Baugenehmigung zum entfernen einer nicht tragenden Innenand notwendig?

Hallo,

wir möchten in unserer Eigentumswohnung eine nicht tragende Innenwand (11,5er / Sondereigentum gemäß Teilungserklärung) entfernen. Dazu haben wir auch bereits die Freigabe vom Statiker. Nun haben wir eine Verständnisfrage bzgl. der Landesbauordnung RLP, nachfolgend der Auschnitt(e):

§62 Genehmigungsfreie Vorgaben

(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:

10.tragende und nicht tragende Bauteile
nicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler;

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§66 Abs. 1 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren

(1) Bei folgenden Vorhaben wird, soweit sie nicht nach § 62 oder § 67 genehmigungsfrei sind, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchgeführt:

1.Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3, sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen Gebäude im Sinne des § 50 (Sonderbauten), jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,

Wir haben mindestens die Gebäudeklasse 4 -> Somit fallen wir aus §66 Abs. 1 raus und gehen zurück auf §62 was für mein Verständis so viel bedeudet wie : Kann Genehmigungsfrei entfernt werden.

Was ist aber mit §66 Abs. 2 dann?!

Über eine Hilfe zum "richtigen" Verständis würden wir uns freuen, dankeschön!

PS: Laut dem Bauamt (telefonisch) fallen wir unter §62 -> Er wollte aber nicht wirklich auf meine Rückfrage bzgl. der Gebäudeklasse (§66 Abs. 2) eingehen. Schriftlich bestätigen wollte er mir auch nichts, da es ja alles in der Landesbauordnung steht.

Ein Architekt sieht das ganze entspannt: Solange die Freigabe vom Statiker da ist und ein "telefonisches OK" vom Bauamt gegeben wurde, würde er diese Wand ohne Antrag rausnehmen.

Wohnung, Baugenehmigung, Eigentumswohnung, RLP, wanddurchbruch
Bekommt so ein Stall überhaupt noch eine Genehmigung?

Hier in der Umgebung wurde eine neue Reitanlage errichtet. Natürlich alles vom feinsten. Die Pferde stehen da in Paddockboxen. Auf dem ersten Blick denkt man der Stall hat auch Weiden, aber die Wieden die dort direkt anliegen gehören dem Reitverein auf der anderen Straßenseite.

Ich kenne (nicht persönlich) auch jemanden der dort sein Pferd stehen hat, tatsächlich, hat der Stall dem Reitverein zwei Wiesen abgekauft (2 für rund 50 Pferde) und es gibt 3 Minipaddocks (für Rund 50 Pferde)

Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ställe nicht mehr gebaut werden dürfen, weil mittlerweile (so dachte ich) eine ausreichende Bewegung für die Pferde nachgewiesen werden muss. Oder reicht dass dann in Form einer Führanlage, die der Stall auch hat.

Versteht mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Boxenhaltung, mein Pferd steht selber in einer Box. Nur sollte man trotzdem für genügend Bewegungsmöglichkeiten sorgen und Minipaddock und 2 kleinere Weiden reicht dafür nicht aus, wenn die Pferde mehr als ein oder 2 Stunden raus sollen.

Ich kenne zwar solche Anlagen, aber die sind alle schon älter. Ich dachte wirklich wenn man einen neuen Stall baut muss man eine spezielle qm Anzahl an Weide oder Paddock Fläche vorzeigen können oder ist dem nicht so.

Für mich hätte der Stall keinen Reiz. Ich nutze zwar selber eine Führanlage und eine Halle ist mir auch wichtig, aber mir ist die mehrstündige Bewegung meines Pferdes auf dem Paddock oder Weide eben auch wichtig. Ich frage mich auch ernsthaft wer da sein Pferd unterstellt.

Darf sowas tatsächlich noch gebaut werden?

Tiere, Pferd, Reiten, Tierschutz, Baugenehmigung, Stall
Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück
Architekt Betrug?

Hallo Community, ich brauch euren Rat..

Wir haben mit einem Architekten einen Vertrag darüber geschlossen, dass dieser die Pläne für unser Haus und einen Bauantrag beim Bauamt stellen und damit die Baugenehmigung für unser Haus sichern sollte. Der Vertrag sah einen Festpreis von 5000€ vor, wobei 2000€ als Vorschuss gezahlt werden sollten und das restlich Geld dann, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Architekt versprach uns alles in 1-2 Monaten zu erledigen.
Nun kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen, da der Architekt ständig Pläne erstellte, die mit den Bauvorgaben des Bauamts nicht übereinstimmten und zusätzliche Geld forderte (für seine Arbeitsversicherung und für die Bauvorlageberechtigung), was jedoch nicht im Vertrag geregelt war. Wir zahlten ihm dieses zusätzliche Geld, da er sonst die Weiterarbeit einstellen wollte. Nach großer zeitlicher Verzögerung war der Plan nun fertig und er stellte den Bauantrag beim Bauamt.
Nach einiger Zeit meldete sich das Bauamt bei uns und informierte uns darüber, dass noch etliche Unterlage fehlen. Als wir den Architekten konfrontierten, hat er uns nur wieder hingehalten und uns darauf vertröstet, dass er nur noch einige Wochen braucht.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir beschlossen die Zusammenarbeit zu kündigen und uns einen neunen Architekten für unser Vorhaben zu suchen, den wir schließlich auch gefunden haben. Den Vertrag mit dem bisherigen Architekten haben wir aufgelöst und vertraglich festgehalten, dass wir die bisherigen Baupläne weiter nutzen können.
Nach einigen Tagen bekamen wir jedoch erneut einen Anruf vom Bauamt, dass uns darüber informierte, dass der vorherige Architekt die Nutzung der Pläne nicht erlaubt.
Nun zu meiner Frage: Darf er uns die Nutzung der Pläne verweigern? Können wir den gezahlten Vorschuss zurückverlangen, da wir im Endeffekt keine Leistung erhalten haben und der Architekt nun auch die Nutzung der bisherigen Leistung verbietet?
Können wir allgemein Klage erheben, wegen der ganzen verlorenen Zeit, die uns seine Unzuverlässigkeit gekostet hat?

Danke schonmal für die Antworten!

Recht, Architekt, Bauantrag, Baugenehmigung
Angrenzende Scheune ausbauen?

Ich wohne noch im Haus meiner Eltern in Thüringen, welches einfach viel zu klein für uns ist.

Mein großer Wunsch ist es die Scheune auszubauen, die direkt an unser Wohnhaus angrenzt. Ich weiß leider nicht genau wie groß sie ist, aber es geht mir hier auch eher um allgemeine Fragen.

Ich kenne mich leider mit diesem ganzen Behördenkram noch nicht so recht aus und werde nicht so richtig schlau. Aber bevor ich mich damit herumschlage, dachte ich mir ich frage mal hier die lieben User.

Mir ist klar, dass ich das ganze beim Bauamt beantragen muss (oder nicht, weil ja nichts neu gebaut, sondern nur innen ausgebaut wird?)

Es würde dabei wirklich nur darum gehen Wände zu ziehen, Elektronik und Heizung zu verbauen, Fenster einzusetzen und um die Wasserversorgung. Eventuell müsste das Dach noch neu gedeckt werden. Ein Zugang ist schon vorhanden, nur die Tür und eventuell die Treppe müssten erneuert werden

Das Gebäude an sich steht schon und grenzt, wie gesagt direkt an unser Wohnhaus an. Die Wohnung wäre dann auch nur auf der oberen Etage. Unten befindet sich nur die Werkstatt und der Heizungsraum, sowie diverse Abstellräume die früher als Lagerräume für Heu und Stroh genutzt worden sind.

Es sollte auch keine allzu große Wohnung entstehen, da es ja nur für mich wäre.

Ich habe beim recherchieren immer wieder gelesen, dass ich vorher einen Architekten beauftragen müsste, der einen Plan für das Bauamt anfertigt. Wir wollten allerdings größtenteils alles selbst in die Hand nehmen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Muss ich wirklich einen Architekten beauftragen und wie hoch stehen die Chancen, dass es genehmigt wird? Hat schon jemand ähnliches bewerkstelligt und kann mir sagen welche Kosten ungefähr auch mich zu kommen?

Hausbau, Bauamt, Baugenehmigung, Scheune
Mein Nachbar macht mir das Leben zur Hölle! Brauche Tipps?

Hallo zusammen,

meine Nachbarn machen mir das Leben zur Hölle, jede Woche gibt es was neues was sie stört und das wird geklingelt, das Baby wird dadurch wach und man muss vor der Tür mit denen Diskutieren. Wir sind alle Eigentümer in einem Reihenhaus, aber so wirklich Ahnung, was man darf und was nicht hat der Nachbar nicht! Er denkt er hat gekauft und er darf machen was er will.

Nun ist es so, das die Regenrinne des Nachbarn immer überläuft und er meint es liegt daran das die Rohre voll sind - sind sie aber nicht der Nachbar hat auf dem Dach ein Erkerfenster, aus dessen Rohr das Wasser bei starkem Regen regelrecht in die Reguläre Dachrinne schießt und somit auf der anderen Seite der Rinne runterplätschert... somit hat der Nachbar bei starkem Regen den Flur nass.

Nun fing er einfach an vor meiner Garage eine Pipeline zu graben, wir wurden nicht gefragt und bringen würde es auch nichts - ich meine HÄ??? wieso sollte das wasser nicht mehr aus der Rinne bei Ihm rüberschießen wenn das Rohr anders abgeleitet wird? Nun haben wir mit dem 3. Nachbarn im Bunde geklärt, das wir die Rinnen unterteilen und jeder sein eigenes Fallrohr bekommt, damit wir endlich ruhe haben.

Nun ist der Nachbar - der der Probleme macht - hingegangen und hat das Regenrohr was er bereits freigegraben hatte voll mit Dreck und Laub gekippt - wie unnötig und kindisch.

Meine Frage: meint Ihr ich soll abwarten ob die jetzt langsam mal den Ball flach halten oder soll ich auch mal rechtliche Schritte gegen die Nachbarn einleiten? es gibt SEHR VIELE Dinge die sie gemacht haben, die nicht erlaubt sind... das wäre z.B.:

  1. den Vorgarten gepflastert und zum Parkplatz gemacht (bei uns in der Stadt nur mit genehmigung erlaubt und man sollte bestimmte vorgaben einhalten beim pflastern , die nicht eingehalten sind...z.B. senkt der Vorgarten sich langsam aber sicher extrem ab)
  2. auf besagtem Parkplatz wird nur mit fetten limousinen geparkt, die viel zu lang dafür sind, teilweise ragt das auto bis zur straße vor und ich muss mit meinen 2 kindern auf die hauptstraße
  3. eine Abluft für die Abzugshaube direkt neben mein Klofenster an der Grenze errichtet (auch nur mit genehmigung erlaubt, ich muss es auch erlauben weil es eig. 1 m von der Grenze entfernt sein muss - ich hätte es aber nicht erlaubt, da mir mein Erdgeschoss total zu-stinkt wenn die nachbarin kocht!
  4. wir haben einen Wendehammer wo unsere Garagen stehen, da die nachbarn in ihre garage nicht reinpassen parken sie davor... was gar nicht geht in einem Wendehammer, denn der ist zum Wenden da!

Das war's erst mal aber es gibt noch mehrere eher kleinigkeiten über die ich mich nicht aufregen will.

Was meint Ihr? Still bleiben - also sich alles gefallen lassen? - damit die nachbarn weiterhin meinen sie können machen was sie wollen, oder etwas unternehmen?

LG

Recht, Baugenehmigung, Eigentum, Nachbarn, Nachbarschaft, Ordnungsamt

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