Baugesuch abgelehnt trotz Einhaltung aller Bauvorschriften?

Hallo, ich habe einen Bauplatz gekauft und mit einem Bauträger ein Haus geplant welches auf dem grundstück gebaut werden soll. Das Grundstück ist nicht sehr einfach zu bebauen da es von rechts vorne nach links hinten abfällt.

Der Bauträger hat nachdem ich die verträge unterschrieben habe mit seiner Arbeit begonnen und hat das Grundstück vermessen und das Haus in das Grundstück einpassen lassen. Das Haus wurde sehr weit hinten in das Grundstück eingezeichnet und leicht schräg. Das Problem war das die Firstrichtung im Bebaungsplan vorgeschrieben ist und wir die (weil Satteldach) nicht eingehalten haben. Mein Bauträger hat mir dann den Vorschlag gemacht das Haus 2 Stöckig zu Bauen und ein Zeltdach drauf zu setzen, da dieses keinen First hat und wir somit keine Firstrichtung beachten müssen.

Auch diesem Vorschlag stimmte ich trotz erheblicher Mehrkosten zu. Wir haben dann die fertigen Pläne usw in Form eines Baugesuches zum Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Laut meinem Bauträger wurden alle Bauvorschriften eingehalten.

Gestern hat mich die Nachricht erreicht das der Bauamtleiter das Baugesuch abgelehnt hat. Der Grund dafür sei dass wir die Firstrichtung nicht einhalten da wir keinen First haben, obwohl Zeltdächer erlaubt sind und auch schon zwei weitere Häuser in dem Baugebiet mit Zeltdächern gebaut wurden.

Meine Frage wäre jetzt was ich tun soll bzw. tun kann? Zu beachte wäre noch das ich eigentlich keine Zeit habe um dagegen vor zu gehen da wir unser Haus in dem wir derzeit Wohnen schon verkauft haben und auch ein Festes Datum haben zu dem wir ausziehen müssen, bis dahin sollte das neue Haus eigentlich fertig sein sonst ahben wir ein Problem. Vom Bauträger und vom Bauamtleiter wurde mir nahegelegt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen die natürlich eine menge Geld kostet und dann noch durch den Gemenderat, der das natürlich auch ablehen kann.

Ich bin für jede Antwort dankbar aber bitte keine Mutmaßungen und Spekulationen, das Hilft mir an der Stelle nicht weiter. Danke.

Zu erwähnen wäre noch dass das Haus zwar schräg ins Grundstück gezeichnet aber voll im Baufenster liegt. Ich gehe davon aus dass sich der Bauamtleiter daran stört.

Recht, Bauamt, Baurecht, Bebauungsplan, gemeinderat, Bauvorschriften
Änderung des Bebauungsplans...

Hallo,

ich hoffe es kann mir hier wer weiterhelfen. Wir wohnen seit 2 Jahren in einem EInfamilienhaus dass von uns gebaut worden ist. Die Gegend hier ist eine Neubausiedlung. Lt. Bebauungsplan sind die einzelnen Parzellen mit lauter EInfamilienhäuser zu bebauen. Nun wurde das an uns anliegende Grundstück verkauft. Der Käufer beabsichtigt nun (wie wir durch Zufall von einem Stadtradtmitglied erfahren haben) ein 4-Parteinmehrfamilienhaus dort zu bauen. Er weicht mit 8 Punkten vom Bebauungsplan ab. Unter anderem damit: Er verbaut um 30m² mehr wie erlaubt, er wird um 1 Meter höher als vorgeschrieben, anderes Dach etc..... Dieses Haus würde uns das ganze Licht nehmen, statt beispielsweise 5 FEnster würde evtl. dann 16 Fenster auf unseren Garten gerichtet sein..... Nun hat eben dieser Käufer bei der Stadt einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Wir wurden von offizieller Seite gar nicht darüber informiert. Geht das? Am Donnerstag ist dann offizielle Ortsbesichtigung durch die Stadträte und anschließend wird abgestimmt... Was sollen wir nun tun? Gleich eine Beschwerde bei der Stadt einreichen? Falls die Stadt der Änderung zustimmt, können wir dann noch was tun? Ich meine uns und unseren Nachbarn betrifft es ja, wir wohnen ja da und nicht die Menschen die über uns entscheiden???

Vielen Dank für die hoffentlichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen Andrea E.

Haus, Änderung, Baurecht, Bebauungsplan, Mehrfamilienhaus
Zufahrt zum Haus über Fußweg zum Be- und Entladen?

Wir wohnen als Eigentümer seit 10 Jahren in einer Bungalowanlage, bei der die einzelnen Häuser nur über kleine Wege zu erreichen sind. Diese Wege sind aber breit genug um sie mit dem KfZ zu befahren (ca. 2,5 - 3m). An der Einfahrt zu der Straße mit 8 Häusern war seit Errichtung ca. 1980 ein Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge" (Zeichen 250) mit "Anlieger frei" angebracht. Somit war es möglich zum Be- und Entladen mit dem Auto vor die Haustüre zu fahren. Zum Parken wurde diese Straße von keinem Anwohner missbraucht.

Nun beschwerte sich ein Anwohner am Anfang der Straße (der sich zwischenzeitlich mit vielen weiteren Anwohnern verkrachte) über diese Praxis und berief sich auf einen alten Bebauungsplan, in dem diese kleine Straße als Fußweg ausgewiesen wird. Aufgrund dieses Sachverhaltes beantragte er auf der Gemeinde eine Änderung der Beschilderung. Die Gemeinde stimmte dem Antrag zu, da man nicht mehr nachvollziehen könne, warum damals zur Bauzeit auf einem Fußweg die Einfahrt für Anwohner erlaubt wurde. Inzwischen wurden die Fußweg-Schilder angebracht und der Antragsteller droht nun, einfahrende Anwohner anzuzeigen. Die Gemeinde zieht sich auf den damaligen Bebauungsplan zurück. Ausnahmen wie „Anwohner frei“ oder „zum Be- und Entladen für Anwohner frei“ oder Sondergenehmigungen gäbe es bei einem Fußweg nicht.

Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Anwohner so eine Änderung – ohne die Einwilligung der weiteren Anwohner – durchsetzen kann? …oder etwa doch?

Bebauungsplan
Darf ich einen Sichtschutzzaun an die Grundstücksgrenze (Straße u. Nachbar) stellen?

Hallo Zusammen,

bei mir Zuhause liegt folgendes Sachverhalt vor. Ich versuche das jetzt mal bestmöglichen zu erklären, eine Zeichnung wäre natürlich viel einfacher, aber ok.

Ich möchte an der Grundstücksgrenze zur Straße zunächst eine kleine Hecke zwischen Randsteinen und direkt dahinter einen Sichtschutzzaun (Höhe ca. 1,80 m) errichten. Dieser wäre dann, je nach Ausführung ca. 0,5 - 1 m vom Gehweg, d.h. Grundstücksgrenze entfernt.

Erschwerend hinzu kommt aber jetzt, dass, die Einfahrt der Garage des Nachbarn direkt an mein Grundstück eingrenzt und ich den Sichtschutz gerne noch um die Ecke in Richtung dieser Einfahrt setzen möchte. Nach ca. 2 Metern geginnt dann Nachbars Garage, so dass kein weiter Sichtschutz mehr von nöten ist. Folglich würde dieser Sichtschutz ihn beim Ausfahren aus der Garage behindern, da ihm ja ein Stück weit die Sicht auf die Straße genommen wird. Ich habe ihn jetzt noch nicht dazu befragt, ich gehe aber sehr stark davon aus, dass er nicht damit einverstanden ist, wenn ich den Sichtschutz dorthin baue.

Wie ist da jetzt die Rechtslage? Kann ich einfach bauen? Muss der Nachbar sein einverständnis geben? Kann der Staat evtl. Etwas dagegen haben? Ich habe keine Ahnung, da es ja soviele Gesetze gibt, die das regeln w.z.B. Nachbarschaftsgesetz Hessen, der Bebauungsplan usw. Ich blicke da nicht mehr durch.

Ich danke vorab schon mal rechtherzlich für die kompetenten Antworten! ;)

Baurecht, Bebauungsplan, Sichtschutz, Grundstücksgrenze
Bauen und dauerhafter Wohnsitz im Feriengebiet

Hallo zusammen ,

ich versuche mich kurz zu fassen und mich auf das Wesentliche zu Beschränken.

Ich will ein Grundstück ( 5000qm / davon 2000qm Baufläche) kaufen das in einem Feriengebiet liegt und laut Bebauungsplan darf man nur Gebäude mit 100qm Grundfläche bauen. Ebenso darf man dort keinen festen Wohnsitz haben.Ebenso darf nur ein Vollgeschoss gebaut werden. Hinter dem Grundstück befindet sich ein Weinberg und nebendran fäng das Naturschutzgebiet an. Grundstück ist voll erschlossen.Man kann dort niemanden stören etc....

Die Situation vor Ort sieht aber anders aus , von 10 Grunstücken wohnen 8 Parteien dauerhaft dort und die Stadt weiss das auch. Jedes Haus dort hat 2 Stockwerke ( die haben den Trick mit hochgezogenem Keller angewandt). Allgemein hat man den Eindruck das dort jeder nach Lust und Laune gebaut hat.

Meine mündliche Bauanfrage wurde abgelehnt weil man dem " treiben" ein Ende machen will. Ich habe vor einen 140qm Bungalow dort zu errichten, ohne Tricks und spätere Änderungen.

Meine Frage besteht eine Möglichkeit trotz der Anfrage meinen 140 qm Bungalow zu bauen ? Und was wäre wenn ich die 100qm einhalte aber dafür wie die anderen mit 2 Geschossen baue, nur den 2.Wohnsitz dort anmelde ( aber natürlich trotzdem dort voll wohne).Kann die Stadt mich dann "rauswerfen" oder mir Schwierigkeiten machen?

Hoffentlich kann mir hierbei jemand vernünftig helfen , weil ich einen gewissen Druck habe und ich das Grundstück erst kaufen kann ,wenn ich weiss ,dass ich darauf bauen und dauerhaft wohnen kann.

Auf alle Fälle bedanke ich mich bereits im Vorraus und hoffe auf baldige Antwort......

wohnen, bauen, Bebauungsplan

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