Ist das eine übliche Vorgehensweise für Erschließung von Baugebiet?

Hallo,

die Stadt will auf einer Wiese von mir neues Baugebiet erschließen.

Die Hälfte der Fläche gehört einem anderen Besitzer und die wurde bereits 2018 von der Stadt gekauft. Die andere Hälfte gehört mir und habe ich noch nicht verkauft, da das private Angebot vom Bürgermeister meist unter aller Sau war.

Auf meiner Wiese sollen ca. 12 Bauplätze entstehen. Die Stadt will mir für 9 Bauplätze 38€ pro m² als Bauerwartungsland zahlen. Der erschlossene Bodenrichtwert liegt bei uns ca. bei 125€. 3 Parzellen wollen wir für mich und meine 2 Geschwister rausnehmen quasi als Eigenbehalt übernehmen. Die Stadt will uns aber nun 89€x1800m² (für die 3 Parzellen) berechnen. Diese 180.000€ sollen also vom Gesamtverkaufspreis abgezogen werden. Ich soll mir also meinen Baugrund von der Stadt zurückkaufen wenn ich das richtig verstanden habe. Zusätzlich muss ich alles noch aus der Landwirtschaft steuerlich entnehmen was nochmals 150.000€ für den Staat sind. Im Endeffekt bleibt mir so gut wie nichts übrig und ich komme mir etwas verarscht vor. Die Stadt sieht sich hier als großer Wohltäter, da ja meine 3 Grundstücke eine fiktive Wertsteigerung erhalten haben, die sie mir dann berechnen und vom Gesamtverkaufspreis abziehen.

Ich habe mich mal umgehört und bin drauf gekommen, dass das eher unüblich ist und es sogar normal ist, dass der Verkäufer sich ein Drittel zur eigenen Vermarktung behalten darf. Die Stadt darf dann den Rest verkaufen.

Wie seht ihr das? Bzw. wie wird es wo anders in Deutschland oder Bayern gehandhabt?

Steuern, Hausbau, Recht, Baurecht, Grundstück, juristisch, Hausbaukosten, Wirtschaft und Finanzen
Niedriges Angebot - hohe Rechnung. Was muss ich bezahlen?

Hallo zusammen,

habe eine Frage an alle Bauherren, Bauanwälte und Sachverständige.

Haben vor Baubeginn ein Angebot für 550qm Erdaushub und Abfuhr zur Deponie erhalten. In Summe ca. EUR 8000,00 (netto) für diese 550qm.

Soweit okay und ganz unserer Vorstellung und Einschätzung.

Dann ging es los.

Nach Abschluss der Arbeiten erhielten wir eine Rechnung über 852qm und ca. EUR 12.000,00 (netto).

Niemand hatte uns informiert, dass es ca. 55% mehr Aushub und dementsprechend 55% mehr Abfuhr und Deponiegebühren werden.

Es wurde kein Regiezettel / Auftrat vorgelegt und auch kein Regiezettel / Auftrag von uns unterschrieben.

Ein Aufmaß wurde uns auf Nachfrage vorgelegt - erstellt wurde es erst drei Wochen nach Baubeginn (die Baufirma hatte es mit Datum versehen).

Der Regiezettel liegt nun dem Aufmaß bei - wie oben beschrieben wurde uns dieser vorgelegt noch unterschrieben.

Haben die Rechnung nicht bezahlt. Auch nicht anteilig für jene Posten, die vereinbart waren.

Wie gestaltet sich eurer Einschätzung und Meinungen nach die Situation?

P.S.: habe über die finanzierende Bank einen Rechtsschutz für das Bauvorhaben abgeschlossen - einen ersten Termin dafür Anfang Mai.

Möchte euch dennoch um eure Einschätzung bitten - oder „Gleichgesinnte“ befragen, wie ihr vorgegangen seid.

Der Bau wird auch ununterbrochen fortgeführt, da wir mit einem Bauträger bauen. Die Erdarbeiten werden dabei als einzige Zahlung direkt mit der Rohbaufirma abgerechnet.

Herzlichen Dank euch schonmal! :-)

Rechtsanwalt, Hausbau, Recht, Baurecht, Rechnungsstellung, Wirtschaft und Finanzen
Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

Guten Tag liebe GF Gemeinde,

ich habe ein mega wichtiges Anliegen. Unser gekauftes Haus Baujahr 1950 ist das letzte Haus in einer Straße. Danach kommen nur Felder und Feldwege. Unser Grundstück wie die anderen Häuser sind auf einer Anhöhe. Unser Gartenklinker Mauerwerk und unser Zaun waren seit 1950 am Feldweg angesützt. Quasie in einem 45 Gradwinkel angelehnt. So war alles gestützt und gesichert. Es wurde nichts verändert oder so. Das war alles bereits so. Wir haben dieses Grundstück vor 4 Jahren so erworben. Da wurde nichts aus eigener Macht irgenwie verändert. Diese Erdbodenstütze war bestimmt auch vor dem Hausbau 1950 so. Meine Vermutung

JETZT DAS Problem: Die Felder wurden verkauft. Ein Großunternehmen erschließt jetzt alle Grundstücke und der Bauboom geht los. Der Straßenasphalt wurde verlegt. MEIN GANZES GRUNDSTÜCK mit ERDBODEN samt HOLZAUN mit Pfosten und KlinkerMauerwerk auf Fundament droht zu kippen weil die Straße über einen halben Meter tiefer ist. Wie kann es sein das das Bauunternehmen mir mein Grundstück nicht sichert? Schließlich sind es doch DIE die die Straße bauen. Dann müssen die doch auch dafür sorgen das mein Grundstück kein Schaden bzw. Risiko ausgesetzt ist.

Jeder und auch unser Architekt sagte damals das Sie mir L- Betonsteine setzten müssten damit auch für die spätere Straße und natürlich mein Grundstück kein Risiko besteht. Ich bin seit 1950 da. Jetzt kommen die und ich soll das Grundstück sichern? Das doch Quatsch. Ich bau doch nicht die Straße. Die Gefahr kommt von deren Seite aus. WICHTIG: Diesen Holzzaun (brauch kein Fundament) werde ich entsorgen. Der ist so leicht wie ein Rucksack. Aber der ganze Erdboden beim Holzzaun fängt an zu kippen und bei Starkregen wird es gefährlich. Klinkermauerwerk steht auf Fundament aber das Bauunternehmen ist so tief das es nun keinen Halt mehr hat

Was kann ich tun? Was sollte ich tun? Ich habe das Bauunternehmen und deren Straßenbaufirma noch nicht kontaktiert. Habe das Gefühl das die sich vor Kosten drücken und sich deswegen denken ""hoffentlich merkt der nichts"" Die Frage hier ist wer muss die großen Steinpalisade setzen? ich oder der Bauträger? Ich werde auf jeden Fall wenn die sich weigern einen Anwalt aufsuchen. Habt Ihr einen Rat? Vorschläge? Kennt sich hier jemand ein wenig über die Rechtslage aus? Wie kann meine Gemeinde das genehmigen und mein Grundstück in Gefahr bringen?

Ich danke jedem für Antworten. Das Thema bringt mich echt zum verzweifeln? Fotos sind unten. Aus eigener Privatsphäre habe ich unser Haus lediglich gezeichnet statt es abzufotografieren

Rechtsanwalt, Baurecht, GartenLandschaftsbau, Gemeinde, Grundstücksrecht, Rechtslage, Straßenverkehrsrecht, Erschließung, Grundstücksgrenze
Darf von der Stadtverwaltung unnötiger Weise eine Änderung der Hausnummer vorgeschrieben werden?

Folgende Konstellation:

Unser Haus trägt seit seiner Errichtung durch unsere Familie im Jahr 1964 die Hausnummer 21. Durch eine Verdichtung der Bebauung stehen bereits seit Jahrzehnten die Hausnummern 21a und 21b neben uns.

Nun erfolgt neben uns ein Neubau. Heute hatten wir die Aufforderung der Stadtverwaltung im Briefkasten innerhalb von nicht mal 3 Wochen unsere Hausnummer in 19b zu ändern - der Neubau erhalte jetzt unsere Nummer 21.

Dies bedeutet für uns einen erheblichen (unnötigen) Aufwand auch unter Entstehung von Kosten, da wir Verträge ändern, Firmen informieren und unsere persönlichen wie auch Autopapiere ändern lassen müssen. Nicht zuletzt bringt es natürlich Unmengen an Ärger mit sich, da natürlich erfahrungsgemäß nichts und niemand mit dieser Änderung klarkommen wird.

Unser Grundstück grenzt unmittelbar an die Straße, Nummer 21a liegt links neben und über uns, das jetzige Neubaugrundstück unterhalb der 21a an der Straße und eins daneben an der Straße 21b. Für eine logische Nummerierung sollte aus meiner Sicht der Neubau jetzt die Nummer 21c erhalten. Warum sollte es besser sein eine 19b statt einer 21c zu erschaffen, wenn unter Beibehaltung der bisherigen 21er-Nummerierung unnötiger Aufwand für bereits seit Jahrzehnten ansässige Anwohner vermieden werden könnte!?

T3Fahrer

bauen, Recht, Gesetz, Bauamt, Baurecht, Hausnummer, Neubau, Stadtverwaltung
Nachbarhaus an unser Haus gebaut, nach Verkauf oder bauliche Veränderung Genehmigung erforderlich?

Hallo zusammen, hat evtl. Jemand von euch mit folgender Sachlage oder einer ähnlichen Erfahrung?

Meine Frau und ich haben vor 2 Jahren ein Mehrfamilienhaus erworben, direkt an unser Haus ist an einer Seite ein kleines ganz altes Haus direkt an unser Haus ran gebaut worden so ca. 1900 oder später, evtl. Wurde auch unser Haus damals daran gebaut. Jedenfalls steht das kleine Haus auf einem ca. 150-200 Quadratmeter Grundstück und ist ziemlich runter gekommen. Jetzt steht das Haus zum Verkauf. Nun mein Frage, im Falle eines Abriss und Neubau ist der neue Besitzer verpflichtet sich eine Genehmigung von mir einzuholen wenn er sein neues Haus direkt an unsers bauen möchte oder ähnliches? Was habe ich sonst für rechte wenn der neue Besitzer, große bauliche Veränderungen vor hat am Haus was an unserm ist?
Ich möchte nämlich nicht dass das Haus an unsers direkt dran ist!
Ich habe nämlich bereits im Haus ein nassen Fleck an der Wand was von ihm kommen muss da von uns dort absolut nichts an Leitungen lang geht. Bevor noch andere Probleme Entstehen oder weitere hinzukommen, würde ich gern dem neuen Besitzer keine Erlaubnis dafür erteilen. Das Problem mit der feuchten Stelle wurde mit dem aktuellen Besitzer besprochen aber ohne wirkliches Ergebnis, der letzte stand war, sollte der Fleck Größer oder schlimmer werden, würde ich ein Gutachter hin zu ziehen, da er selbst ja kein Schaden findet bei sich.
Über hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!

Rechte, Sanierung, Altbau, Baurecht, Hausbesitzer, Nachbarn, Neubau
Besteht eine Pflicht zur energetischen Sanierung gem. EnEV nach Kauf einer Eigentumswohnung?

Gemäß den Anforderungen an bestehende Gebäude nach EnEV in 2017 sind i.d.R. die Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken bzw. Dächer, Austausch alter Öl- und Gaskessel sowie die Dämmung von Rohrleitungen verpflichtend.

In §10 Abs. 4 EnEV heißt es: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten (...) erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen (...).

1) Das Wohngebäude verfügt über mehr als zwei Wohnungen - heißt dass, die Pflichten sind bereits heute (vor Erwerb) zu erfüllen (vom aktuellen Eigentümer)?

Ich stehe gerade vor der Entscheidung eine der ETWs als Kapitalanlage zu kaufen wobei ich hinsichtlich der Sanierungspflicht nicht sicher bin, ob diese gegeben ist. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus gebaut 1967. Es verfügt über keine gedämmte oberste Geschossdecke bzw. Dachdämmung (die Gas-Zentralheizug ist von 2004, die Rohrleitungen sind ummantelt). 2008 wurde das Gebäude mittel Teilungserklärung in 8 juristische Wohneinheiten zerlegt. Die Wohneinheiten werden nun veräußert. Der Energieverbrauch liegt laut Energieausweis im Rahmen (107 kWh/qma). 2) Sind die Eigentümer der Wohneinheiten gemeinschaftlich als WEG zur energetischen Sanierung verpflichtet?

Wohnrecht, Recht, Immobilien, Baurecht, Eigentumswohnung, Wirtschaft und Finanzen
Baugesuch abgelehnt trotz Einhaltung aller Bauvorschriften?

Hallo, ich habe einen Bauplatz gekauft und mit einem Bauträger ein Haus geplant welches auf dem grundstück gebaut werden soll. Das Grundstück ist nicht sehr einfach zu bebauen da es von rechts vorne nach links hinten abfällt.

Der Bauträger hat nachdem ich die verträge unterschrieben habe mit seiner Arbeit begonnen und hat das Grundstück vermessen und das Haus in das Grundstück einpassen lassen. Das Haus wurde sehr weit hinten in das Grundstück eingezeichnet und leicht schräg. Das Problem war das die Firstrichtung im Bebaungsplan vorgeschrieben ist und wir die (weil Satteldach) nicht eingehalten haben. Mein Bauträger hat mir dann den Vorschlag gemacht das Haus 2 Stöckig zu Bauen und ein Zeltdach drauf zu setzen, da dieses keinen First hat und wir somit keine Firstrichtung beachten müssen.

Auch diesem Vorschlag stimmte ich trotz erheblicher Mehrkosten zu. Wir haben dann die fertigen Pläne usw in Form eines Baugesuches zum Kenntnisgabeverfahren eingereicht. Laut meinem Bauträger wurden alle Bauvorschriften eingehalten.

Gestern hat mich die Nachricht erreicht das der Bauamtleiter das Baugesuch abgelehnt hat. Der Grund dafür sei dass wir die Firstrichtung nicht einhalten da wir keinen First haben, obwohl Zeltdächer erlaubt sind und auch schon zwei weitere Häuser in dem Baugebiet mit Zeltdächern gebaut wurden.

Meine Frage wäre jetzt was ich tun soll bzw. tun kann? Zu beachte wäre noch das ich eigentlich keine Zeit habe um dagegen vor zu gehen da wir unser Haus in dem wir derzeit Wohnen schon verkauft haben und auch ein Festes Datum haben zu dem wir ausziehen müssen, bis dahin sollte das neue Haus eigentlich fertig sein sonst ahben wir ein Problem. Vom Bauträger und vom Bauamtleiter wurde mir nahegelegt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen die natürlich eine menge Geld kostet und dann noch durch den Gemenderat, der das natürlich auch ablehen kann.

Ich bin für jede Antwort dankbar aber bitte keine Mutmaßungen und Spekulationen, das Hilft mir an der Stelle nicht weiter. Danke.

Zu erwähnen wäre noch dass das Haus zwar schräg ins Grundstück gezeichnet aber voll im Baufenster liegt. Ich gehe davon aus dass sich der Bauamtleiter daran stört.

Recht, Bauamt, Baurecht, Bebauungsplan, gemeinderat, Bauvorschriften
Verbindungstür zwischen Wohnhaus und Scheune - einfach so? Brandschutz?

Ein Hallo in die Runde...

...folgendes Problem: Bauernhaus, gebaut in den 40er Jahren mit Scheune, diese wurde damals direkt ans Haus angebaut. Die Außenwand vom Haus ist eine doppelt gemauerte Ziegelwand, etwa 20cm dick. Der obere Bereich der Scheue ist komplett begehbar. Die Zwischendecke wird von waagerechten Balken, welch mit zölligen Brettern belegt sind, gebildet. Da der Balkenabstand mit knapp einem Meter meines Erachtens recht hoch ist und ich nicht von Balken zu Balken springen wollte, habe ich vor einigen Jahren die komplette Fläche mit OSB-Platten ausgelegt, so das wir jetzt einen durchgängig gefahrlos begehbaren Boden haben. Diesen Bereich, ausgestattet mit etlichen Regalen und von uns liebevoll als "Tenne" bezeichnet nutzen wir seit dem als Abstellraum für wenig bis kaum benutzte Gegenstände wie Weihnachtsdeko, Campingutensilien, Faschingskram usw. Die Begehung erfolgt derzeit über eine Bodenluke und eine Leiter, was zuweilen etwas umständlich ist, zumal man in das Erdgeschoss der Scheue auch nur über eine Hintereingangstür vom Haus und eine Außentür der Scheune gelangt.

Nun zur Frage: Von meinem Arbeitszimmer im Obergeschoss des Wohnhauses aus könnte ich relativ mühelos eine wärmegedämmte Durchgangstür einbauen, über die wir einen direkten Zugang auf die Tenne bekommen würden. Darf ich das so einfach? (Mitbekommen würde es sowieso niemand) Muss ich bezüglich des Brandschutzes etwas beachten? Ich würde am liebsten eine günstige Haustür einbauen. Es würde auch keine Nutzungsänderung der Scheune stattfinden, also kein neuer Wohnraum oder so sondern nach wie vor nur Lagerraum.

Danke für Eure Infos.  

Brandschutz, Baurecht
Wie nah darf an der Straße gebaut werden bzw. dürfen gegenstände unmittelbar neben der Straße stehen?

Mein Bruder wurde während der fahrt von einem anderen Verkehrsteilnehmer abgedrängt ist ausgewichen und dabei in einen Stein gefahren, welcher unmittelbar am Straßenrand stand.

Anbei ein paar Bilder zu dem Unfall wenn das funktioniert die einzufügen.

Der andere Verkehrsteilnehmer ist weiter gefahren und hat laut der Polizei somit Fahrerflucht begangen.

Nun zu meiner frage: Dürfen diese steine Dort stehen? ich gehe davon aus, dass das Grundstück zu dem auch die Steine gehören Rechts bei dem Zaun endet. wenn das der Fall ist bin ich mir ziemlich sicher dass die Steine dort nicht stehen dürften.

Aber wie sieht es aus wenn das Grundstück genau bei der Asphalt kante endet? Dürfen diese steine dann dort stehen?

Zusatz 1: wenn es dunkel ist sind die Steine sehr schlecht zusehen da an den Steinen weder ein Licht noch ein Reflektor oder so was ähnliches angebracht ist.

Zusatz 2: Mein Bruder wurde nur leicht verletzt sprich er hat sich das rechte Handgelenk gestaucht, eine leichte Verbrennung am linken arm durch den Airbag erlitten und erinnert sich leider an ca 30 Sekunden während des Unfalls nicht mehr wodurch er zu dem anderen Fahrer nur wenig sagen kann.

Hier einmal der bericht zu dem Unfall.

https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/kreispolizeibehoerde-ennepe-ruhr-kreis-autofahrer-weicht-pkw-aus_id_9196494.html

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Auto, Unfall, Unfallflucht, Baurecht, Fahrerflucht, PKW, Straße, Straßenverkehr, Auto und Motorrad
Bauen auf dem Reiterhof der Eltern?

Hallo, mein Partner und ich möchten gerne ein EFH auf dem Reiterhof seiner Eltern errichten. Der Hof liegt im Mischgebiet (also das Wohnhaus der Eltern, ein Teil der umliegenden Wiesen ist bereits Außenbereich). Der erste Gedanke war ein Altenteil auf einer nebenan liegenden Wiese (Außenbereich). Diese Bauvoranfrage wurde schon telefonisch vom Bauamt abgewehrt, da mein Partner dann direkt den Hof übernehmen müsste und weil die Gesamtfläche des Hofes nicht groß genug sei und weil die Pferde das Futter nicht aus eigener Herstellung bekommen (Getreide etc.). Kurzum: wir erfüllen nicht die Vorgaben für dieses privilegierte Bauvorhaben. Der nächste Gedanke war dann eine Nutzungsänderung von einem alten Stall (nicht ansehnlich und schon garnicht historisch wertvoll). Auch hier wurde uns nun schon, nach einreichen der Bauvoranfrage, telefonisch mitgeteilt das die Nutzungsänderung nun ginge wenn die komplette äußere Gestallt des Gebäudes bestehen bleibt. Das wäre aufgrund der Statik und Baufälligkeit des Gebäudes nicht möglich, zudem ist der Stall nicht zweistöckig und das müsste das Haus schon sein. Jetzt meine Frage: Welche Möglichkeiten haben wir noch? Könnte man den Stall nicht auch abreißen und wir bauen an der gleichen Position neu? Gibt es eine Alternative zum Altenteil? Das zuständige Amt ist leider nicht besonders Hilfsbereit.

Mein Partner ist jede freie Minute auf dem Hof und hilft. Außerdem ist offensichtlich das er das ganze irgendwann übernimmt. Aktuell ist das aber nicht nötig da seine Eltern noch fit sind.

Landwirtschaft, bauen, Recht, Baurecht, Bauen im Aussenbereich, Nutzungsänderung

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