Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Baurecht.

Ein Nachbar mit dem es hin und wieder kleinere Probleme gab, hat sich nach einer Aussprache vor ca. einem halben Jahr jetzt spontan dazu entschieden einen Zaun entlang unseres bestehenden Zauns am Ortsrand zu ziehen.

Sein Grundstück liegt vollständig im sog. "Außenbereich", also außerhalb der normalen Baufläche einer Ortschaft.

Der ca. 1,20-30m hohe Zaun entsteht exakt entlang unserer Grenze mit etwa 5cm Abstand zu unserer bestehenden Einfriedung/Grundstücksgrenze. Auch wenn nicht zwingend relevant, werden damit 2 Gartentore blockiert, die vorher genutzt werden konnten um ggf. überhängende Teile unserer Bepflanzung abzuschneiden. Es erfolgte keine Absprache oder wenigstens Information.

Soweit wie ich das nach dem Baurechts/Nachbarrechts in Thüringen verstanden habe, ist der Bauherr jedoch dazu verpflichtet das Bauvorhaben (besonders im Außenbereich) einerseits genehmigen zu lassen, andererseits den Anliegern zu mitzuteilen, oder?