Nutzungsänderung für eine (KFZ) Werkstatt ehemals Schreinerei

Hallo. Ich bin Kfz-Meister,seit ca. 25jahren selbstständig, und seit Trennung und Scheidung mußte ich den Betrieb aus dem gemeinsamen Haus Deinstallieren. Danach folgte dann Arbeitslosigkeit,(von ca.2006-2009) und schließlich dann unter aufbietung aller Kräfte und nur realisierbar durch die Mithilfe vieler helfender Hände das Neueröffnen meiner neuen Werkstatt. Ich habe im Jahre 2009 im Gewerbegebiet eine Halle (lt. Mietvertrag Werkstatt und Büroräume) angemietet. Sodann mein Gewerbe Kfz-Reparaturwerkstatt und Mietwerkstatt mit Autohandel angemeldet. Und dachte nach Anmeldung bei der HWK alles erledigt zu haben was sich in Deutschland so gehört. Mitte diesen Jahres kam hier jemand vom Bauamt schaute sich den Betrieb an und meinte ich höre von ihnen,was jetzt im Oktober auch geschah. Innerhalb kurzer Zeit bekam ich mehrere Baurechtliche Verfügungen, die letzte nun mit der Untersagung meines Betriebes. Alleine schon weil ich auf die Mitarbeit meines Vermieters angewiesen bin verzögert sich das stellen des gewünschten Bauantrages, zur Zeit warte ich auf die freundliche genehmigung des Vermieters die beim Bauamt vorliegenden Unterlagen einsehen zu dürfen....................... Sei noch bemerkt das der gute Mann vom Bauamt recht nett schien und mir eine zügige Bearbeitung bei Eingang des Antrages zugesichert hat. Auch sagte er das das Gewerbeamt eine "Anweisung" hat darauf hinzuweisen, was aber in meinem Fall ähm "vergessen" wurde!????? Keine ahnung ob das eine Pflicht vom Gewerbeamt gewesen wäre? Oder an welcher Stelle hätte ich wissen oder ahnen müßen das da noch was zu erledigen ist? Also die ehemalige Schreinerei noch Baurechtlich in eine Werkstatt geändert werden muß. Am Gebäude selbst wurden keine änderungen vorgenommen! Alle Gefahrenstoffe sind Ordnungsgemäß gelagert,Bodenabläufe in der Werkstatt gibt es nicht! Selbstverständlich bin ich gewillt alles nötige zu tun um das rechtens zu machen, aber mit der Untersagung meiner Arbeit bin ich mittellos! Gibt es Möglichkeiten zumindest die Untersagung wegzubekommen? Bin dankbar für jede Hilfe da sonst Harz4 mein Ende ist. Vielen dank im voraus,Thomas.

Baurecht, Gewerberecht
Abstand von Bauten bis zur Grundstücksgrenze

Ich habe mal gehört, dass als Abstand zwischen Gebäude und Grundstückgrenze min. 3m vorgeschrieben sind. Hält man diese nicht ein so kann man nur direkt an die Grundstückgrenze bauen. Also sind Abstände zwischen 0,01 m und 2,99m* nicht zulässig. (*mal die üblichen Toleranzen annehmend...)

  1. ist das so richtig? Wenn nein, was gilt dann und warum komme ich auf diese 3-m-Weisheit? (wird vielleicht im Folgenden geklärt)

  2. gilt das für alle Arten von Gebäuden? Also egal ob Schuppen, Garage, Gartenhaus, Gewerbebetrieb oder Wohnhaus?

  3. ist das abhängig von der Länge des zu errichtenden Gebäudes oder gilt das z.B. erst ab einer bestimmten Länge oder nur bis zu einer bestimmten Länge? Oder vielleicht ab einer bestimmten Bauhöhe? Wenn ja, welche Einschränkungen gibt es?

  4. Betrifft das alle Bauvorhaben oder nur solche, die eine Baugenehmigung erfordern?

  5. wann ist eine Baugenehmigung notwendig? Welche Kriterien gibt es dafür? Größe? Verwendung d. Baus? Ausführung? ...? Hätten man für einen Holz-Schuppen oder einen gemauerten Garagenanbau z.B. eine solche Baugenehmigung gebraucht?

  6. Wo stehen solche Regelungen zum Nachlesen? Bebauungsplan? Gesetze - welche?

  7. Gibt es Regionale Unterschiede für diese Abstandsregelung? Kann es z.B. sein, dass in Gemeinde A etwas anderes gilt als in Stadt B oder Kommune C? Oder ist das für die gesamte Bundesrepublik einheitlich?

Danke und viele Grüße!

Bau, Baurecht, Grundstück, Vorschriften
Nachbar baut höher als Bebauungsplan zuläßt

Bundesland: Baden-Württemberg Die Baulücke neben uns wird vermutlich bebaut. Wir bekamen einen Brief von unserer Stadt "Prüfung der Befreibarkeit Pultdach statt Satteldach". Jetzt haben wir 4 Wochen Zeit evtl. Einwände zu erheben. Wir haben die Baupläne auf der Stadt eingesehen und stellten dabei zwei Dinge fest: a) Das geplante Haus hat 2 Vollgeschosse obwohl im Bebauungsplan nur 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss erlaubt sind. b) Der Antrag lautet auf ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung. De facto aber ist es ein Doppelhaus (150 qm + 100 qm). Uns wäre ein Nachbarhaus mit Pultdach grundsätzlich egal. Aber die reine Größe des Doppelhauses/Haus mit Einliegerwohnung gefällt uns nicht. Hier meine Fragen: 1. Falls wir dem Pultdach zustimmen, stimmen wir dann auch automatisch dem ganzen Bauplan zu (inklusive zu großes Dachgeschoss)? 2. Gibt es baurechtlich oder steuerrechtlich einen Unterschied zwischen Doppelhaus bzw. Wohnhaus mit Einliegerwohnung? D.h. was spricht für ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung? 3. Kann der Bauherr zwei Vollgeschosse bauen, obwohl es gegen den Bebauungsplan verstößt? Bedarf es da eines besonderen Genehmigungsverfahrens indem die Nachbarn einbezogen sind? Oder reicht es aus, wenn der Bauherr eine Art Gebühr zahlt, weil man gegen die Bauvorschriften handelt? Über kompetente Antworten auf unsere Fragen würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank.

Baugenehmigung, Baurecht, Doppelhaus
aussicht verbaut. was hättet ihr gemacht? was soll ich da tun?

ßunsere nachbarin hat meiner mutter die unter mir wohnt und die eigentümerin ist, einen entwurf für eine garage zum unterschreiben für die baugenehmigung vorgelegt. gutgläubig unterschrieb meine mutter. aber leider wurde die besagte "garage" zu einer hauhohen gallerie. meine mutter sagte aber : lass lieber wenn wir mal anbauen dann kann sie nichts dagegen sagen. jetzt ist ja aber meine aussicht verbaut :( außerdem wurde auf der anderen seite noch ein grundstück verkauft auf das jetzt 4 hauser gebaut wurden und die nachbaren kucken direkt in mein schlafzimmer! irgendwie finde ich es nicht inordnung wie wir von allen seiten zugebaut wurden. ich leide darunter und hab schon einen vorhang-zwang entwickelt! immer ab 16 uhr alle vorhänge zu und so. immerhin bin ich autistin und verbringe mein leben hauptsächlich zuhause. aber jetzt kann ich nichtmal mehr aus dem fenster schauen ohne in die nachbarzimmer zu sehen! : ( ist das nicht allerhand! ich bin toal fertig und leide täglich. was soll ich nur tun? umziehen kommt nicht in frage. wie kommt es überhaupt, dass die gemeinde einverstanden ist, dass andere ihr haus 4 meter von unserem gartenzaun entfernt hinstellen??? ich kann des nicht verstehen. aber der absolute hammer ihr werdet es nicht glauben: der neue neben-meinem-fenster-sein-fenster-hingebaut-mensch hat sich beschwert als mein welpe mal kurz fiebte!

Recht, Baurecht, Grundstück, Jura

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