Bebauungsplan - Zaunhöhe / welche Höhe zählt?

1 Antwort

Ja, meines Wissens wird ab Bodenhöhe gemessen. Manipulation durch Aufschüttungen ist vermutlich nicht gestattet.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann erkundige dich bitte bei der dafür zuständigen Baubehörde, da die Vorschriften möglicherweise von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt werden.


passtnichtrein 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 11:23

dann ist nur noch die Frage welche Bodenhöhe jetzt zählt. Generell ist das aufschütten eines Grundstücks wohl bis 50cm möglich (darf den Charakter der Landschaft nicht verändern), dass das überall gleichmäßig passieren muss steht nirgends.

Betonzaun sind 1,5M erlaubt, gitterzatun sogar 2,5m. Auch da ist die Frage ob man jetzt den Betonzaun einfach nochmal um 0,5 Meter erweigern kann durch das aufschrauben eines Drahtgitterzauns (optisch beschissen, aber sicherheitsrelevant da wir gerade mal 1 Meter von einer Landstraße mit Tempo 100 entfernt wohnen und wenn da mal ein Ball rüber fliegt ist das suboptimal). Stadt kommt uns nicht durch eine Ausnahme entgegen, von daher werden halt graubereichlösungen gesucht.

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Mignon5  18.12.2020, 11:28
@passtnichtrein

Die "Graubereichslösungungen" müssen aber einer behördlichen Prüfung standhalten! Deswegen sprich sie bitte VOR Bauausführung mit den zuständigen Ämtern ab und lasse sie dir schriftlich genehmigen!.

Was ist, wenn du hier eine falsche Antwort bekommst, viel Geld investiert und die Behörde fordert dich dann auf, alles wieder abzureißen? Dann hast du viel Geld verschwendet. Derartige Fragen klärt man immer direkt mit den zuständigen Behörden und nicht mit Fremden aus dem Internet, die die Situation vor Ort nicht kennen. Das kann zu Mißverständnissen und falschen Auskünften führen. Gehe also kein Risiko ein!

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passtnichtrein 
Beitragsersteller
 18.12.2020, 11:46
@Mignon5

Es ist nichts geregelt, und was nicht klar geregelt ist heißt nein. Ich will mir allerdings den Schuh nicht anschnallen potentiell gegen einen tödlichen Unfall nichts gemacht zu haben... denn die Gefahr ist real wenn ein Auto bei 100km/h aus 1 Meter Entfernung mit vermutlich nicht mal einer Sekunde Vorwarnzeit einen Ball gegen die Windschutzscheibe zu bekommen. Ich habe hier aber die Vermutung machen und wenn sich kein Nachbar beschwert (was nicht das Fall wäre) ist es gut ist hier das mittel der Wahl. Die Kosten den Zusatzzaun abzubauen wären jetzt nicht so dramatisch, den würde ich nur verschrauben ... und in dem Fall könnte ich wenn dann doch ein schwerer Unfall passieren sollte (was ich nicht hoffe) immer noch klar vorweisen dass die Sicherheitsmaßnahme abgebaut werden musste und die Verantwortung klar abweisen.

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Mignon5  18.12.2020, 13:56
@passtnichtrein

Deine Bedenken und dein Verantwortungsbewußtsein, falls ein Unfall passiert, kann ich nachvollziehen. Aber dennoch kann dein Anliegen weder fachlich noch rechtlich beurteilen. Sorry. Ich kann dir nur nochmals empfehlen, dich an die Baubehörde zu wenden.

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