Unfallschaden verschweigen?

Hallo zusammen,

bin momentan echt am verzweifeln.

Mein Freund hat 2022 ein Auto von seiner Schwester bekommen. Das Auto gehörte dem Freund seiner Schwester; dieser hat es dann für 15.000 € an die Schwester verkauft; sie wiederum hat es dann ,,kostenfrei'' meinen Freund gegeben. Während das Auto im Besitz des Freundes der Schwester war, gab es einen Unfall (Eine Frau ist im Parkhaus die Steigung nicht hochgekommen und Rückwärts in die Front reingefahren). Bei meinem Freund sind 2 Unfälle passiert. Beim ersten ist jemand oder etwas ebenfalls an die Front gestoßen (Durch einen Tritt oder ähnliches laut der Polizei) und beim zweiten ist mein Nachbar während dem Vorwärtsparken ins Heck vom Auto gefahren. Die Schäden (Parksensor eingedrückt, Kratzer bzw. Dellen und Querlenker(glaube das heißt so :D)) sind auch Sichtbar und werden vor dem Verkauf auch nicht behoben.

Die beiden möchten (Mein Freund und seine Schwester) das Auto die nächsten Monate verkaufen. Da die Schwester das Auto bezahlt hat, möchte sie den Verkauf abwickeln. Mein Freund wurde vor einer Woche von einem potenziellen Käufer angesprochen, der das Auto gerne für seine Tochter kaufen möchte. Mein Freund hat mit ihm dann geredet und ihm gesagt, dass seine Schwester das Auto gerne für mindestens 15.000 € verkaufen möchte. Um einen Termin zum Besichtigen etc. zu vereinbaren, hat der potenzielle Käufer seine Nummer herausgegeben. Da, wie bereits erwähnt, die Schwester den Verkauf abwickeln will, hat mein Freund die Nummer an sie weitergegeben.

Gestern hab ich erfahren, dass die Schwester verschweigen möchte, dass es ein Unfallfahrzeug ist und vor hat, mögliche Fragen wie: ,,Hatte das Auto bereits Unfälle" zu verneinen. Der Gutachter vom letzten Unfall (Waren gestern dort zum Gutachten machen) meinte, dass jeder bekannte Unfall ungefragt angegeben werden muss. Soweit ich weiß war mir das auch so bekannt. Seine Schwester möchte aber trotzdem die Unfälle nicht angeben und mein Freund ist ihrer Meinung.

Kann mein Freund, falls der Wagen verkauft und die Unfälle ,,aufgedeckt" werden, dafür als Mittäter verantwortlich gemacht werden?

Ich finde es sehr unmoralisch und ethisch nicht korrekt. Die beiden wären auch die ersten, die sich extrem darüber aufregen würden, wenn das Ihnen passieren würde.

Was meint Ihr dazu?

Unfälle dem Käufer mitteilen 88%
Einfach Schweigen 13%
Auto, KFZ, Fahrzeug, Autoverkauf, Privatverkauf, Strafrecht
Wie verkaufe ich eine E-Klasse (gebraucht) ohne Aufwand?

Hallo,

ich habe eine ältere Mercedes E-Klasse (W211), die vielleicht in absehbarer Zeit verkauft werden soll, weil ich das Auto kaum brauche und auch keine richtige "Beziehung" zu ihm habe.

Das Auto ist derzeit rund 6000 Euro wert, ich hätte auch gern annähernd so viel dafür, weiß aber nicht, wie ich den am besten verkaufe. TÜV ist neu, der Zustand technisch sehr gut, optisch war er halt früher das Rentnerauto eines sehr alten Mannes. Verkaufen kann man den bestimmt gut.

Meine bisherigen Autos waren bei der Abgabe allesamt sehr alt, eines habe ich verschenkt, der frühere Mercedes wanderte direkt in den Export bzw. wurde ausgeschlachtet, ansonsten waren das mal ein alter Ford und ein alter Audi, das spielte sich alles im 1000-Euro-Bereich ab.

Ich will aber auch nicht, dass Hinz und Kunz kommen und Stress machen und hinterher tausend Mängel rügen, die nicht da sind und noch Ärger machen und ich will auch keine Clans im Hof haben, die runterhandeln und frech werden. Bei einer alten Karre wäre mir das egal, aber nicht hier - ich will einen halbwegs passablen Preis haben und den Benz nicht für 2000 oder 3000 Euro verkaufen; ich sage mal so, 4000 bis 4500 Euro hätte ich gern gehabt. Ich will mich auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Wie macht man so was am besten; stellt man so ein Auto zum Händler und der soll es verkaufen, damit ich keine Rennerei damit habe? Oder habt ihr andere Tipps?

Auto, Gebrauchtwagen, Geld, Auto verkaufen, Autoverkauf, Mercedes Benz
Rechnung an Autohaus schreiben?

Hallo liebe Community!

Wir sitzen gerade an der Rechnung für das Autohaus, an welches wir unser Auto verkauft haben.

Kurz zum Sachverhalt:

Wir haben am 09.09.23 unser Auto dorthin verkauft, mit Abtretungserklärung für die Versicherung wegen einem Schaden der Windschutzscheibe. Das haben sie über die Versicherung noch abgerechnet. Am 12.09. haben wir dann das Auto endgültig im Autohaus abgegeben inkl aller Papiere.

Dann ging allerdings das Theater los, da sie es die ganze Zeit nicht abgemeldet haben. Somit wurde jeweils am 15.09. und am 15.10. nochmal Versicherung in Höhe von mtl. 63,00€ abgezogen. Wir haben dann ständig hin und her telefoniert, wann das Auto endlich abgemeldet wird.. Telefonate mit der Versicherung, KFZ Zulassung etc. haben zu nichts geführt. Plötzlich hatte das Autohaus dann auch Zulassung Teil 1 verbummelt, sodass das Auto erst am 17.10. endgültig abgemeldet wurde.

Nun fordern wir natürlich die Beträge zurück (Versicherung und Steuern).

Zeitraum Steuer: 10.9.22-09.09.23 - 168,00€ und 10.9.23-17.10.23 - 17€

Ab welchem Datum können wir den Betrag berechnen? Ab 12.9. bzw 13.9.? Oder erst ab dem Tag, an dem der Schaden abgerechnet wurde? Hat da jemand Ahnung und kann helfen? :( Oder sollten wir einfach den Zettelkram hinschicken und sie sollen sich das selber ausrechnen?

Wir schlagen uns so ewig mit dem Mist rum … es nervt leider nur noch…

vielen Dank!

Versicherung, Autoverkauf
Hilfe für Rechnung?

Hallo Leute,

Bin echt am verzweifeln und hoffe ihr könnt mir bei der Mathe-Rechnung helfen!

Also der Ausgangspunkt ist:

Es geht um zwei Personen

Person A (Mir, Geldgeber) und

Person B (Kfz-Reperateur)

Es wurde ein Auto gekauft für 4.000€

und dazu kommen „1.000€“ Reperaturkosten.

Das Auto wird für 12.000€ verkauft. Nun soll der Gewinn gerecht aufgeteilt werden, also hälfte/hälfte.

Ich rechne es so 4000€ (fürs Auto) + 1000€ (für die Reperaturkosten) werden vom Gewinn abgerechnet.
12.000-4000-1000=7000 Gewinn :2 = 3500/3500 für jeden normalerweise.

Was ist aber wenn von den 1000€ Reperaturkosten 200€ übrig bleiben und mir wird es nicht gesagt, also es wurden „nur“ 800€ für die Reperatur genutzt.

Dann wäre es ja so:

4000€ bezahlt -> für Auto

-1000€ bezahlt -> für Reperaturkosten

(bleiben aber 200€ übrig (800€ gezahlt)

+12000€ Gewinn vom Auto

=7000€ -> :2 = 3500/3500

Wird es fair aufgeteilt?
Kommt es aufs gleiche hinaus? 

Wenn nicht gesagt wird das 200€ übrig bleiben und ich habe das ganze Geld gegeben er macht die Arbeit es soll nur der Gewinn fair aufgeteilt werden

Ich glaube nein, weil dann müsste ich 3700 kriegen und er 3300 oder? 

Oder hole ich es wieder „raus“ indem ich 1000€ Reperaturkosten schon mit einberechnet habe?

ich hoffe ihr könnt mir helfen!!! Bin echt am verzweifeln und bedanke mich schonmal im Vorraus…

Mathematik, Rechnung, Geld, Lösung, rechnen, Autokauf, Aufgabe, Autoverkauf, Gewinn, Rechnungsstellung, Aufteilung, Rechenaufgabe
Auto verkauft ohne KV. Betrug droht?

Guten Tag,

Ich habe heute meinen PKW per eBay Kleinanzeigen verkauft. Es meldete sich rasch ein Kunde, der mir 2000€ für das Auto bot, obwohl es nur für 1000€ VB Inseriert war. Ich fragte verwundert nach "2000€ in Bar?" Weil ich mich wunderte.

Der Kunde kam und hat mich auf 450€ runtergehandelt! Das Auto musste aus Rechtlichen gründen weg, da es unangemeldet an einer Straße stand. Das Auto wurde um 20:00 Uhr abgeholt und 10 Minuten später ruft er much an, dass das Auto angeblich öl verliert und er es zurückbringen wollte (an der stelle, wo das auto die letzten 3 Tage stand ist kein tropfen Öl am Boden). Ich reagierte generft und sagte ihm "Gekauft wie gesehen" ( Was er bei der Verhandlung in gegenwart meines Vaters auch sagte). Ich habe ausdrücklich im Inserat geschrieben, dass das Auto nicht mehr Fahrtauglich ist, wegen eines Kupplungsschadens. Er legte mit den Worten "Ok dann tschüss" auf.

Jetzt gab ich Panische Angst und liege schlaflos im Bett, weil ich dene er könnte mich anzeigen und die "angeblichen 2000€" von mir zurückfordern, obwohl ich nur 450€ erhielt.

Ich habe den Fehler selbst eingesehen und sehe meine Dummheit ein, aber kauf ohne Garantie und Rücknahme ist doch dann rechtmäßig, da ich explizit geschrieben habe "Nicht Fahrbereit und ohne TÜV aufgrund von Kupplungsschaden"

Zeuge ist mein Vater (bei der Verhandlung dabei) und meine Mutter (Am Fenster).

Sein Name (ein dt. Nachname) auf eBay Kleinanzeigen stimmte auch nicht mit der Person überein.

Betrug, Recht, eBay, Kleinanzeigen, Autoverkauf, Verkäuferschutz
Muss ich eine Anzahlung beim Autokauf zurückgeben?

Hallo :)

Ich habe ein Problem und würde gerne wissen wie ich mich verhalten soll. Ich habe einen Audi A6 verkauft.. Bei dem zu 80% drt starter kaputt ist, da ich in das Auto generell zuviel investiert habe habe ich es als Bastler und Export Fahrzeug verkauft, wo in der Anzeige drinnen steht das es nicht fahrbereit ist aus welchen grund weiß ich nicht. Es ist dann jemand gekommen der das Auto kaufen wollte.. Er hat mir eine Anzahlung von 500 gegeben haben Kaufvertrag gemacht, und hab ihm die Papirre gegeben er wollte das Auto gleich anmelden, warum auch immer.

Es war ausgemacht das er in 2 wochen kommt und das Auto fix holt und bezahlt. 1 Tag vorher schrieb er mir bei WhatsApp, dass ich probieren soll ob sich der Motor dreht, ob Batterie geht und ao Sachen... Wo ich ihm sagte fas ich es nicht mache, deswegen verkauf ich ihn als nicht fahrbereit und für Bastler. Er ist dan gekommenen unf wollte seine 500 euro zurück, an dem Tag war ich nicht in der Gegend. Er fuht also und nahm die Papiere mit. Er schickte mir die papiere per Nachname wo ich 500 euro zahlen sollte!!

Ich hab jetzt seit 1 Monat krinr Papiere habr über 30 Interessenten für das Auto kann es abrr nicht verkaufen da er mir die Papiere nicht gibt, nicht solange er seine 500 euro hat. Beim Anwalt hat man mir gesagt eine Anzahlung muss man nicht zückgeben... Schon gar nicht wenn ein Kaufvertrag exestiert. Was würdet iht machen? Polizei gehrn? Die 500 euro retur geben?

Auto, Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad
Entdeckter "Mangel" nach Autoverkauf. Muss ich haften?

Hallo, ich habe letzte Woche mein Auto privat verkauft. Es handelt sich um einen Kleinstwagen. Nun hat sich der Käufer einen Tag später beschwert "Das Auto vibriere ungewöhnlich stark im Leerlauf und bei langsamer fahrt." Worauf hin ich geantwortet habe: "Das Auto ist klein und recht leicht und vibriert deshalb etwas mehr als andere Fahrzeuge. Ich aber nie als Mangel gesehen habe. Während der Fahrt war mir nur bekannt, dass wenn man übertrieben untertourig Gas gibt, (bsp: 30 KM/H im 5. Gang) dass er stärker vibriert aber dies Normal sei.

Auto hatte frische Inspektion und Tüv.

Nun möchte die Person das Auto in eine Werkstatt bringen und wenn der "Mangel" behoben wird soll ich mich an den Kosten beteiligen. Falls der "Mangel" nicht behoben werden kann will er das Fahrzeug zurückgeben.

In meinem Vertrag von mobile.de stand: Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Hier nochmal der ganze Vertrag zum Ansehen:

https://shacarlacca.cdn.prismic.io/shacarlacca/b39a4e3d-b8a3-421e-b14c-6a95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdf

Zudem meinte er bis der Werkstatt Termin nicht erfolgt ist wird er das Fahrzeug nicht ummelden. Allerdings steht im Vertrag klar, dass das Auto binnen einer Woche umgemeldet werden muss.

Wie gehe ich nun vor? Kann ich belangt werden oder gar einen eventuellen Rechtsstreit verlieren? Leider habe ich nämlich keine Private Rechtsschutzversicherung und das wäre bei einem verlorenen Rechtsstreit sehr Teuer.

Danke für Antworten

Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad

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