Baurecht GRZ überschritten im Neubau?

3 Antworten

Ob etwas schlimm ist, ist von vielen individuellen Gegebenheiten abhängig und liegt im Auge des Betrachters. Aus ökologischer Sicht ist es vermutlich schlimm, aus städtebaulicher Sicht vermutlich nicht.

Sofern nicht schon die Bauvorlagen zur Bauanzeige falsch waren und Du keine genehmigungspflichtige Erweiterung planst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es irgendjemandem auffällt, sehr gering. Das Schlimmste, was passieren kann (natürlich abgesehen davon, dass das Bier alle ist), wenn es doch auffällt, ist, dass die Bauaufsicht eine nachträgliche Legalisierung fordert, d.h. Bauantrag und Befreiungsantrag mit bis zu dreifacher Genehmigungsgebühr und Auflagen, z.B. Ausgleichsmaßnahmen.

Die Grundflächenzahl darf um 50% überschritten werden. Also prüfen! Normalerweise hat man meistens eine GRZ von 0,4. Somit wären 0,6 das Maximum. Also: Grundstücksgröße x 0,6 = ? m²

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Feldnuss  19.11.2020, 13:25
Die Grundflächenzahl darf um 50% überschritten werden.

Aber nur von den in §19 (4) BauNVO genannten Anlagen. Der Fragesteller schreibt jedoch, dass bereits die Grundfläche des Hauses den Maximalwert überschreitet. Sollte der Fragesteller die GRZ-Berechnung richtig durchgeführt haben, schließt diese Tatsache ohne Vorliegen einer isolierten Befreiung in allen Bundesländern die Verfahrensfreiheit aus, wodurch das Haus schon formell illegal errichtet wurde.

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Schlimmstenfalls müsst ihr das rückbauen.

Ob das schlimm ist, liegt im Auge des Betrachters.