Mietminderung Mängel in & um Neubau Wohnung?

Hallo, steht es mir zu und wenn ja, in welcher Höhe meine Miete zu mindern wenn in einer Neubauwohnung in der ich seit 2 Jahren lebe:

• Setzrisse in 5 Räumen, zwischen Decke und Wand sowie Wandecken entstanden ist (dadurch immer mehr Spinnen in die Wohnung gelangen)?

• undichte Dusche - Wasser tritt aus und beschädigt Holztür im Bad ?

• Baufolie Zwischen WC Sitz und Wand?

• fehlende Übergangsleisten - Laminaten Decke Stütze?

• Mäusebefall im Garten & Gartenhaus der laut Vermieter als Kellerersatz dienen soll?

• Feuchtigkeitsschaden im Gartenhaus, da nicht Fachmännisch abgedichtet wurde (Eigentumsschaden über 300€)?

• Verkehrsicherungspflicht missachtet wird (Baustellenschild hängt aus) - Eisenstangen ragen im unangenehmen Vorgarten aus dem Boden (Stolperfalle/Verletzungsgefahr, seitlich des Weges zur Haustür Gräben von 50 cm Tiefe unter anderem direkt neben der Haustür?

• Leichte Nasse Wand/Decke in 3 Räume. Vermutlich von der Dusche des darüber liegenden Mieters?

• Decken in alle Räumen sind Ungeschliffen?

• Löch in Wand an Luftzufuhr und Lichtschalter wie auch Decke ?

• Übergang Boden/Wandfliesen sind oberhalb nicht verfugt?

• Alle über uns liegenden Balkone haben keinen Wasseraufwang und Ablauf so das sämtliches Regenwasser auf unserer Terrasse landet und die Gartenpolster regelmäßig verunreinigt?

• Verletzungsgefahr an Metallabschlussleisten im Bad?

• Verletzungsgefahr an einer Zwischentür vor dem Haus ( zu schwer, zusammengebastelte Baustellentür die sich oft verkeilt und Splitter hat)?

Seit zwei Jahren fordere ich den Vermieter immer wieder auf seine Mieter nicht länger in sei einem Zustand leben lassen zu müssen - er belächelt es und sagt das dies alles keine Mängeln wären nur Schönheitsreperaturen!

Kann mir jemand helfen? Ich würde gern die Mietemindern denn die beläuft sich auf rund 800€ kalt.

Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baurecht, Bautechnik
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