Erstwohnsitz auf dem Campingplatz im Jahr 2021?
Sollte jemand keine Wohnung haben, aber einen Wohnwagen. Darf er dann auf einem Dauercampingplatz bzw. Tinyhouse Siedlung richtig wohnen.
Also, so richtig mit Meldeadresse, Postanschrift, Erstwohnsitz, usw.
geht das heutzutage noch oder ist es mittlerweile verboten?
Liebe Grüsse
4 Antworten
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde anders geregelt- es gibt noch wenige, die machen einen Erstwohnsitz- einige nur noch als Zweitwohnsitz und einige machen es gar nicht mehr. Es ist also nicht die Entscheidung vom Campingplatz oder so- sondern das entscheidet die Gemeinde. Deswegen kann dir hier niemand was dazu sagen- das musst du bei der Gemeinde Nachfragen- oder dem Campingplatz, weil der schon die Erfahrung hat ob die Gemeinde es Erlaubt.
Das ist durchaus möglich, es gibt CP auf denen man tatsächlich wohnen kann, richtig mit Adresse und allem drum und dran.
Es werden wahrscheinlich auch mehr werden wenn man sieht wie die Mieten steigen und die Renten immer kleiner werden. Da gibt es z.B. das sogenannte "Tiny House" welches auch schon auf verschiedenen CP steht. Ob diese nun als festen Wohnsitz genutzt werden, kann ich aber nicht sagen.
Wenn Du die Möglichkeit hast einen Briefkasten zu montieren, dann ist eine Hürde schon mal geschafft, weil ohne Briefkasten rufst Du sämtliche Behörden auf den Plan und diesen Aufwand will kein Einwohnermeldeamt.
Ja aber man muss sich doch auch (Anmelden) damit auch im Ausweis eine "neue" Meldeadresse steht usw.
M. E. ist das nicht wirklich legal, weil das kein Wohngebiet ist, wird aber häufig geduldet.