Entdeckter "Mangel" nach Autoverkauf. Muss ich haften?

7 Antworten

Zu den bisherigen Antworten, setze schriftlich deine Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf unverzüglich in Kenntnis, auch die Tatsache, dass du dem Käufer (Name und Adresse mitteilen) über seine Ummeldepflichten informiert hast.

Die Sachmängelhaftung ist im Vertrag ausgeschlossen, von daher droht keine Gefahr. Zu belangen wärst Du also nur über (arglistige) Täuschung, wenn Du einen bekannten Mangel verschwiegen hast - nur ist dann zu klären, ob ein Mangel vorliegt, denn bei Tempo 30 im fünften Gang würden die meisten Motoren gnadenlos absaufen.

Wenn das Auto frisch aus der Inspektion kommt, gibt es daher zunächst Grund zur Annahme, dass das Auto mangelfrei übergeben wurde.

Auto hatte frische Inspektion und Tüv.

sagt nur aus, dass zu diesem Zeitpunkt techn. alles in Ordnung war.

Zudem meinte er bis der Werkstatt Termin nicht erfolgt ist wird er das Fahrzeug nicht ummelden.

man verkauft kein zugelassenes Fahrzeug, den Kaufvertrag deiner Versicherung, Zulassungsstelle, Zoll zusenden.

bis zur Ummeldung zahlst du Steuer; Haftpflicht und bekommst die Knöllchen


kong2001 
Beitragsersteller
 21.03.2022, 12:11

Ich hatte leider keine andere Möglichkeit als es zugelassen zu verkaufen, da ich ein Abgemeldetes Fahrzeug nicht auf der Straße parken darf. Soweit ich weiß werden Knöllchen zwar an mich geschickt, aber diese kann ich gleich weiter leiten zum Käufer da Fahrzeug Übergabe Datum und Uhrzeit schriftlich in der Veräußerungsanzeige für Versicherung und Zulassungsstelle vermerkt war

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Der private Verkäufer darf durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Ein Sachmängelhaftungsausschluss ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss. Der private Verkäufer haftet trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung aber für Garantiezusage sowie arglistig verschwiegene Mängel

Du bist entsorgt. Die Mängel, die er findet darf er behalten.