Würde gerne ein Tiny House in meinen Garten stellen (Baugebiet) und als Ferienwohnung vermieten in Bayern. Wie ist das erlaubt?

3 Antworten

Ja es ist genehmigungsfrei, aber nicht vorschriftenfrei. Falls es einen Bebauungsplan gibt, muss dieser beachtet werden, Abstandsflächen (Art. 6 BayBO) ebenso, und alle anderen Vorschriften auch (z.B. Art. 46 BayBO, örtliche Entwässerungssatzung, Stellplatzsatzung, ...).

Es ist daher ratsam, sich an jemanden zu wenden, der sich damit auskennt (Architekt, Bauingenieur, Bauhandwerksmeister, ...).

Es ist nur Genehmigungsfrei Solang es kein Aufenthaltsraum ist.

Entsprechend wirst du auch für dein tiny Haus eine Baugenehmigung benötigen.

Am Kanal muss es nicht zwingend angeschlossen werden. Wenn du auf andere Weise fließend Wasser und wc hinkriegst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bauingenieur

Feldnuss  20.04.2021, 08:14
Es ist nur Genehmigungsfrei Solang es kein Aufenthaltsraum ist.

Nicht in Bayern.

Am Kanal muss es nicht zwingend angeschlossen werden.

Vielleicht hast Du Recht. In den meisten Kommunen Deutschlands besteht aber ein Kanalanschlusszwang. Es kommt also auf die örtlichen Gegebenheiten an.

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75 cm³ sind kaum zwei Schnappsgläser. Vielleicht ein bisschen zu "tiny". Oder soll das ein Mäusehaus werden?