Carport mit einer gemauerten Wand baurechtlich schon eine Garage?
Wir haben vor ein Doppelcarport statt einer Garage und einem Carport zu bauen. Es würde neben geringeren Kosten vllt auch mehr Platz geben, wie wir es uns denken/planen. Nun haben wir gedacht, dass wir eine Nebenseite und ggf die Rückseite des geplanten Carports mauern?!
Jetzt wollen wir kurz sichergehen, ob das baurechtlich (im Hessen-Land) dann schon eine Garage darstellt, wenn eine Seitenwand, vllt sogar noch die Rückwand gemauert wird und der Rest aber offen ist? Oder ob das wirklich noch als Carport durchgehen könnte?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Automatik1/1610108583855_nmmslarge__163_0_2447_2448_dfd5785f094bbca7a2dcbed00b29f9de.jpg?v=1610108584000)
Gemauerte Wand ist immer schlecht. Eine Blechwand, leichte Holzwand etc. macht weniger Probleme.
Besser gleich genehmigen lassen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/wikinger66/1444750150_nmmslarge.jpg?v=1444750150000)
Das kann dir nur dein zuständiges Bauamt beantworten