Grundstücke (Flurstücke) zusammen fügen?
Hallo,
Ich bin dabei eine kleine Landwirtschaftsfläche, die an mein Hausgrundstück angrenzt zu kaufen. Es kam ins Gespräch, dass es di Möglichkeit gibt in Zuge des Grundstückskaufs beide Grundstücke zu einem Grundstück zusammenzufügen.
Ich frage mich, welche Auswirkungen bzw. Vor- und Nachteile bezüglich der zukünftigen Nutzung und Status der beiden Grundstücke so ein Zusammenschuss für mich als Eigentümer hätte.
Danke
3 Antworten
Vor- und Nachteile sind von vielen Faktoren abhängig, die hier abschließend nicht zu klären sind.
Die Auswirkungen auf die Grundsteuer müsste man beim Finanzamt und der Gemeinde erfragen; je nach Ermittlungsmethode des Einheitswertes kann die Vereinigung der Grundstücke teurer oder günstiger werden.
Die planungsrechtlichen Gegebenheiten können sich auch sowohl positiv als auch negativ auswirken. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes beispielsweise wäre eventuell eine höhere bauliche Ausnutzung möglich. In unbeplanten Gebieten könnte die Baubehörde zu einer anderen Einschätzung des Gebietscharakters kommen, was zukünftige Erweiterungen erschwert.
Bauordnungsrechtlich gilt dasselbe. Nach Wegfall der Grenze muss dort kein Grenzabstand mehr eingehalten werden. Andererseits halbiert sich die Länge der erlaubten Grenzbebauung mit privilegierten Gebäuden (Garage, Schuppen, etc.) zu den Nachbarn.
Verwaltungstechnisch ist die Vereinigung auf jeden Fall sinnvoll, weswegen IMHO in keinem Bundesland dafür Gebühren erhoben werden. Auch Vermessungskosten fallen nicht an, da keine Vermessung erforderlich ist. Das wäre aber der Fall, wenn man später wieder einen Teil verkaufen möchte.
Genau dieses Problem haben wir z.Z. auch, allerdings geht es bei uns um Wegerecht, denn das Grundstück vor unserem Grundstück einschließlich Weg gehört der Stadt und die will unbedingt verkaufen und kein Wegerecht gewähren. Deshalb sind wir gezwungen, Weg und Fläche zu erwerben. Die Vermessungsarbeiten beziehen sich nur darauf, auch der Preis bezieht sich nur auf die Bodenart der Fläche und die Bedingung, dort nicht zu bauen. Bei einem Zusammenschluss wäre es bebaute Fläche und dreimal so teuer. Also lassen wir da mal schön die Finger von.
Es tut ja auch nix zur Sache, ob man dann Eigentümer von Flurstück A und Flurstück B oder Eigentümer von Flurstück A+B ist. Außerdem würde der Zusammenschluss beim Grundbuchamt Aufwand bedeuten, was die sich teuer bezahlen lassen, der Notar ebenfalls. Es kann auch passieren, dass das Einmessen der neuen in die alte Fläche schon für die Vermesser ein gefundenes Fressen ist und du eine saftige Rechnung bekommst. Außerdem ist die Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen günstiger als für bebaute Flächen.
Ich rate dir von der Zusammenfügung zu einem Grundstück ab.
Natürlich kannst Du solche erwerben, ohne Kauf; Du mußt jedoch an die Grundsteuer denken und die notarielle Seite. Es gibt immer wieder Menschen, die aus irgendwelchen Gründen abgeben möchten, da nicht wirtschaftlich oder die Entfernung eine Rolle spielen. Wenn Du wirklich Interesse hast und ein fast urwaldähnliches Grundstück im Hohenloher Land zwischen Heilbronn und Bad Mergentheim mit viel Baumbestand, aber beschränkt zugänglich übernehmen willst, dann melde Dich. Ich kann das arrangieren. Es sind mehrere, teils aneinandergereihte Flurstücke.
Wolfgang Faas@t-online.de