Sanierung einer Grenzbebauung?
Hallo zusammen,
folgendes Szenario.
Nachbar A hat seit Jahrzehnten eine Garage (ca. 15m lang) an der Grundstücksgrenze von Eigentümer B stehen.
Nachbar A saniert diese Garage jetzt vollumfänglich.
Das heist alle Wände raus, neue Wände gemauert, Fußboden raus, neuer Fußboden gegossen, Dach runter, neues Dach drauf.
Benötigt er für diese arbeiten jetzt eine Baugenehmigung, da der Grenzabstand von 3,0m nicht eingehaltenw erden kann, oder entfällt dies, da die alte Garage schon ewig steht?
Es gilt das sächsische Baurecht.
Vielen Dank für eure Hilfe.
2 Antworten
Wenn du es genau wissen möchtest kannst du dich auf dem örtlichen Bauamt erkundigen, die können dir genau sagen was dein Nachbar darf oder nicht. In der Regel dürfen eingeschossige Garagen bis zu einer Länge von 8 Metern auf der Grundstücksgrenze stehen (Hessen).
Wenn der Bestandsbau genehmigt war und das neue Gebäude die gleichen Abmessungen hat und ebenfalls als Garage genutzt wird braucht es meiner Meinung nach keine neue Genehmigung.
Aber wie gesagt, dein Bauamt weiß es genau.
Wieso? Die Garage steht doch auf dem gleichen Platz, oder hat er sie woanders hingebaut
ok... nene wie gesagt will da nicht klagen oder vor gericht ziehen. Ging wie gesagt nur um die Sache:-)
vllt findet sich noch jemand der eichtig Bescheid weiß
Kenn mich da auch nicht aus, aber das müsste wohl im Notfall ein Richter entscheiden, ob das ein kompletter Neubau ist und somit genehmigt werden müsste, oder ob es eine Renovierung ist...🤷🏻♀️
aber da weder der Platz noch irgendwelche maße verändert werden, dürfte das schwierig sein
Nein nein... die bleibt schon stehen wo sie ist :-)
Die Frage war nur, da es zu Zeiten der Bebauung wohl noch keine Grenzbebauungsrecht bzw. Baulasten gab, ob jetzt bei einem neubau eine solche Genehmigung notwendig ist.
Nur Vorweg. Ich will mich hier keinesfalles streiten, es ist nur mein persönliches Interesse zu wissen wie sich sowas darstellt.