Habe schon in der niedersächsischen Bauordnung geguckt und das Wort taucht dort nicht mal auf.

Hintergrund:

Flurstück mit Haus bebaut und angrenzendes Flurstück zum Teil dazu gepachtet und mit Baulast Garage zum Teil auf dem Pachtstück gebaut.

Bauantrag alles ok. Auflagen zur speziellen und dauerhaften Bepflanzung auch vom Pachstück.

Pachstück wurde zum Kauf angeboten, alle Vermessungen und Eintragungen vom potenziellen Käufer gezahlt.

Verkäufer macht Rückzieher. 20 Jahre später will Verkäufer wieder verkaufen.

Dieses mal nicht für 3€\m2 sondern zu Baulandpreisen.

Katasterauszug sagt Wohnbebauung.

Das Flurstück von dem das neue Flurstück abgeteilt wurde sagt Grünland\Ackerland.

Eintragung vom Katasteramt für die neugebildeten Flurstücke 5DM\m2.

Kann jemand eine qualifizierte Meinung abgeben?

Anfangen kann der Verkäufer ja eigentlich nicht mehr viel damit, da Baulast eingetragen und Bepflanzung erhalten bleiben muss. Kann er also nicht einfach wieder beackern o. Ä.

Und Wohnbebauung heißt doch nur, dass ein Wohngebäude oder zugehöriges (wie Garage) auf dem Flurstück steht.

Wie am besten Vorgehen? Tipps?

Freundlichen und sachlich bleiben bitte.