Baurecht GRZ überschritten im Neubau?
Ich habe mit einem Bauunternehmer gebaut und dieser hat uns ein Haus gebaut welche keiner Genehmigung sondern nur einer Anzeige bedarf. Dieser Bauunternehmer ist nun pleite, wir wohnen aber schon im Haus und alles bis auf den Garten und Auffahrt ist fertig. Ich habe mich nun genauer mit der Materie befasst und habe ein Problem aufgetan. Gemäß Bauplan dürfen wir gemäß GRZ eine Fläche von 115m² bebauen. Die Grundfläche unseres Hauses hat aber schon 136m². Ist das schlimm und was haben wir zu befürchten?
3 Antworten
Ob etwas schlimm ist, ist von vielen individuellen Gegebenheiten abhängig und liegt im Auge des Betrachters. Aus ökologischer Sicht ist es vermutlich schlimm, aus städtebaulicher Sicht vermutlich nicht.
Sofern nicht schon die Bauvorlagen zur Bauanzeige falsch waren und Du keine genehmigungspflichtige Erweiterung planst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendjemandem auffällt, sehr gering. Das Schlimmste, was passieren kann (natürlich abgesehen davon, dass das Bier alle ist), wenn es doch auffällt, ist, dass die Bauaufsicht eine nachträgliche Legalisierung fordert, d.h. Bauantrag und Befreiungsantrag mit bis zu dreifacher Genehmigungsgebühr und Auflagen, z.B. Ausgleichsmaßnahmen.
Die Grundflächenzahl darf um 50% überschritten werden. Also prüfen! Normalerweise hat man meistens eine GRZ von 0,4. Somit wären 0,6 das Maximum. Also: Grundstücksgröße x 0,6 = ? m²
Schlimmstenfalls müsst ihr das rückbauen.
Ob das schlimm ist, liegt im Auge des Betrachters.
Aber nur von den in §19 (4) BauNVO genannten Anlagen. Der Fragesteller schreibt jedoch, dass bereits die Grundfläche des Hauses den Maximalwert überschreitet. Sollte der Fragesteller die GRZ-Berechnung richtig durchgeführt haben, schließt diese Tatsache ohne Vorliegen einer isolierten Befreiung in allen Bundesländern die Verfahrensfreiheit aus, wodurch das Haus schon formell illegal errichtet wurde.