3 Tage nach Autounfall angeblicher Schaden?

Moin,

vor drei Tagen bin ich Rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren, die Dame kam plötzlich aus der Ausfahrt (hab nicht geschaut, war meine Schuld). War ganz langsam, wir haben beide an den Autos geschaut geschaut und keinen Schaden festgestellt. Danach sind wir wieder eingestiegen und beide gefahren.

Jetzt drei Tage später schreibt sie einen Zettel, dass ich sie anrufen soll. Hab ich gemacht und am Telefon sagt sie mir, dass sie nach drei Tagen das erste Mal mit dem Auto gefahren sei und unter dem Auto eine Flüssigkeit ist. Ich sagte ihr dass es nicht davon kommen kann, da es ja nicht doll war und kein Schaden sichtbar war, worauf sie mir sagte dass es ja doch schon doll war und es einen sichtbaren Schaden gab aber das Auto ja alt sei. Hätte es einen Schaden gegeben wäre ich da geblieben und wir hätten es klären können.

Ich kann ja jetzt nicht nachvollziehen ob sie das Auto in den vergangenen 3 Tagen wirklich nicht bewegt hat und es nicht durch etwas anderes passiert ist. Ich habe an dem Tag leider keine Fotos gemacht um festzuhalten, dass dort kein Schaden zu sehen war.

Sie geht jetzt zu ihrem Schwager der Mechatroniker ist um zu schauen ob es damit zusammenhängt. So sind wir auch verblieben.

Jetzt zu den Fragen:

  1. Kann sie 3 Tage nach den Unfall auf einmal einen Schaden mit dem Unfall in Verbindung bringen?
  2. Wird ein Gutachter es nachvollziehen können, dass sie angeblich drei Tage nicht mit dem Auto gefahren ist?

Wenn ich dafür verantwortlich bin, komme ich gerne dafür auf, allerdings klingt das alles komisch.

Würde mich über eine Einschätzung freuen :)

Autounfall, Unfall, unfallschaden, Versicherungsschaden, schadensmeldung
Anzahlung einbehalten für Termin, Fall für Polizei?

Ein wenig reißerisch die Überschrift aber klingt gleich interessanter, sorry

In benenne die Personen jetzt mal um.

Folge Situation:

Heidi hat bei Frauke einen Kosmetiktermin gemacht für den Frauke eine Anzahlung von 100€ haben möchte, was auch völlig verständlich ist.

Jetzt hat Heidi den Termin, welcher in 3 Wochen ist, abgesagt. Frauke sagt darauf hin, dass sie die 100€ einbehält, da sie den Termin für Heidi geblockt hatte und anderen dafür abgesagt hat. Rechtlich müsste es doch aber so ausschauen, dass ein angemessener Zeitraum vorhanden sein muss um einen neuen Kunden für den Termin zu finden und 3 Wochen sollten dafür doch allemal ausreichen oder nicht? Auch hat Frauke Heidi nicht darüber aufgeklärt, dass die Anzahlung einbehalten wird auch wenn der Termin weit im Voraus abgesagt wird (bei 2 Tagen vorher wäre es verständlich). Unterschrieben wurde ebenfalls nichts.

Die Gespräche liefen alle über Instagram. Kurzzeitlich hatte Frauke gesagt, dass Heidi die 100€ zurückbekommt, hat sich dann aber dagegen entschieden und sie überall blockiert und den Chat gelöscht. Die Nachrichten die Frauke an Heidi geschrieben hat sind alle nicht mehr verfügbar.

Ist es rechtlich die Abzahlung einzubehalten bei einem solchen Zeitraum? Wie sieht der weg für Heidi aus?
Bei einem Streitwert von 100€ lohnt sich vermutlich der Gang zum Anwalt nicht.

Grüsse

Chris

Polizei, Recht, Anwalt, Privatrecht, Strafrecht
Polizeidienstuntauglichkeit anfechten?

Guten Abend Leute,

heute mal ein ernstes Thema.

Zu meiner Situation:

Hatte heute meinen letzten Termin bei der Bundespolizei für den gehobenen Dienst, die polizeiärztliche Untersuchung. Hab mir keine großartigen Gedanken gemacht bis der Arzt den Fragebogen, in dem ich angegeben hatte, dass ich an meinem Arm operiert wurde als ich 8 Jahre alt war, mit mir durchging. Als Resultat meines Bruchs damals konnte ich meinen Arm nicht mehr ganz durchstrecken. Es fehlen ca. 35 Grad bis zu einem kompletten gestrecktem Arm. Er erzählte mir dann, dass er das ziemlich kritisch sieht und es gut sein kann, dass es zu einer Dienstunfähigkeit führen könne. Ich sagte ihm dann, dass ich das selbe Problem damals vor der Bundeswehr hatte und sich das damals ein Facharzt angeguckt hatte, der mir die Tauglichkeit für SaZ12 bescheinigte. Ich war dann auch als Fallschirmjäger bei der Bundeswehr. Es funktionierte alles. Auch mit einem nicht ganz geraden Arm, stand ich meinen Kameraden in Nichts nach und auch der Dienst an der Waffe war Reibungslos. Alles das erzählte ich auch dem Polizeiarzt worauf ich ständig lächerliche Argumentation zu hören bekam. Die Bundeswehr ist ganz anders als die Polizei (was zum Teil auch stimmt) und die Bundeswehr trainiert einfach nur das schiessen, die Bundespolizei muss allerdings wirklich ihre Waffen scharf einsetzen. Das war mein Favorit. Ich habe wahrscheinlich in meiner kurzen Zeit bei der BW mehr geschossen als der Grossteil der Polizisten in ihrem Leben schiessen und er will mir dann sagen, dass ich in einer Situation wo ich die Waffe gebrauchen muss, schlechter bin als ein anderer Polizist? Selten so viel Quatsch gehört. Er sagte mir auch das ein Polizist bei Festnahmen und dem Gebrauch von Einsatzmitteln nicht eingeschränkt sein darf. Ich erwiderte, dass ich Krav Maga trainiere, unter anderem zusammen mit Bundespolizisten, wo wir auch mit allen Einsatzmitteln trainieren. Vom Schlagstock bis zur Schusswaffe und nie macht mein Arm Probleme. Der Polizeiarzt entgegnete mir dann, dass es ja schön ist wenn ich im zivilen sowas mache, aber es ist ja total anders bei der Bundespolizei und auch das ganze mit der Bundeswehr juckte ihn einfach garnicht. Er konnte mir auch kein einziges Szenario nennen in dem in schlechter Abschneiden würde. Ich kam mir ehrlich gesagt vor, als würde da ein patziger 12 Jähriger vor mir sitzen der seine Sichtweise um keines Willen verändern will. Ich soll ihm jetzt die Befunde senden, er guckt sie sich an aber es hörte sich schon an, als ob es eine Dienstunfähigkeit werden würde. Lohnt es sich soetwas anzufechten? Hat jemand schon Erfolg gehabt?

Wäre für jede Hilfe dankbar weil die Bundespolizei schon ein Traum für mich ist.

Gruss

Polizei, Recht, Bundespolizei
Schwarzfahrerticket in Bearbeitung zahlen?

Abend Leute, heute wurde mir unangenehmer Weise wieder ein Brief vom Inkassounternehmen der Metronom Eisenbahngesellschaft geschickt. Ich versuche das mal kurz zusammenzufassen.

Am 25.12.2017 kam ein Schaffner zu mir und wollte mein Ticket sehen. Ich zeigte ihm mein Semesterticket und er sagte dass es nicht gültig ist und ich hoffentlich noch ein anderes habe. Ich erklärte ihm dasa ich seit dem ich studiere (2 Jahre) dieses Ticket benutze, kontrolliert wurde und es immer okay war. Er sagte das dem nicht so wäre und schrieb meine Personalien auf mit dem Hinweis das ich ein Fax mit den oben genannten Gründen plus ein Foto meines Semestertickets an die auf dem Schwarzfahrerticket angegebene Faxnummer senden solle, mit bitte um Reduzierung der 60€ auf den für die Strecke anfallenden Preis. Er sagtw zudem dass es dauern würde aber es aufjedenfall eine Antwort gäbe. Solange muss ich auch noch nicht zahlen.

Gesagt getan, schickte ich am 28.12.2017 ein Fax an die Nummer. Am 28.01.2018 bekam ich dann ein Schreiben dass ich kein gültiges Ticket hätte mit der Forderung der Zahlung plus Mahngebühren. Ich rief dort und und sagte dass mir gesagt wurde, dass ich nicht zahlen muss solange keine Antwort kommt. Die Dame machte mir dann klar, dass kein Fax angekommen sei und bat mich ihr die Faxnummer geben solle an die ich es geschickt habe. Es stellte dich heraus, dass die auf dem Schwarzfahrerticket angegebene Nummer nicht bekannt ist. Erneut sollte ich ein Fax an die neue Faxnummer schicken mit dem vorherigen Fax plus ein Bild von dem Schwarzfahrerticket wegen der Faxnummer. Auch das erledigt bekam ich wieder einen Monat später am 18.02, ein Schreiben vom Inkassounternehmen mit der bitte um Zahlung von 124,49€. Immernoch keine Antwort auf mein anliegen. Ich rief beim Inkassounternehmen an und sagte dass es ja nicht angehen kann dass immer mehr Gebühren kommen obwohl mir gesagt wurde, dass solange nichts geklärt ist ich auch nicht zahlen muss. Sie stimmte mir zu und verstand das Problem. Heute ein neuer Brief in dem steht dass mein Anliegen geprüft wurde und ich 124,54 (schon 6cent teuer geworden) zahlen soll. Für mich ist sas kein Klärung.

wenn die zu dem Schluss kommen, dass es rechtens ist zahle ich gerne 60€ aber nicht die Mahngebühren von 64,54€ wo mir gesagt wurde, dass ich solange keine Antwort kommt, ich nicht zahlen muss.

Muss ich das jetzt zahlen?

Hat jemand Erfahrung mit sowas?

Sorry, sehr lang geworden

Recht, metronom, Schwarzfahren