Angst vor Baugenehmigung bei Dachboden-Wohnung?

6 Antworten

Da Du sowieso einen Antrag zur Nutzungsänderung stellen musst, ist der illegitime Ausbau m.E. nicht relevant. Entweder nutzt Du ihn (und damit Bestandteil des Antrags) oder Du baust ihn um (und damit sowieso Rückbau).

Auf jeden Fall wirst Du einen antragsberechtigten Planer benötigen.

Alles Weiter ist eine Frage des angedachten Ausbaus i.V.m. den Vorgaben des Bebauungsplans.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kennst du keinen Architekten, der dir hier eine Einschätzung geben kann?

Du hast in dem Zustand erworben? oder geerbt? Ob es eine Rolle spielt, weiß ich nicht, wäre aber denkbar.

Sofern das DG im Moment- bis auf das Badezimmer- nicht vermietet ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass du rückbauen musst. Nur bekommst du evtl keine Genehmigung zur Nutzungsänderung. Ob du eine benötigst, weiß ich nicht.

Mit hat mal jemand gesagt fürs Baurecht kommt es immer auf den Zeitpunkt des Entstehens an. Sofern es diese Vorschriften damals noch nicht gab und das Alter dieses Bades lässt sich irgendwie beweisen?

Da passt Probieren geht über studieren.

Hier steht ein Haus Schon Jahre leer. Der Besitzer hat da wohl alle Bauvorschriften übergangen. Die Haustür hängt in 1.5 m "In der Luft"

Ruf die Stadthotline an (fast überall die 115) und frag da wie es aussieht.

Du hast das übernommen und stellst einen Bauantrag. Der enthält ja sicher das Bad. Wenn das so genehmigt wird dann ist es hintrher egal, ob das schon war oder nicht. Wenn das bad da nicht genehmig würde, müsstest du es abbauen.

Du haftest aber nicht für "Fehler" vom Vorbesitzer.

Außerdem sind Bauämter in solchen Punkten meist hilfreich, wenn man versucht die fehler der Vorbesitzer richtig zu stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohne Baugenehmigung entstandene Flächen sind nur nach heutigen Maßstäben genehmigungsfähig. D.h. entweder Rückbau, weil nicht genehmigungsfähig oder wirtschaftlich unsinnig, oder Erfüllung der aktuell gültigen Richtlinien. Ohne Architekt dürfte das schwierig werden. Nicht genehmigte Flächen zu vermieten könnte im Streitfall für den Mieter ein Glücksfall werden: Gesamte Mietzeit für lau!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung