Mein Nachbar saniert seine Doppelhaushälfte und klärt uns nicht über bevorstehende Arbeiten auf.

Hallo zusammen, wie in der Überschrift schon erläutert, bestehen Spannungen zwischen uns und unserem Nachbarn. Seit 3 Jahren wohnen wir hier und kurz darauf fing er an zu Renovieren. Anfangs gab's ein paar Tage gepolder und dann ruhte die Baustelle mehrere Wochen und aus dem nicht's und ohne Vorwarnungen ging der Bauläm plötzlich wieder los. Versuche mit meinem Nachbarn zu reden scheiterten bisher, weil dieser zum einen nicht hier wohnt (komplett entkernt) und zum anderen ignoriert er uns und sagt uns noch nicht einmal "Guten Tag". Mit dem Lärm haben wir uns mittlerweile abgefunden, aber jetzt wird es mir langsam zu viel. Man kommt nachhause und plötzlich steht ein Gerüst am Haus und die Fassade wurde mit einem Hochdruckreiniger gereinigt wobei die Farbreste über unsere Fassade verteilt wurden, über unsere Fenster (6Stück einen Tag zuvor geputzt), über geparkte Autos, Haustür Bereich samt versauter Fussmatte. Aktion angekündigt? Fehlanzeige! Unsere Fassade wurde wohl mal notdürftig mit gereinigt aber letztendlich, bleibt alles an uns hängen. Jetzt befürchte ich das er einen riesen Aufstand macht wenn wir mal irgendwann unsere Fassade machen sollten. Ich sehe es nicht ein jetzt alles bei mir zu reinigen und irgendwann bei ihm wenn seine Fassade etc. was abbekommt. Wie ist das überhaupt rechtlich gesehen, muss der Bauherr für diese Art von Verschmutzung beim Nachbarn aufkommen oder ist man selbst dafür zuständig? Muss man das alles so hinnehmen oder ist der Bauherr verpflichtet seine Nachbarn über bevorstehendes zu informieren? Ich habe echt die Befürchtung das wir irgendwann mal gewaltig Probleme mit ihm bekommen, wenn wir arbeiten an unsere Haushälfte vornehmen.

Recht, Baurecht, Nachbarn, gutWohnen
Darf die Durchleitung der Trinkwasserleitung dem Nachbarn gekündigt werden?

Hallo ich hoffe ihr habt dazu Tipps und Hinweise.

Es soll auf einem Grundstück eine Wasserleitung umverlegt werden, da ein Anbau an das bestehende Doppelhaus durchgeführt wird und dieser nicht auf der alten Leitung stehen darf. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, das Haus ist paralell (ca. 3,5m) zur Straße und beide Seiten könnten jeweils einen separaten Anschluss von der Straße aus bekommen.

Istzustand:

Bestehende Wasserleitung (WL) wird von der Straße an der Haushälfte A geleitet, auf die Rückseite des Hauses A, dort wird die WL in den Keller mittels Wanddurchbruch eingeführt da sich der Anschluss und die Wasseruhr befindet, durch diesen Keller A wird der Anschluss zum Nachbarn (B) in seinen Keller weitergeleitet( darf so nicht mehr gebaut werden).

Sollzustand:

Auf Grund der Neuverlegung der WL möchte Besitzer A den Anschluss Giebelseitig in den Keller legen lassen, um Kosten von ca. 2500€ zu sparen, da Besitzer A sonst Nachbar B seinen Neuanschluss mitbezahlen müsste. Hierbei würde die Leitung um das Haus entfallen und die Durchleitung des Nachbartrinkwassers B dadurch ebenfalls.

Frage:

  1. Kann A dem Nachbarn B die Durchleitung seiner WL kündigen und A den Anschluss am Giebel durchführen lassen? Der Nachbar B müsste dann selbst einen Neuanschluss bei der seinem Versorger beantragen und über sein Grundstück einleiten.

  2. Welche Fristen müssten evtl eingehalten werden?

  3. Welche Rechtsgrundlage gibt es hier? Es gibt keinen Grundbucheintrag bei A, wo das Durchleitungsrecht gewährt wird.

Baurecht, Sachsen
Bauantrag: 1. Anhörung nur Kleinigkeiten 2. Anhörung fast Ablehnung

Hallo zusammen,

hier mein Problem:

Habe in Niedersachsen einen Bauantrag gestellt (11.12.2012) und es kam vom Bauamt die 1. Anhörung (13.02.2013) in diesem waren zwei Punkte aufgezählt (1. Fassade und 2. Lärmschutzwand) dies haben wir mit dem Architekten erledigt und eingereicht.

Zwischenzeitlich hab ich mit dem Bauamt telefonisch Kontakt gehabt, da der Bescheid auf sich warten ließ! Telefonisch (3 mal zu unterschiedlichen Zeiten) wurde mir gesagt, dass die Gemeinde das Einvernehmen verweigert hat, jedoch dies vom Bauamt ersetzt wird.

Plötzlich am 01.07.2013 kam ein Schreiben vom Bauamt, worauf keine Anhörung steht, jedoch folgendes: Die Planung kann so nicht akzeptiert werden wegen 1. Gemeinde hat Einvernehmen (24.01.2013 hör ich schriftlich jetzt (01.07.2013)) verweigert, 2. Bautiefe ist auf einmal 35m (statt wie vor Bauantragstellung mit dem Bauamt besprochen 40m), 3. Zweizeiligkeit nicht gestattet (unmittelbare Umgebung auch zweizeilig!). B-Plan auf diesem Gebiet nicht vorhanden, jedoch der F-Plan (Flächennutzungsplan) .

Hier rauf war ich beim Bauamt, diese wollen entweder eine Umplanung oder eine Rücknahme des Bauantrags!

Was kann ich machen?

Kann das Bauamt neue Anforderungen oder Gründe nach der 1. Anhörung stellen?

Ist nicht zu viel Zeit zwischen den Anhörungen vergangen und damit stillschweigend dem Antrag zugestimmt worden?

Vielen Dank für die Antworten...

bauen, Recht, Bauamt, Baurecht, Verwaltung
Was ist innerorts für Baugenehmigung?

Hallo, bei uns hat sich gerade ein Problem ergeben mit einer neuen Bugenehmigung. Wir haben vor ein paar Jahren das Nachbargrundstück gekauft. Damals war da eine Baugenehmigung drauf vorhanden. Kurz nach dem Kauf wurde auch der Wasseranschluss für den ganzen Ort neu gemacht und wir mussten viel Geld für Erschließung bezahlen. Sowohl für unser altes Grundstück mit Haus als natürlich auch für das neue. Das neue Grundstück wurde von der Gemeinde auch voll als Baugrundstück abgerechnet. Das hat natürlich eine Stange Geld gekostet.

Nun hatte meine Mann eine Frage und der Mann vom Landratsamt meinte, dass das sowieso hinfällig wäre, weil wir sowieso keine Baugenehmigung für unser Vorhaben bekommen weil wir außerorts sind!

Jetzt frage ich mich, was ist eigentlich die Definition für innerorts? Unser Dorf hat mehrere Häuser, eine Kirche, zwei Hotels... In der Ortseinfahrt steht ein gelbes Ortsschild und in der Ortsausfahrt ein gelbes Ortsschild, dass das ende der Ortschaft markiert. Unser Grundstück liegt mitten im Ort. Es hieß vom Landratsamt, dass der gesamte Ort als außerorts zählt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass das kein Ort ist. Übrigens hat so gut wie jedes Haus hier somit illegale Bauten. Innerorts darf man nämlich bis 75m³ bei uns Genehmigungsfrei bauen. Jeder hat hier Gartenhäuser und Garagen ohne Genehmigung. Jeder dachte, das ist in Ordnung so, weil wir ja innerorts sind.

Wir waren wegen einem kleinen Anbau auch damals bei der Gemeinde. Die haben uns gesagt, wir brauch keine Genehmigung weil es kleiner als 75³ wäre. Wir haben auch als Dorfgemeinschaft einen Funkmasten für Internet selbst errichtet, weil uns kein Unternehmen anschließen wollte. Da hat uns die Gemeinde / der Bürgermeister auch unterstützt. Den hätten wir ja so dann auch nicht bauen dürfen, wenn es außerorts ist. Wir haben uns aber eigentlich über alles informiert. Wir haben überall nachgefragt ob wir das so dürfen.

Wenn das jetzt wirklich alles ausserorts ist, müssten wir um unseren Internetanschluss fürchten und jeder müsste hier teils nagelneue Bauten abreißen, weil illegal gebaut.

Gibt es irgendwo eine Definition, was innerorts ist? Weil unsere Gemeinde hat alle Anfragen immer so behandelt als wäre es innerorts. Das Landratsamt sagt aber es ist außerorts.

Baugenehmigung, Baurecht
Wurzeln einer alten Eiche stören Nachbarn

Hallo, ich habe mich gerade hier neu registriert, war aber auch vorher schon ziemlich oft auf dieser Seite unterwegs. Nun habe ich selber eine Frage, die hier so noch nicht diskutiert wurde.

Folgender Sachverhalt. Auf unserem Grundstück befindet sich am Rand, quasi auf Grenze, eine 100jährige Eiche. Als wir vor ca. 25 Jahren dort gebaut haben, wollten wir sie fällen lassen, was uns jedoch untersagt wurde, da sie unter Naturschutz steht ("vitale, landschaftsprägende Eiche"). Unser Nachbar hatte bereits einige Jahre zuvor dort gebaut und sein (unterkellertes) Haus steht nur 3 meter davon entfernt.

Nun macht uns eben dieser Nachbar darauf aufmerksam, dass das Pflaster, dass direkt zwischen der Eiche und seinem Haus verläuft, durch die Wurzeln angehoben wurde und er befürchtet außerdem, dass sie in das Mauerwerk seines Kellers eindringen könnten bzw. bereits sind. Er hat es zwar noch nicht so formuliert aber er will natürlich darauf hinaus, dass wir für die Beseitigung der Wurzeln und Schäden aufkommen sollen.

Frage: Darf er das tatsächlich von uns verlangen? Grundsätzlich hat er natürlich das Recht auf seiner Seite(?). Aber a) steht die Eiche unter Naturschutz, b) stand die Eiche bereits, bevor er dort gebaut hat und c) er musste damit rechnen, dass das früher oder später passiert.

Für Eure Antworten bedanke ich mich herzlichst Voraus. Evtl. gibt es ja einen ähnlichen Präzedenzfall, den jemand kennt.

Gruß, KivasF

Baum, Gesetz, Bauamt, Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Wurzel
Einfriedung Grundstück Zaunhöhe und Sichtschutz?

So Leute meine Frau und ich haben ein Gewaltiges Problem...

Ich habe ein Reihnendhaus mit einem ca 120m2 großen Garten.... perfekt für meine kleine Tochter zum Spielen.

Da der Garten jedoch Parallel zum Gehweg verleuft... darf der Zaun nicht höher sein als 120 und muss Offen sein (zum Durchschauen) super damit jeder horst mir in meinen Garten gaffen kann... wer denkt sich sowas aus???? (Der Witz an der Sache der Rest vom Zaun der nicht Parallel zur Strasse verläuft darf 1.80 Hoch sein ohne Baugenehmigung Oo das hat mir die nette Dame von der Stadt gesagt... Wer denkt sich den sowas aus frag ich euch nochmal??? und zu welchem nutzen das mir jeder in den Garten Gaffen kann der Vorbei läuft????

Jetzt meinte die nette Dame von der Stadt.... ich kann ja ne Hecke hinten dran 180cm hoch wachsen lassen.... Gute Idee..... nur ich bin starker Allergiker und wirklich gegen viel Grünzeugs Allergisch. Eine Hecke ein Absolutes No Go...

Dann war ihr nächster vorschlag.... ja ich kann 3m von meinem Zaun entfernt einen Sichtschutz aufstellen... Ja leute dann brauch ich auch keinen Garten mehr.... Daraufhin wurde die nette Dame recht schnell Patzig und wollte mir keine anderen auskünfte mehr geben....

Soviel zur Vorgeschichte.... jetzt mein Anliegen.... A) wenn ich eine Künstlichehecke kaufe von 1.80 zählt die als Hecke... und ja sowas kann man kaufen xD???

Option B) direkt hinter dem Zaun Sonnenschutz Wand aufstellen zum Auf und zu Ziehen (Sonnenschutz wäre ja kein Sichtschutz und nicht Dauerhaft).... und immer wenn meine kleine Spielt das Zeug raus ziehn... abends wider einfahren....

Uns Gafft jetzt schon jeder in den Garten das ist doch nicht der Sin von etwas Privatsphäre... wenn ich Grille kann ich gleich jedem auf der Gasse ein Steak anbieten...

Achja eins noch bei einem ähnlichen Fall... alles was über die Vorgeschriebene höhe hinweg errichtet wird... muss um die cm die Überragen, der Zaun soweit ins Grundstück versetzt werden...

Bei dem beispiel 1.50m waren erlaubt der gute Mann baute 1.8m musste also 30cm von der Grundstückgrenze weg in seinem Grundstück den Zaun errichten.

Wie Gesagt die nette Dame gibt mir keine Auskunft mehr... Sie meinte: Sie ist nicht dazu da um jedem ein Schlupfloch in der Verordnung zu zeigen dem die 1.20m nicht passen... hat Sie ja schon recht....

Übrigens mein Haus Neubau... ist das einzigste mit Garten am Gehweg.... bei allen anderen Häusern (Diese sind Freistehend...) ist die 1.2m die Einfriedung des Vorgartens...

Sollte keiner einen Rat Wissen.... Gut es noch eine Andere Behörde an die ich mich wenden kann die über der Städtischen Bauamt steht?

Baurecht, Sichtschutz, Einfriedung
Baulast wurde verschwiegen- was kann ich jetzt tun?

Hallo, wir haben ein altes Haus gekauft. Bevor wir den Kaufvetrag unterschierben haben, haben wir nach Möglichkeiten des Anbaus gefragt. ich war in Bauamt in der Gemeinde mit den Plänen, der Vorbesizer auch hat sich informiert und es hieß kein Pronbelm wenn ich die Abstände von 2,5 m von den Nachbarn anhalten. Das war für uns Ok also haben wir uns für den Kauf entschieden. Damals hat niemand mir von Baulastenverzeichnis Bescheid gesagt,aber ich war sicher, dass der beamte, der sich die Pläne angeschaut hat und mir versichert hat dass es kein Problem ist, das auch geprüft hat, er sitzt bei uns in derGemiende seit 30 Jahren!! Jetzt kurz bevor wir den Antrag auf Baigenehmigung abgeben wollten, erfuhren wir dass auf unserem Grundstück eine Baullast (im Baulastenbuch) eingetragen ist, d.h wir müssen einen Abstand von 5m!! anahlaten Das macht natürlich unser Bauvorhaben einfach unmöglich. Angeblich diese Baulaast kann nicht gelöscht werden solande das Nachbarnhaus dasteht, 1. Was kann ich jetzt machen? Gegen dem Vorbesítzer rechtlich vorgehen? der Verkäfer müsste mit theoretisch Bescheid geben, da er wusste was wir vorhaben, aber ich vermute er hat keine Ahnung davon 2. Kann mich über den Beamten bewschweren? Wir sind verzweifelt, wir würden das haus nie kaufen wenn wir das vorher gewusst hätten. Kennt sich jemand vieleicht damit aus? Ich würde dankbar für Hilfe. Anetta

Baurecht, Baulast
Mein schöner Garten - Nachbar baut auf Grenze und will 2m von meinem Garten aufbaggern

Wir sind erst in unser Haus eingezogen und haben in mühevoller Keinarbeit und unter Einsatz von unendlichen Arbeitsstunden und enormen Kosten unseren Garten liebevoll angelegt. Nun kamen heute zwei Gestalten auf mich zu und eröffneten mir, dass diese auf dem angrenzenden Grundstück ein EFH bauen wollen, wobei die Garage als Grenzbebauung mit voller Unterkellerung geplant wird. Im Zuge dessen werde zur Abdichtung Arbeitsraum gebraucht, welcher durch einen 2 - 3 m breiten Aushub auf meinem Grundstück beschafft werden soll. Sie meinten ich habe ohnehin kein Recht zu widersprechen, da sie das Recht haben dies zu tun, sofern sie den Ursprungszustand wieder herrichten. Nach meinen ersten Recherchen und einer Anfrage beim Bauamt (Bayern) stimmt das wohl auch.

Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht? Was ist mit meinem schönen Garten? Allein die Natursteintreppe, die zwei Ebenen meines Gartens verbindet, sowie das Abfangen des Hangs auf meinem Grundstück hat einen 5stelligen Betrag gekostet, nicht zu sprechen vom Anpflanzen des Grases und dem Errichten des berühmten Maschendrahtzauns. Natürlich bedeutet das auch eine Nutzungseinschrankung, da wir die unter Seite unseres Gartens nicht mehr nutzen könnten, solange die Treppe weg und eine 3m tiefe Baugrube da ist.

Das andere ist, dass wir ein behindertes Kind haben, das mit einem derartigen Eingriff in seine Welt nicht ohne weiteres klar kommen würde.

Nach dem ganzen Stress wollten wir eigentlich nur friedlich unser Haus mit Garten geniessen und nicht das Laster eines Anderen tragen. Unsere Familie soll endlich einmal zur Ruhe kommen - ohne Dreck, Staub, Baustress und Arger.

Wie sollen wir uns verhalten? Gibt's Tipps für uns?

Vielen Dank!

Schadensersatz, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarrecht
Nachbar parkt in gemeinsamer Zufahrt

Hallo liebes Forum, ich bin Eigentümer einer Doppelhaushälfte. Gemeinsam mit dem benachbarten Doppelhaus teilen wir uns eine Zufahrt. Die Zufahrt befindet sich zwischen den beiden Häusern und ist von Hauswand zu Hauswand gemessen 5 Meter breit. Durch die Mitte der Zufahrt verläuft die Grundstücksgrenze. Im Grundbuch befindet sich bezüglich gemeinsamer Nutzung der Zufahrt keine Regelung. In meinem Kaufvertrag steht aber folgender Passus: „Dem Käufer ist bekannt, dass die gemeinsame Zufahrt vom Nachbarn mitbenutzt werden darf“.

Da sich meine PKW-Stellplätze hinter dem Haus befinden, passieren wir die Zufahrt mehrmals täglich mit unseren Autos, die Zufahrt selbst halten wir immer frei. Unser Nachbar beabsichtigt nun, seine Hälfte der Zufahrt als Abstellplatz/Parkfläche für seinen PKW in Anspruch zu nehmen, weil er der Meinung ist, auf seiner Hälfte der Zufahrt (2, 5 Meter) machen zu können, was er wolle. Leider führt das dazu, dass wir die Zufahrt nicht mehr ohne Weiteres wie gewohnt passieren können. Besonders zu berücksichtigen ist nämlich der Umstand, dass die Treppenstufen der Hauseingänge in die Zufahrt hineinragen, d.h. beim Passieren der Zufahrt müssen wir ausscheren. Außerdem ist mein Grundstück am Ende der Zufahrt durch ein Tor gesichert, durch das ich schräg hindurch muss, kurzum: In der Regel nutze ich beim Rangieren immer mindestens die Hälfte der Nachbarseite mit. Steht hier ein PKW, ist das entweder gar nicht oder nur unter „Schwerstarbeit“ und mit allerhöchster Vorsicht möglich. Schäden an den PKWs wären auf lange Sicht kaum vermeidbar.

Aber nun zu meinen Fragen: 1) Darf mein Nachbar überhaupt seine Seite der Zufahrt als Parkfläche nutzen, wenn er die Nutzung der Zufahrt dadurch beeinträchtigt? Sein Argument ist: Wenn er seinen PKW direkt an der Hauswand parkt, bleiben daneben schließlich noch „locker“ drei Meter Platz. Dabei bleibt aber unberücksichtigt, dass ich rangieren muss und dafür mindestens ¾ der Zufahrt benötige. 2) Und: An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Recht bin und mein Nachbar trotzdem dort parkt? Wäre hier das Ordnungsamt zuständig?

Mit freundlichen Grüßen Frank O'Phil

Baurecht, Nachbarschaft, parken
Maroder Scheunengiebel meines Nachbarn droht auf unsere Garage zu fallen, was kann ich tun?

Hallo Community, mir droht ein Problem im bildlichen Sinne gesprochen, förmlich auf die Füße zu fallen. Die Scheune meines Nachbarn und unsere ehemalige Scheune, jetzt zur Garage umgebaut, stehen Wand an Wand auf der Grundstücksgrenze. Wichtig zum Verständnis des Problems ist außerdem, dass man weiß, dass das Gebäude meines Nachbarn wesentlich höher ist und unseren Dachfirst um ca. 6 Meter überragt. Nun ist der Giebel der Nachbarsscheune so marode, dass ich jeden Sturm oder starken Regenguss fürchte, weil dann die Gefahr, dass besagter Giebel auf unser Garagendach stürzt, noch größer ist als sonst schon. Unsere Autos lassen wir bereits eine ganze Weile auf dem Hof stehen, weil wir einfach Angst haben, dass sie geschrottet werden, wenn es in dem Moment passiert, wenn sie in der Garage geparkt sind, Mit meinem Nachbarn und seiner Frau habe ich mehrfach gesprochen und sie auf die Gefahr hingewiesen. Sie waren auch auf meinem Grundstück und konnten so selbst das Problem in Augenschein nehmen. Der lapidare Kommentar meines Nachbarn war, dass wir in unserer Region meistens Westwind haben und dass deshalb, wenn der Giebel fällt, er in seine Scheune fallen würde. Seine Frau war ergänzend der Meinung sie seien gut versichert, was ich aber stark bezweifle, weil sie nicht mal in der Lage sind, die baulichen Mängel zu beseitigen. Unserem Bürgermeister habe ich ebenfalls auf den gefährlichen Zustand aufmerksam gemacht, aber der zuckte nur mit den Schultern, will sich aber in nächster Zeit einmal mit der Bauamtsleiterin unserer Verwaltungsgemeinschaft bei uns sehen lassen, das könne aber noch dauern, weil die besagte Amtsleiterin erst neu in dieser Funktion sei und sich deshalb erstmal einarbeiten müsse. Das ist der Stand der Dinge, ich weiß nicht mehr weiter und darum die Frage an Euch: Was kann ich noch unternehmen, dass mein Nachbar diesen gefährlichen Baumangel beseitigen muss, welche Rechte habe ich da überhaupt? Für die Beschäftigung mit meinem Problem und eventuelle Hinweise bin ich Euch schon im Voraus sehr dankbar. Herzliche Grüße PeterXXXL

Baurecht, Nachbarschaftsrecht
Rechtliche Konsequenz Duldung (Grundstücks-/Baurecht)

Hallo! Ich hoffe auf Euren Rat in folgender Sache. Wir sollten für den Bau eines Einfamilienhauses alle Grenzsteine freilegen. Straßenseitig konnten diese trotz aller Mühe nicht aufgefunden werden. Wir haben daher die Grenzwiederherstellung (-wiederfindung) beauftragt. Ergebnis der Vermessung war, dass die Grenzmarkierungen nicht gefunden werden konnten, weil unser Grundstück straßenseitig über die komplette Breite von 15 Meter etwa 25-30 cm tief vom Gehsteig überbaut ist. Die neuen Markierungen sitzen nun mitten auf dem Gehweg. Unsere Argumentation gegenüber der Stadt, dass wir die Grenzsteine somit nicht finden konnten hat funktioniert. Die Kosten der Grenzwiederfindung (ca. 1200 Euro) hat die Stadt freundlicherweise übernommen. Wir sind aber der Meinung, dass die Erstattung wg. der unaffindbaren Grenzsteine losgelöst betrachtet werden sollte von der Lösung bzgl. der Überbauung unseres Grundstücks. Trotz Kostenerstattung besteht das Problem schließlich weiterhin. Die Stadt schlägt vor, wir sollen die Überbauung dulden bis die Straße neu eingemessen!! und "gemacht" wird (wir bebauen die letzte Lücke, die STraße wird nie neu vermessen werden). Die Duldung soll grundstücksbezogen erfolgen. Also auch evtl. neue Eigentümer sollen die Überbauung dulden. Dafür übernimmt die Stadt noch kulant die Kosten für die Einrichtung und Abnahme des Schnurgerüsts (ca. 500 Euro). Wir haben in der Hauptsache Bauchschmerzen bzgl. der Duldung bzw. der entsprechenden Konsequenzen. Wir reden von "nur" knapp 4 qm. Ich denke z.B. an die Einfriedung des Grundstücks. Ich würde es z.B. nicht einsehen, einen Gartenzaun 30 cm weiter hinten zu setzen. Zudem habe ich Bedenken, dass diese Duldung wertmindernd im Falle eines Verkaufs sein könnte. Welche Möglichkeiten habe ich in der Angelegenheit? Danke schon vorab für die Hilfe!

Vergleich, bauen, Baurecht, duldung, Grundstücksrecht, Straßenbau
Holzwurm und Dämmung

wir haben ein Haus gemietet, wo wir jetzt auf dem Dachboden Holzwurmbefall festgestellt haben. Dem Besitzer war das wohl bekannt, aber er nichts unternommen............Jetzt werden die Fußbodenlatten heraus gerissen, in die wir schon eiongebrochen sind !! Nun ist die erste Hälfte fertig gestellt und zwar sind Latten auf die dicken Eichenbalken aufgebracht worden, dann eine dicke Schicht mit Dämmmaterial und darauf Press-Span-Platten. Die Eichenbalken sind lt.Aussage des Handwerkers nicht befallen. Leider haben wir nicht einen der zugenagelten Eichenbalken gesehen. Nun haben wir uns heute gefragt: a) wieso diese Dämmschicht, denn der Besitzer gibt keinen Cent mehr aus als notwendig...........außerdem kommt der Fußboden so um gut 15cm höher und Mann mit 1,85 kann nicht mehr in der Mitte des Spitzbodens stehen .............und mit unseren Schränken gibt es auch Probleme b)aber das Schlimmste haben wir heute festgestellt (die Handwerker kommen morgen wieder)die nächsten 3 schon freigelegten Eichenbalken sind dick befallen und zwar frisch (das Mehl ist heller als der Balken), die folgenden können wir noch nicht sehen.

1.) !! jetzt können wir uns nicht vorstellen, daß alle schon zugenagelten Balken nicht auch befallen sein sollen -->> entgegen der Aussage des Handwerkers................... !! und 2.) wozu "freiwillig" die Dämmung ?? dient sie irgendwie der Verschleierung??

Bitte um Antwort und Aufklärung, dankeschön

Mietrecht, Baurecht, Dachboden, Dämmung
Grundstückspreise für nicht bebaubares Bauland?

Meine Frau und ich möchten einen Resthof in Mecklenburg Vorpommern kaufen. Dieser besteht aus drei Gebäuden, die alle so marode sind, daß ein Abriß eigentlich geboten ist.

Nur da das Objekt im Außenbereich liegt, dürfte dort nichts neu gebaut werden.

Das Gelände besteht gemäß Flächennutzungsplan von anno dazumal aus drei Teilen:

Bauland. Damit ist die Hofstätte gemeint, die bebaut ist, aber nicht wieder bebaut werden dürfte. Dann gibt es einen Teil Ackerfläche und einen Teil Wald.

Da die Gebäude so marode sind, ist die Verkäuferin ebenfalls der Ansicht, daß für das Objekt eigentlich nur die Grundstückswerte herangezogen werden können.

Hierfür habe ich beim zuständigen Bauamt Zahlen bekommen. Für die Hoffläche wurden mir als Bauland 40,00 €/m² genannt.

Es liegt der Verkäuferin ein Angebot vor von einem Interessenten, die ihre anderen 32 ha Land kaufen möchte, der die Hofstelle auch nehmen würde, aber nur wenn er die Gebäude abreissen dürfe, um dort Ackerfläche draus zu machen.

Da dann ja noch die Abrißkosten anfallen würden, wird der doch niemals 40,00 €/m² zahlen, oder?

Wir möchten einen fairen Preis aushandeln, ohne die Verkäuferin über den Tisch zu ziehen, aber wir werden jeden Euro brauchen, die Gebäude wieder herzustellen.

Nun meine Frage:

Ist es angemessen, für das Gelände, daß ja heute faktisch kein Bauland in dem Sinne ist, daß man dort eine Baumaßnahme genehmigt bekäme, diesen Preis in voller Höhe zu veranschlagen?

Immobilien, bauland, Baurecht
Nachbargrundstück wird bebaut und aufgefüllt.

Habe da mal eine bescheidene Frage,

wir bewohnen ein Einfamilienhaus (Eigentum). Neben uns links wird gebaut. Die Bauherrenfamilie war auch zur Unterzeichnung des Bauplanes bei uns. Über die Gartengestaltung wurde nie gesprochen. Ist ja auch egal. Wir sind eine gemischte Siedlung. D.h. es gibt klassischen Baustil, Pultdach, Toscana, 2 Geschossig etc. Finden wir persönlich auch schön. Nachdem unsere Nachbarn den Rohbau fertig gestellt haben uns aufgefallen, das das Haus von Niveau zur Strasse (Südseite) hin ziemlich identisch mit unserem Haus ist. D.h. Erdgeschoss ebenerdig zur Strasse. Der Hausrückseitige Garten von unserem Haus und von unseren Bestandsnachbarn rechter Hand ist vom Niveaus her so, dass die Kellerfenster ab Fensterbrett oberirdisch sind. Die Grundstücke fallen nach hinten ab. Die neuen Nachbarn planen ihren Garten/Grundstück wie folgt: Es wird das gesamte Grundstück komplett bis zum erdgeschoss rundherum aufgefüllt. Der Rückseitige Garten ist dann vom Niveau her mindestens 1,50 m höher als unser Garten. An der Grenzlinie zu unserem Garten haben die Nachbarn nun eine massive Stützmauer (lichte Höhe zu unserem Grundstück mindestens 1,20-1,50 m) errichtet. Die Mauer wurde als Grenzbau zu unserer Grundstücksgrenze errichtet. Mit meinem Mann diskutiere ich gerade, ob so eine Mauer durch uns genehmigungspflichtig war oder ist. Wir sind da ein wenig unterschiedlicher Meinung.

Noch ein Problem ist, dass unsere Garage angrenzend an das Nachbargrundstück ist. Durch das Auffüllen des Grundstücks wurde unsere Garagenwand auch um ca. 1 Meter aufgefüllt. Die Mauer ist im Rohbau verputzt. Aber der Bitumenanstrich zur Kellerabdichtung (Garage ist unterkellert) wurde damals (vor ca. 4 Jahren) nur bis zur damaligen lichten Höhe angewendet. Müssen die Nachbqarn die Garage nochmals freilegen, damit wir die Abdichtung noch bis zur jetzigen Höhe nachbessern können? Hoffe es wurde von mir verständlich geschrieben. Wir wollen auch keinen Streit mit unseren Nachbarn. Die Unklarheiten sind rein von Interesse.

Baurecht
Grundstücksrecht/Grenzbebauung

Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.

Haus, Versicherung, Recht, Immobilien, Baurecht, Gewohnheitsrecht, Grundstück, Nachbarn, Verkauf, Zugang
Nachbar baut DIREKT an mein Haus

Ich bin Hausbesitzerin eines sehr alten und renovierungsbedürftigen Objektes. Neben mir wird ein großes neues Haus gebaut, dessen Terrassen, mit Blick auf meine alte Garage und Hauswand, nur ein paar Meter von meinen hässlichen Wänden entfernt. Sie wollen eine Holzwand als Sichtschutz bauen und mein Haus als Träger nutzen. Ich wurde auch gefragt. Ich gab KEINE Erlaubnis, da ich nach und nach renoviere und evtl. auch Garage oder Wand abreißen werde. Zudem habe ich kein gutes Gefühl, wenn Nachbar seine Wand an mein Haus befestigt..... Sie machten es trotzdem! (Frau und ohne Mann- kann man ja mal probieren) Ich sagte sofort sie sollen die Arbeiten einstellen, machten sie aber nicht. Sie verarschten mich und meinten die Wand würde jetzt " alleine" stehen, alle Schrauben wären wieder ab. Die Wand ist gebaut, 5 cm von meinem Haus und ich kann nicht dahinter schauen..... Weiteres haben sie ihr Grundstück um bestimmt 1m erhöht und sämtliche Erde an meine Hauswand (Anbau+kein Wohnraum) und an die fortlaufende Gartenmauer geschüttet. Auf diese Erhöhung dann die Holzwand. Meine Gartenmauer ist aber überall gerissen, auch durch deren Bauarbeiten und ich möchte auch diese irgendwann abreißen. Dann fällt allerdings die Holzwand zusammen und die ganze Erde rutscht auf mein Grundstück.... Frage: habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz, weil sie die Holzwand an mein Haus gebaut haben?? Und: dürfen die einfach die ganze Erde an mein Haus/Gartenmauer schütten? Kann nicht Feuchtigkeit eintreten und es müsste eine Betunschicht aufgetragen werden?? LG

Baurecht
Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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