Entdeckter "Mangel" nach Autoverkauf. Muss ich haften?
Hallo, ich habe letzte Woche mein Auto privat verkauft. Es handelt sich um einen Kleinstwagen. Nun hat sich der Käufer einen Tag später beschwert "Das Auto vibriere ungewöhnlich stark im Leerlauf und bei langsamer fahrt." Worauf hin ich geantwortet habe: "Das Auto ist klein und recht leicht und vibriert deshalb etwas mehr als andere Fahrzeuge. Ich aber nie als Mangel gesehen habe. Während der Fahrt war mir nur bekannt, dass wenn man übertrieben untertourig Gas gibt, (bsp: 30 KM/H im 5. Gang) dass er stärker vibriert aber dies Normal sei.
Auto hatte frische Inspektion und Tüv.
Nun möchte die Person das Auto in eine Werkstatt bringen und wenn der "Mangel" behoben wird soll ich mich an den Kosten beteiligen. Falls der "Mangel" nicht behoben werden kann will er das Fahrzeug zurückgeben.
In meinem Vertrag von mobile.de stand: Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Hier nochmal der ganze Vertrag zum Ansehen:
Zudem meinte er bis der Werkstatt Termin nicht erfolgt ist wird er das Fahrzeug nicht ummelden. Allerdings steht im Vertrag klar, dass das Auto binnen einer Woche umgemeldet werden muss.
Wie gehe ich nun vor? Kann ich belangt werden oder gar einen eventuellen Rechtsstreit verlieren? Leider habe ich nämlich keine Private Rechtsschutzversicherung und das wäre bei einem verlorenen Rechtsstreit sehr Teuer.
Danke für Antworten
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Zu den bisherigen Antworten, setze schriftlich deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf unverzüglich in Kenntnis, auch die Tatsache, dass du dem Käufer (Name und Adresse mitteilen) über seine Ummeldepflichten informiert hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Sachmängelhaftung ist im Vertrag ausgeschlossen, von daher droht keine Gefahr. Zu belangen wärst Du also nur über (arglistige) Täuschung, wenn Du einen bekannten Mangel verschwiegen hast - nur ist dann zu klären, ob ein Mangel vorliegt, denn bei Tempo 30 im fünften Gang würden die meisten Motoren gnadenlos absaufen.
Wenn das Auto frisch aus der Inspektion kommt, gibt es daher zunächst Grund zur Annahme, dass das Auto mangelfrei übergeben wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Auto hatte frische Inspektion und Tüv.
sagt nur aus, dass zu diesem Zeitpunkt techn. alles in Ordnung war.
Zudem meinte er bis der Werkstatt Termin nicht erfolgt ist wird er das Fahrzeug nicht ummelden.
man verkauft kein zugelassenes Fahrzeug, den Kaufvertrag deiner Versicherung, Zulassungsstelle, Zoll zusenden.
bis zur Ummeldung zahlst du Steuer; Haftpflicht und bekommst die Knöllchen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hatte leider keine andere Möglichkeit als es zugelassen zu verkaufen, da ich ein Abgemeldetes Fahrzeug nicht auf der Straße parken darf. Soweit ich weiß werden Knöllchen zwar an mich geschickt, aber diese kann ich gleich weiter leiten zum Käufer da Fahrzeug Übergabe Datum und Uhrzeit schriftlich in der Veräußerungsanzeige für Versicherung und Zulassungsstelle vermerkt war
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Der private Verkäufer darf durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Ein Sachmängelhaftungsausschluss ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss. Der private Verkäufer haftet trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung aber für Garantiezusage sowie arglistig verschwiegene Mängel
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du bist entsorgt. Die Mängel, die er findet darf er behalten.