Fremde Leute wollen Party im Hinterhof. Zugang nur durch meinen Flur? Brandschutz?

Ein kleiner juristischer Fall zum Knobeln, in den ich mehr verstrickt bin als ich das eigentlich möchte...;-)

Der Besitzer eines Ladenlokals hat ein im Hinterhof befindliches Gebäude gemietet. Dieses wurde grundsaniert, jedoch keine Rettungswege ausgeschildert, keine Brandmeldeanlage installiert. Die Räumlichkeiten sollen als Proberäume genutzt werden, sind aber noch nicht fertig gestellt.

Nun soll dort eine Party stattfinden mit ca. 100 Leuten. Lediglich die sporadischen Nutzer dieser Räume kennt der Ladenbesitzer und hat trotzdem zugesagt.

Der einzig mögliche Zugang zu diesem Gebäude führt durch den Hausflur eines Mietshauses.

Ist diese Party überhaupt zulässig? Es existiert kein Rettungsweg und die Haustür des Mietshauses würde die ganze Nacht wohl geöffnet sein. Da das Haus in der direkten Nähe einer Partymeile steht, ist damit zu rechnen dass auch ungebetene Gäste den Hausflur betreten. Da die Gäste eh unbekannt sind dürfte es schwierig werden zu unterscheiden, wer da noch dazu gehört.

Außerdem ist natürlich von einer erheblichen Lärmbelästigung auszugehen wenn 100 betrunkene Menschen den Zugang durch den Hausflur nutzen.

Muss ich als Mieterin das so hinnehmen? Ich mache mir schon Sorgen um meine Sicherheit. Ich möchte gerne schlafen und habe ungern 100 völlig fremde bekiffte und betrunkene Menschen im Hausflur.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Wirklich!

Alkohol, Brandschutz, Recht, Mietrecht, Baurecht, Jura, Ruhestörung, Versicherungsschutz
Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Grenzgarage in entspr. Baufenster ohne Nachbarzustimmung in NRW?

Hallo,

wir möchten auf unserem Grundstück in NRW ein EFH mit angrenzender Doppelgarage errichten.Der B-Plan enthält neben dem regulärem Baufenster ein weiteres Baufenster explizit für eine Garage, das an der Grenze zum Nachbarn anliegt. Die Garage würde eine Kontaktlänge von weniger als 9m an der Grenze, eine Höhe von max. 3m und selbstverständlich keine Fenster zum Nachbarn haben. Allerdings würde die Garage innerhalb des Baufensters fortgesetzt und hätte auch mehr als 40m2.

  • Benötigen wir eine Zustimmung des Nachbarn für den Garagenbau?
  • Muss er uns die Errichtung inkl. Fundamente gestatten, auch, wenn dazu sein Grundstück betreten werden müsste und wir anschließend den Ausgangszustand bestmöglich wiederherstellen (Hammerschlag- und Leiterrecht)?
  • Sein Grundstück liegt etwas höher als unseres, sodass wir auch Bereiche haben, die wir mit Betonwinkelstützen (L-Profil) abstützen würden, sodass die Stützen auf unserem Grundstück sind. Allerdings wäre es baulich sinnvoller, den Fuß des „L“ unter den Hang, sprich unter dem Hügel auf seinem Grundstück zu setzen. Die Erdoberfläche würde selbstverständlich wieder angefüllt und wiederhergestellt. Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, die uns dieses gestattet oder müssen die Profile zu uns zeigen und dann unverhältnismäßig tief in den Boden, um Stabilität zu erreichen?

Vielen Dank für die Antworten!

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Recht, Garage, Baurecht, Nordrhein-Westfalen
Baurecht , Anbau , Überbau , Gartenhaus darf das sein?

Folgendes Szenario :

Unsere Doppelhaushälfte war die letzten Zehn Jahre vermietet , nun wohnen wir selbst darin. In dieser Zeit hat unsere Nachbarin zwei bauten errichtet, wo ich nicht ganz mit einverstanden bin und sie sich keinerlei erlaubnis von uns eingeholt hat.

zu einen hat sie einen Terassenüberdachung von 6x3x2,5m ( länge x tiefe x höhe) errichtet , welche genau an unserem Grundstück endet. Dadurch sind die Lichtverhältnisse in unserem Wohnzimmer eingeschänkt und zugleich fühlen wir uns zugebaut.

zum anderen :

vorweg : wir haben ein grundstück welches am hang liegt. am Ende des Grundstückes steht ein zweites Häuschen welches man über eine andere Strasse erreichen kann , oben auf strassen niveau ist eine garage und darunter befindet sich ein raum den wir als Bar nutzen. Ich hoffe Ihr könnt folgen.

so. An eine Außenwand von der Garage7Bar hat sie eine Art Gartenhaus oder Schuppen errichtet , wo die Pfette und die darunter befindlichen Stützen in meine Außenwand gedübelt worden sind - gleichzeitig hat sie keinerlei Wandanschluss hergestellt.

Meine sorge ist, dass früher oder später Näße ins Mauerwerk eindringt.

Und sie häte sich mit sicherheit eine erlaubnis dafür bei uns holen müssen , damit sie dort was befestigen darf ?

Kann Ich prüfen lassen, ob die Dinger da legal stehen ?

Kann ich drauf bestehen, dass sie einen Wandanschluss herrstellt oder gar komplett Rückbauen muss ?

Über jede antwort wäre ich dankbar !

Recht, Gesetz, Baurecht
Böschungsabsicherung bei Neuanlage Weg?

Hallo, 

wir haben in NRW ein aus einer aktuellen Grundstücksteilung ein Hinterliegergrundstück gekauft und das vorne stehende Haus samt Teilfläche ist aktuell separat verkauft worden.

Neben dem Haus entlang haben wir ein 3,5m breiten Grundstücksstreifen explizit als Zuwegung zu unserem Grundstück erworben, was die einzige Zufahrtsmöglichkeit auf unser Grundstück darstellt.

Leider gibt es eine etwa 1,5 m hohe Böschung, durch die die Grenze verläuft. Diese Böschung gehört zu einem Hügel, auf dem ein Anbau des Nachbarhauses steht (über unserem Grundstücksniveau). Wir vermuten, dass dieser Hügel vor dem Bau des Nachbarhausanbaus aufgeschüttet wurde.

Folgendes Problem stellt sich: 

Wir müssen den Fuß des Hügels auf unserer Grundstücksseite etwas abtragen, um eine ebene Wegfläche zu erhalten. Der Nachbar weigert sich, dass wir für eine Abstützung L-Stützen "unter seinen Hang" setzen dürfen und anschließend selbstverständlich für neues Gras sorgen würden.

Eine Hangabsicherung nur auf unserer Seite macht den Weg ggf. zu schmal.

Wer ist überhaupt für die Absicherung zuständig? Wir, weil wir aktuell das Niveau verändern? Oder beide, weil sein Bodenniveau vermutlich auch nicht das ursprüngliche ist? Oder er, falls der Hügel auf dem Grundstück (der offenbar schon viele Jahre besteht) oberhalb des "gewachsenen Erdniveaus" liegt?

Muss er uns den Eingriff in sein Grundstück zum Setzen von L-Profilen erlauben?

Haben wir ein Anrecht, die Absicherung, die im Interesse beider Grundstücke ist, genau hälftig auf die Grenze zu setzen?

Oder ist es sogar so, dass er unseren Weg auf der vollen Breite akzeptieren muss, weil er das Haus genau unter diesen Bedingungen gekauft hat und dann sogar für die Absicherung zuständig ist bzw. diese auf seinem Grundstück befindlich sein müsste, weil es unseren Weg sonst zu sehr einengen würde?

Vielleicht ist auch noch als Hintergrundwissen sinnvoll, dass der Nachbar für den überwiegenden Teil des Weges entlang des Hügels ein Geh- und Fahrrecht inne hat und hälftig für die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht aufkommen muss (lt. Kaufvertrag/Grundbuch). Anders herum haben wir gleiche Rechte und Pflichtem auf einem Teil seines Hofes, was unsere "Einflugschneise" in den Weg vergrößert bzw. als Rangierraum dient.

Über schnelle und kompetente Hilfe freue ich mich sehr!

Vielen Dank

Recht, Baurecht, Nachbarn, Weg
Nachbar hat tief an unserer Grundstücksgrenze abgegraben. Was kann man tun?

Unser neuer Nachbar hat an unserer Grundstücksgrenze tief abgegraben (alle Häuser stehen hier in Hanglage), da er ebenerdig bauen wollte. Er hat uns auch mehrfach versprochen, sobald die Fertiggarage steht (nun schon seit fast 8 Wochen) das er dann sofort unser beschädigtes Grundstück (sind gute 25 Meter) wieder herrichtet. Auch das Auffüllen an der Garage - hier fehlt ca. 30 cm Erdreich Breite auf einer Länge von 9 m) wollte er dann sofort machen. Leider ist bis heute nix passiert.

Auch ist sein Grundstück total vermüllt, saodas auch Mull beim anderen Nachbarn gelandet ist, also durch Wind und Wetter.

Wegen unserem Problem das Unterlassens des Herrichtens haben wir ihm einen Brief eingeworfen, indem wir das nun alles schriftlich mitgeteilt haben. Problem ist, das nun unsere Terasse, welche an seiner Garage grenzt auf einer Seite die Fuge nun reisst. Unser Gartenplaner hat gemient, das liegt daran deas der Nachbar abgegraben hat und bisher nicht aufgefüllt hat, bzw. das Grundstück mit L-Steinen abfängt.

Wir haben nun natürlich arge Sorge das bei uns noch mehr beschäfigt wird durch sein unterlassen. Haben ihm natürlcih bereits eine Frist gesett und auch die Info zukommen lassen, das alle weiteren Schäden von ihm zu tragen und zu zahlen sind.

Ich weiß, ist echt schwer, denn wir sind normalerweise an einer friedlichen Lösung interessiert. Hat jmd. eine Idee ausser nun gleich schwere Geschütze wie RA?

Freue mich über Eure Ideen und Vorschläge.

bauen, Rechte, Baurecht
Stromversorger in BW weigert sich Holzstrommasten zu versetzen?

Suche Erfahrungsberichte bevor ein Anwalt konsultiert wird.Wir haben auf einem Grundstück in BadenWürttemberg ein Haus gebaut. Im Grundbuch beim Notar und auch bei der Gemeinde war als Dienstbarkeit NICHTS eingetragen. Als wir beim Hausbau dann im hinteren linken Eck zwei riesige Bäume entfernt haben, haben wir gesehen dass ein Holzstrommasten samt rostiger Stahlseile dahinter "versteckt" war. Von der Straße aus wirkte das immer als ob der Stromholzmasten auf den auf dieser Seite direkt anliegenden Grundstücke welche auch an diesem Stromnetz angeschlossen sind, liegen würde und nicht bei uns. Wir sind an diesem Pfosten nicht angeschlossen sondern haben eine unterirdische Leitung auf unsere Straßenseite.Wir haben die FairNetz GmbH schriftlich gebeten, den Stromholzmasten versetzen zu lassen da allein die verosteten Stahlseile mitten im Garten eine wirkliche Gefahr für unsere Kleinkinder darstellen und auch dem geplanten Gartenhäusschen im Weg stehen. Die beiden angrenzenden Nachbarn die selbst angeschlossen sind, haben ihren eigentlichen Garten auf die andere Seite und es würde rein räumlich hier niemanden beeintröchtige wie uns. Als Rückantwort von FairNetz kam nur ein Verweis auf die NAV (Niederspannungsanschlussverordnung), dass eine Eintragung ins Grundbuch nicht nötig sei. Meiner Meinung nach bestätigt die NAV aber nur Duldungsrecht bei eigenem Nutzen dieser Leitung, was bei uns ja nicht der Fall ist.Vielleicht hatte ja jemand bereits selbiges oder ähnliches Problem und kann uns berichten Liebe Grüße und merci

Recht, Baurecht, Strommast
Hallo, mein Nachbar will einen Carport bauen und mit als Terrasse nutzen. Ersteres stört uns nicht, zweiteres aber schon, aufgrund unserer Privatssphäre. Danke?

Guten Abend,

ich entschuldige mich vorweg für alle Unstimmigkeiten das Forum betreffend. Es ist mein erster Eintrag.

Mein sitz ist in Bayern, südlich von München.

Ich habe die letzten 4 std in google geforscht und gesichtet, aber wirklich konkretes habe ich nicht gefunden. Daher mein Hilferuf hier.

Folgender Tatbestand:

Mein nachbar, mit dem ich aufgewachsen bin und mit dem ich regelmäßíg 1x die woche "abhänge" beabsichtigt einen Carport zu bauen, und zwar in dem Zwischenraum meiner Hausrückwand, Südseite, und seines Personaleinganges (er ist Gastronom).

Diesen möchte er auch noch als Dachterrasse verwenden, laut seiner aussage mit Tisch und stühlen zum Berauchen. Selbigen dürften wir auch verwenden, sollten wir jemand einen Wanddurchbruch wagen, der aber ausser Frage steht.

Sein Carport müsste 2 Auto umfassen und er würde bis ca. 15cm an meine Hauswand angrenzen. Die 15cm Abstand bilden unsere vertikalen Dachrinnenabflüsse. Genaueres hat er vorab beim Essen nicht erwähnt, nicht wann, nicht wie oder mit wem.

Meine Mitbewohnerin war im ersten Moment ziemlich verdutzt und blieb eine zeitlang wortlos und macht sich seitdem Gedanken.

4 std googlen brachten mich zu folgendem Ergebnis, wobei ich so viele Maße, Paragraphen, Verordnungen und Hinweise gelesen habe, dass ich unsicher geworden bin, was wo jetzt wie gilt.

zb, dass man ab bestimmten maßen, 9x3m, 3m abstand zur Grenze halten muss und darunter man bis auf die hausgrenze bauen darf. dass darüber eine baugenehmigung erforderlich ist, so wie etwa das einholen einer einveständniserklärung des Nachbarn, mindestens 50m³, etc.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, da es jetzt nacht ist, dass er mit den Maßen etwa hinkommt, sprich 9x3m, evtl noch 1x1m weniger, wenn ich Pech habe und je nach Bau.

Die Wirtschaft wurde vor knapp 5 jahren neu renoviert, wie auch unsere besagte Wandseite. Sie erhielt einen neuen Anstrich und eine kleine Drainage. Später ließ der Nachbar noch ein Tor anbringen, verbunden zwischen unserer Hauswand und der seinen. Im Grunde kein problem, ausser wenn der wind mal wieder die Sat.antenne verschoben hat, dann muss ich ihn anrufen und fragen ob er uns aufmacht, das Auto rausfährt und wir die Antenne über Leiter justieren können. Unser Haus ist noch im Besitz der Bank, die auch die Wirtschaft renoviert hat.

Grundsätzlich hat meine Mitbewohnerin mit dem Carport an sich kein problem, jedoch mit der Nutzung als Dachterrasse schon, da man so ungehindert in unsere Küche und Wohnzimmer spähen könnte und sie die Räume im Sommer mittags und abends nicht mit Vorhänge versehen will.

Ich stehe zwischen den Fronten, bin mir über meine Rechte unklar und weiß nicht wie ich mich weiter verhalten soll.

Könntet ihr mit bitte sagen was Sache ist? Ich sende auch morgen ein Foto nach, wo der Carport entstehen soll.

MfG Just4

Terrasse, Baurecht, Carport
Wer nennt mir die genauen Maße des Baufensters unseres Grundstücks?

In einem anderen Beitrag hatte ich ja schon geschrieben, dass wir einen Anbau an unser Haus plane. Doch im Vorfeld muss natürlich klar sein wie viel Platz wir noch zum Bauen haben. Der Bebauungsplan ist etwa 35 Jahre alt und wurde etliche Male verändert. Auch die Grundstückszuschnitte sind heute ganz anders als ursprünglich geplant. Im Ursprungsplan hätten wir 8 m zur Straße Abstand halten müssen. Doch die Straße verläuft heute ganz anders als ursprünglich und es gab auch etliche andere Veränderungen, wie z.b. der parallele Verlauf zur nördlichen Grundstücksgrenze und nicht wie ursprünglich geplant, dass die Baugrenze parallel zur südlichen Grundstücksgrenze verläuft.

Das Kreisbauamt kann mir keine genaue Auskunft über die Grundstücksgrenzen und deren Abstand zum Baufenster nennen, verweist auf die Stadt als zuständige Behörde für den Bebauungsplan.

Die Stadt wiederum sagt, dass man das nicht so genau sagen könnte und es gemessen werden müsste. Bei Nachfragen was damit gemeint sei wurden die Antworten immer schwammiger und weit weg von aufklärend, sodass ich immer noch nicht mehr weiß.

Bevor ich einen Architekten beauftrage um eine Bauvoranfrage zu stellen möchte ich natürlich wissen ob das Baufenster überhaupt noch für diesen Anbau ausreicht. Ansonsten hätte ich Kosten die ich mir gut sparen könnte, wenn ohnehin klar wäre dass der Platz innerhalb des baufensters nicht ausreicht.

Wer könnte mir denn hier wohl Auskunft geben?

Hausbau, Architektur, Bauamt, Baurecht, Baugrundstück, Grenzabstand
Kann die Stadt mir den Teil von meinem Grundstück zwangsweise "Abkaufen"?

Zu Situation: An einem Grundstück sind knappe 5m² von der Stadt mit einem Gehweg überbaut worden ohne dass dazu eine Genehmigung des Eigentümers vorgelegen hat. Erst durch eine Vermessung (nach Verkauf und ausgelöst durch den neuen Eigentümer) ist dieser "Fehler" aufgefallen, da die realen Grundstückabmessungen eben nicht mit denen, die beim Liegenschaftsamt verzeichnet sind übereinstimmen. Hier ist der Bereich des öffentlichen Gehweges klar dem Grundstück und nicht dem öffentlichen Straßenbereich zugeordnet.

Kann die Stadt nachträglich die Grundstücksgrenze ändern, in dem sie die knapp 5m² kauft? Geht das ggf. auch gegen den Willen des Käufers - also sozusagen als Zwangsmaßname wegen übergeordneten Allgemeininteresse (öffentlicher Gehweg ist wichtiger als privates Rosenbeet)? Oder kann der Eigentümer darauf bestehen, dass die Stadt den Gehweg auf ihre Kosten entfernt?

Sollte es zwischen dem vorherigen Eigentümer des Grundstücks und der Stadt eine (mündliche) Absprache gegeben haben, die besagt dass der Gehweg über Privatgrund gebaut werden darf, wäre eine solche Absprache rechtlich überhaupt zulässig? Bedarf es bei solchen Angelegenheiten, die Immobilien betreffen nicht zwangsweise der Einschaltung eines Notars sowie der Schriftform was vertragliche Regelungen angeht?

Was kann der jetzige Eigentümer also unternehmen und welche Möglichkeiten hat er im Auftreten gegenüber der Stadt? Wäre eine Art "Kuhhandel" möglich wie z.b. Ihr behaltet die 5m² Gehweg und erteilt mir die Genehmigung den Baum zu fällen oder den Zaun mit Höhe x zu bauen. - wobei diese Vorhaben unter normalen Bedingungen eher schlechte Chancen auf Zustimmung gehabt hätten!

Freue mich auf Eure Antworten.

Baurecht, Grundstück, Straße
Was darf ich überhaupt in meinem eigenen Kleingarten?

Hallo zusammen, wir beabsichtigen uns einen Garten zu kaufen - ca. 600m² wäre da unsere Vorstellung. Ziel sollte es eigentlich sein, den Garten richtig zu nutzen - "bewirtschaften". Darunder verstehen wir Obst- und Gemüseanbau, Holz machen und lagern, Wasserbehälter für Regenwasser aufstellen, statt Gartenhaus evtl. einen kleinen Wohnwagen aufstellen, ..... Da eine Schrebergartenanlage mit "Vereinsleben" und Verpflichtungen nicht so unser Ding sind, haben wir uns nach Privatgärten umgesehen, da wir im Glauben waren, man hätte erheblich mehr Freiheiten. Um Unannehmlichkeiten vor einem Kauf aus dem Weg zu gehen, habe ich mal bei der Stadt angerufen um einige "Grundfragen" abzuklären. Leider war ich danach recht ernüchtrert.

Großen Baum fällen der das Licht von den Beeten weg nimmt - nicht erlaubt. Holz aufschichten und mit Plane abdecken - nicht erlaubt. Carboard für Wassergewinnung - nicht erlaubt. Anhänger langfristig abstellen - nicht erlaubt. Wohnwagen abstellen - nicht erlaubt Terasse mit Überdachung an vorhandenen Schuppen anbauen - nicht erlaubt Auto abstellen - nicht erlaubt

Das Bauliche Maßnahmen wie Überdachte Terasse der Genehmigung bedürfen, kann ich ja gerade noch verstehen, aber der Rest? Der Herr vom Amt hat sich immer wieder auf das Bundeskleingartengesetz berufen, welches ich mir natürlich herundergeladen habe - für eine Schrebergartensiedlung macht das sicherlich ja auch noch Sinn, aber für alle Gärten?

Zumal - wenn man sich so umschaut sieht man recht heufig, Wohnwagen in Gärten stehen, oder aufgesetztes Holz, oder Fahrzeug parkt in der Einfahrt...... Alles ohne Erlaubnis?

Wer weiß Rat? - Hat der gute Mann vom Amt Recht? Gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiede?

Über Antworten würden wir uns sehr freuen

Garten, Baurecht
Formulierung Bebauungplan (Entwurf) zu Wege- und Leitungsrecht? Soll ich damit gezwungen werden..?

Moinsen,

aktuell wird für einen kleinen Teil unseres Dorfes eine Änderung des Bebauungsplanes (Nachverdichtung!) angestrebt. Der Entwurf liegt aktuell aus und besonders ein Passus bereitet mir Bauchschmerzen.

.."sämtliche Grundstücke sind heute verkehrlich .. erschlossen. Bei Grundstücksteilung (=Bebauung in 2ter Reihe) ist die verkehrliche Erschließung durch entspr. Flurstückzuschnitte oder private Wege- und Leitungsrechte zu sichern. Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind bereits vorhanden. NEUE VORHABEN WERDEN DARAN ANGESCHLOSSEN."

Unser Nachbar in 2ter Reihe möchte ganz unbedingt sein großes Grundstück mit weiteren Häuser zupflastern (Geld ist geil!). Das ist bis dato daran gescheitert, dass es *nur für sein 1-Fam.Haus* ein im Grundbuch eingetragenes Wege- & Leitungsrecht gibt und wir nicht daran denken, dieses für weitere Häuser zu erweitern.

FRAGE: Heißt der obige SATZ nun, dass ich quasi per Bauplanänderung dazu gezwungen werden kann, weitere Wege- & Leitungsrechte erteilen zu müssen??

Im Gültigkeitsbereich (Flurkarte) ist nämlich ausschließlich für mein bereits belastetes Grundstück ein entsprechendes Planzeichen eingezeichnet. In der Legende heißt es dazu: "Mit Wege- und Leitungsrecht zu belastende Flächen zugunsten der Anwohner/ Ver- & Entsorger" gem. §9 Abs .1 21 BauGB.

Baurecht, Bebauungsplan, Grundstück, Wegerecht
Wer kennt sich aus, in Sachen Grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht Fenster und Lichtschutz?

Ich bin gerade am renovieren. Meine Nachbarn sind ein Frührentner-Ehepaar und mit der kompletten Anwohner der Strasse verkracht, weil sie sich in alles einmischen. Bisher war ich verschont geblieben. Vor 4 Wochen habe ich meine Nachbarin darüber aufgeklärt, dass ich mein Bad renoviere, und wie ich das ganze vorhabe machen zu lassen. Meine Badewanne stand genau an meiner Außenwand zum zum Hof Nachbar im Obergeschoss eines Einfamilienhaus. Das Dach über der Badewanne war 65 cm tiefer als das restliche Bad. Es war so eine art Nische in der die Badewanne stand. Und zwischen der niedrigeren Decke und der hohen waren 2 kleine Fenster (nur kippbar). Ich bin 1,65 und konnte gerade noch unter der Brause stehen- Meine Söhne allerdings, sind um einiges größer und mussten sich beim Duschen bücken. Deshalb wollte ich die Nische weg machen, und das Dach über der Badewanne dem restlichen Dach anpassen. Die alten Fenster waren zurückgesetzt, um die breite der Badewanne.Man hätte nicht in den Hof schauen können, auch wenn das Fenster zu öffnen gewesen wären. Heute wollten die Handwerker das neue Fester (ebenfalls nur Kippbar und mit Sichtschutz) einbauen, allerdings nicht zurückgesetzt sondern bündig an meiner Außenwand in ca. 5 Meter Höhe. Der Nachbar schrie sofort rum, ich solle das stoppen, dafür bräuchte ich seine Einwilligung, er würde sofort die Polizei rufen. Hat er Recht. Das Fenster ist für mich so hoch, (2,40m) dass ich eine Leiter bräuchte um hinaus schauen zu können. Leider war ein ruhiges Gespräch mit meinem Nachbar nicht möglich. Wer kennt sich aus, ich brauche dringend schnell Rat, die Handwerker habe ich erst mal gestoppt. Wenn mein Nachbar Recht hat, welche Möglichkeiten, hätte ich außer ein Fenster sonst noch? Sind Glasbausteine ohne die Einwilligung der Nachbar möglich, oder zählt das auch zu Fenster? Vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nahmen, diesen langen Text zu lesen.

Fenster, Gesetz, Renovierung, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaft, Sichtschutz
Nachbar baut Garage/Carport/Terasse auf Grundstücksgrenze ohne Mindestabstand, städt. Bauamt nickt das ab. Wie vorgehen?

Der Fall liegt so: Ein sanierungbedürftiger Altbau wird von einem stadtbekannten Architekten erworben. An das Gebäude anschließen soll nun eine neu zu errichtende Garage mit Terrassenfläche oben und direktem Zugang ins 1. Obergeschoss des Hauses. Unsere Terasse liegt dann direkt gegenüber auf gleicher Höhe. Das Bauamt hat den Plänen statt gegeben, Widerspruchsfrist läuft! Nach Prüfung des Entwurfs durch mich musste ich feststellen, dass der Abstand der Bauwerke nur wenige Zentimeter beträgt, die stadt. Vorschriften verlangen aber m.W. deutlich mehr (Altstadt, teils historisch, Brandschutzvorschriften). Nach den vom Bauamt genehmigten Plänen lägen nun die Gebäude (Terrassen) dicht an dicht (Abstand ca. 20cm), wo vorher eine freie Fläche war von ca. drei Metern war. Das Bauamt behauptet, es gebe da Ausnahmen von dieser Regelung, es sehe keine Probleme. Ich könnte ja einsprechen. Indirekt ließ man durchblicken, dass man als Behörde sehr an dieser Bebauung interessiert sei, da es sich um eine hässliche Baulücke handelt im Altstadtbereich- das ist nachvollziehbar für mich. Der Bauherr -geichzeitig Eigentümer (selbstst. Architekt von Beruf) - will keinen Kompromiss eingehen und die Abstände größer planen. Er sieht offensichtlich keinen Anlass, uns entgegenzukommen, antwortet nicht einmal auf unsere Vorschläge.Er ließ nur durchblicken, dass er nicht daran denkt, einen neuen Bauplan einzureichen. Kann man ggf. einen finanz. Ausgleich von ihm verlangen, und ist das alles rechtens was die städt. Baubehörde da macht? Kann man Entschädigung verlangen, von wem, wie hoch usw. Sinnvoll? Vielen Dank, eilt etwas, da Einspruchsfrist läuft. Ort: Stadt 80 000 Einw. Baden-Württemberg

Haus, Baurecht, Baurecht Baden Württemberg
Gabionenwand (4m x1,80m x 0,25m, ca. 2 Tonnen schwer) als Zaun direkt an Grenze: Anzeigepflicht durch Nachbar?

Der Bauherr direkt neben uns hat ohne Mitteilung an uns einen Gabionenzaun direkt an der Grenze zu unserem Garten aufgestellt, unmittelbar vor unser Terrassengeländer, zwischen unserem und einem von ihm als Investor erstellten Reihenhaus (wobei beide Reihenhäuser leider direkt verbunden sind, er hat seines als Investor erstellt und will es teuer verkaufen). Wir waren gerade ein paar Tage verreist und haben dies nach Rückkehr mit Entsetzen festgestellt. Jetzt können wir nicht einmal mehr unser Terrassengeländer reparieren, da er den Zugang komplett zugestellt hat. In der Baugenehmigung für sein inzwischen fast fertiges Haus war keine Gabionenwand an der Grenze zu uns ausgewiesen. Anhand der von uns bestimmten Abmessungen hat dieser Zaun ein Gewicht von ca. 2100 kg, also über 2 Tonnen (laut Gabionenrechner im Internet). Wir befürchten nun unter anderem eine besondere statische Belastung mit der Gefahr der Absackung des ohnehin vor ca. 20 Jahren bereits abgesackten Geländes, in nur ca. 200 m Luftlinien-Entfernung von einem großen Fluss mit toten Armen, auch ganz in der Nähe unseres Grundstücks.

Ist eine so schwere Wand nicht vorher absprachepflichtig? Sind hierfür nicht auch vorher Berechnungen eines Statikers erforderlich? Muss ich das dulden?

Ist eine derart schwere Mauer nicht auch durch das Bauamt genehmigungspflichtig, mit genauen Angaben von Maßen, Gewicht und Aufstellungsort?

(Anmerkung: Dieser Investor hat auffallend viele Merkmale mit Donald Trump gemeinsam: materiell sehr reich, in der Immobilienbranche tätig, arrogant, gierig, rücksichtslos, skrupellos, daher keine normale verlässliche Kommunikation möglich!).
Wir fühlen uns wie David gegen Goliath!

Wer weiß Rat oder hat Erfahrung? Danke im Voraus.

Baurecht, Nachbarschaftsrecht, Grundstücksgrenze

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