaten aufgespannt. Zu dem Zeitpunkt ist sowieso überall Begrünung, so dass es nicht so auffällt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

geheim007b 
Beitragsersteller
 27.04.2020, 19:21

Fangnetz hatte ich zusätzlich geplant an der gefährlichsten stelle, das bringt nur nichts wenn sie drüber klettern über den Zaun... und spätestens nächstes Jahr sind sie dazu in der Lage. Bei einem neubau müssten sie so weit ich weiß eine Lärmschutzwand von 5 meter höhe bauen... und da das baulich nicht geht müssten sie die komplette Landstraße versetzen. Das wären Mio kosten und es geht nur um 3 Haushalte die betroffen sind. Ich weiß nicht seit wann es diese Regelungen gibt (kennt sich jemand aus?) und wäre es evt. eine Möglichkeit diese einzufordern (um die Kooperationsbereitschaft zu Förden eine Ausnahme vom Bebauungsplan zu machen).

Fakt ist, es muss ein ausreichend hoher Zaun/Mauer hin, zur Sicherheit aller.

geheim007b 
Beitragsersteller
 27.04.2020, 19:24
@geheim007b

Stichwort § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ein Normenkontrollantrag , lieg ich da richtig?

oklein  28.04.2020, 21:32
@geheim007b

Generell hat Feldnuss schon darauf Antwort gegeben. Ich sehe da auch wenig Aussicht auf Erfolg.

Technisch zu dem Fangnetz: wo ist das Problem, den von links bis rechts zu spannen. Das Netz ist an der Mauer befestigt und dann kann auch kein Kind drüber klettern.

Die Lärmschutzwand bzw. das Argument selbst könnten aber insoweit helfen, dass Du eine höhere Mauer / Sichtschutz realisieren könntest. Dazu braucht es aber mehr Infos über die exakte Lage, Fahrbelastung der Straße, dB-Werte, usw. wobei in einem G-Gebiet die Werte naturgemäß einiges über denen eines reinen Wohngebietes liegen.

Da benötigst Du aber einen Profi vor Ort, am besten einen Sachverständigen. Das kostet ggfs. 600,- € für geschätzt 4-5 Stunden, könnte aber mehr helfen, als wir hier in der Theorie bei gf.net.

geheim007b 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 06:38
@oklein

also wenn ich es richtig verstanden habe darf gar nichts höher als die 80cm gespannt werden, das Problem ist die höhe egal bei was. Lärm ist bei ca. 70-80dbm gerade in den peakzeiten oder bei stau an anderer Stelle durchgehend. Es ist ein Gewerbemischgebiet, wobei dieser Status nur noch auf 3 Flurstücke zutrifft (altbestand). Es gibt zusätzlich eine 20 meter Bebauungsgrenze hin zur Landstraße die sich mit Lärmschutz begründet, so gesehen wäre es auch absurd eine solche Maßnahme zu unterbinden. Hauptgrund ist aber auch die Sicherheit, neben der Gefahr die vom Garten raus auf die Straße besteht warten wir eigentlich auch schon auf den Tag dass mal ein Auto im Garten steht weil es bei einem überholmanöver abkommt oder am Rückstauende das Lenkrad verzieht um nicht aufzufahren. Aus Sicherheitsgründen sprechen eigentlich unheimlich viele Gründe für einen Schutz, stören würde sie an dieser stelle niemanden. Es sind reine verwaltungstechnische gründe (steht halt im Bebauungsplan). Hoffe da gibts irgendwo die Möglichkeit der Abweichung vom Bebauungsplan, erfahrungsgemäß muss man die Lücke nur finden.

Baurecht, da es andere geeignete Mittel gibt...


geheim007b 
Beitragsersteller
 27.04.2020, 18:15

die da wären?

Was wirkt schwerer, Baurecht oder Verkehrssicherungspflicht.

Baurecht, da der Verkehrssicherungspflicht durch den 80cm Zaun genügend Rechnung getragen wird. Nach Meinung des Gesetzgebers sind Kinder, die in der Lage sind, einen derartigen Zaun zu überklettern, auch in der Lage, die Gefahren, die mit dem Überklettern verbunden sind einzuschätzen.

Wenn es sich um einen alten Bebauungsplan handelt, stehen die Chancen im Allgemeinen nicht schlecht, Befreiungen von einzelnen Festsetzungen zu bekommen. Das muss aber nachvollziehbar planungsrechtlich begründet werden. Gibt es denn ablehnende Signale seitens der Gemeinde?

Mit dem Normenkontrollantrag stellst Du die Rechtskraft des gesamten Bebauungsplanes in Frage. Die formellen und inhaltlichen Hürden sind hier sehr hoch. Da wirst Du selbst mit fachanwaltlicher Betreuung wenig Chancen haben.


geheim007b 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 10:40

d.h. wenn die Kinder einen ball auf die Straße werfen (0 reaktionszeit für die Autofahrer und überraschend) und es dadurch zu einem schweren Verkehrsunfall kommt (durchaus eine hohe warscheinlichkeit) dann bin ich raus aus der Haftung? Und drüber kommen sie (kinder sind kreativ) und die Gefahr von bis zu 100km/h fahrenden Autos können sie def. nicht einschätzen.

Der Bebauungsplan ist von 2012 und es ist ein Gewerbemischgebiet (3 Grundstücke hier), rest reines Gewerbegebiet. Es gibt auch keine Nachbarn die es stören würde, oder irgend eine Art von Gesamtbild.

Wie sieht es mit der Pflicht zur Absicherung aus.... sind leitplanken hin zu Privatgrundstücken die nur 1,5 meter neben dem Straßenrand sind ohne Tempobegrenzung pflicht (wäre baulich vermutlich nur mit einer versetzung der Landstraße möglich, kaum platz)? Kann ich die Stadt dazu verpflichten die Geschwindigkeit auf 50km/h zu drosseln? Lärmschutzwand wäre pflicht bei wesentlichen änderungen der Straße, wie ist es bei wesentlichen änderungen des bebauungsplans (allerdings eben schon 2012 erfolgt, damals gab es die Pflicht allerdings auch schon).

Sind alles eher theoretische dinge, praktisch würde die Umsetzung Millionen kosten, brauche nur Material um eine vernünftige Lösung zu erzwingen zur not (in der Hoffnung dass jemand auch wirtschaftlich denkt und nicht wirklich ne 5m Mauer gebaut und ne Straße versetzt wird :)).