darf man 2 Häuser gleichzeitig bauen?
Meine Frage bezieht sich nur aufs Recht, ob man 2 Häuser innerhalb einer bestimmten Zeit bauen darf, weil man ja mindestens 2 Jahre drin wohnen muss oder so?ich baue aktuell, werde vermutlich April/Mai einziehen. Jetzt hab ich noch ein Grundstück bekommen. Also es würde passen , da ich zB erst nächstes Jahr anfangen würde mit bauen.Dann könnte ich 2 Jahre in dem jetzigen Haus wohnen,und dann in 2 Jahren ungefähr umziehen in neu gebaute Haus, falls man es muss. Deswegen meine Frage,darf man es vermieten oder was kann man da machen?weil im schreiben steht das man sein lebensmittelpunkt dort nehmen soll für 3 Jahre, ich will es aber direkt verkaufen oder vermieten
10 Antworten
Das mit den Zwei Jahren bezieht sich nur auf den Verkauf, damit die ganze Sache nicht nach § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft versteuert wird. Du darfst bauen so viel du willst und du darfst darin auch so kurz oder lange Wohnen bleiben, wie du willst.
Abgesehen davon kannst du soweit ich weiß auch so veräußern. Der Wortlaut im § 23 lautet nämlich:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
Das heißt wenn du das Ding nur zu privaten Zwecken genutzt hast, im Zeitraum zwischen Fertigstellung und Veräußerung, dann darfst du es lt. Wortlaut auch verkaufen, wenn du nur ein Jahr drin gewohnt hast.
weil im schreiben steht das man sein lebensmittelpunkt dort nehmen soll für 3 Jahre, ich will es aber direkt verkaufen oder vermieten
Das nennt sich "Einheimischenmodell".
Kenne das so, dass man das Haus mindestens 10 Jahre selbst bewohnen muss und 30 Jahre nicht veräußern darf.
Ein zweites Grundstück zu kaufen, ist in diesem Fall aber nicht möglich.
Du kannst auch 100 Häuser bauen, wenn du es dir leisten kannst. Du kannst dann jede Woche in einem anderen Haus wohnen. Du kannst auch alles vermieten oder auch nicht. Du bist völlig frei in deinen Entscheidungen. Nur musst du die Mieteinnahmen versteuern.
Nein. Wozu auch? Der Bank ist es egal, wer darin wohnt und ob jemand darin wohnt. Hauptsache du kannst das Darlehen bedienen.
auch in Niedersachsen? alle sagen man muss 2 Jahre drinne wohnen
alle sagen man muss 2 Jahre drinne wohnen
Muss man nur dann, wenn man vermeiden will, einen eventuellen Spekulationsgewinn versteuern zu müssen.
asooooooo. stimmt da war ja was. wenn man halt beim verkauf alle koste abdeckt mit steuern usw.. dann lohnt sich das halt
Soweit ich weiß, muss man zwei Jahre aktiv in einem Ort wohnen um Wahlrecht für Bürgermeisterwahlen zu bekommen
Unsinn, Du bist im Wahlregister, sobald Du an einem Ort als Einwohner gemeldet bist.
Wenn die Gemeinde dir das Grundstück verkauft, darf Sie natürlich Bestimmungen festlegen. Wenn die Gemeinde also sagt, dass du dort 2 Jahre selber wohnen musst weil Sie eben Familien fördern wollen und keine Spekulanten, dann musst du dich auch daran halten. Ein 2tes Baugrundstück wird man dir also garnicht erst geben.
Die 2 Jahre drin wohnen beziehen sich auf die Möglichkeit, ein Haus oder eine Eigentumswohnung steuerfrei weiter zu verkaufen. Hast Du nicht wenigstens 2 Jahre drin gewohnt und verkaufst das Haus dann mit Gewinn, musst Du diesen versteuern.
weil im schreiben steht das man sein lebensmittelpunkt dort nehmen soll für 3 Jahre, ich will es aber direkt verkaufen oder vermieten
Wenn Du es direkt verkaufst, musst Du den Gewinn (Kaufpreis abzüglich Grundstücks- und Herstellungskosten) versteuern.
Wenn Du es vermietest, gelten die Mieteinnahmen als Einkommen und müssen als solches versteuert werden - es sei denn, Du hast für den Bau des Hauses einen Kredit aufgenommen, dann kannst Du die Sollzinsen für den Kredit von den Mieteinnahmen abziehen.
wenn man ein Kredit hat von der Bank?sagt die Bank nicht, man muss erst 2 Jahre mindestens drin wohnen?